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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/1533/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, zu beschließen:

 

Die unter der Haushaltsstelle 7920/154 im Nachtragshaushalt 2003 veranschlagten Mittel i.H.v. 40.000 EUR werden - vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Nachtragshaushalt 2003 - in voller Höhe frei gegeben.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die unter der o.a. Haushaltsstelle im Nachtragshaushalt 2003 veranschlagten Mittel hatte der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Schlussabstimmung zum Nachtragshaushalt gesperrt und eine Freigabe an die konkrete Information über die Mittelverwendung geknüpft.

 

Die Veranschlagung durch den Magistrat erfolgte aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), aufgrund dessen Zusatzleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erbracht werden. Diese bereits im Jahre 1997 geschlossene Vereinbarung, an der auch der Landkreis Marburg-Biedenkopf, der Landkreis Gießen, die Stadt Gießen sowie das Land Hessen beteiligt sind, beinhaltet eine Verbesserung des Grundangebotes an Schienenverkehrsleistungen gegenüber dem Status-Quo-Angebot des Fahrplanjahrs 1993.

 

Die Zusatzleistungen umfassen zwei Zugpaare von Marburg nach Frankfurt und zurück an den Betriebstagen Montag bis Freitag. Die Verkehrsleistung konnte dadurch für die Stadt Marburg um ca. 18.000 km / Jahr erhöht werden. Es handelt sich dabei um die Züge 10:45 Uhr und 18:45 Uhr ab Marburg sowie 9:50 Uhr und 18:50 Uhr ab Frankfurt. Hierdurch wird ein wichtiges Zusatzangebot für viele Pendlerinnen und Pendler bereit gehalten, wodurch letztlich die Attraktivität des Personennahverkehrs verbessert wird.

 

Bislang wurden diese Kosten von dem ehemaligen Eigenbetrieb Stadtwerke Marburg bzw. der heutigen Stadtwerke Marburg GmbH finanziert. Aufgrund einer Beanstandung durch die Wirtschaftsprüfung handelt es sich jedoch um eine Leistung, die von der Stadt Marburg als Aufgabenträgerin des ÖPNV zu finanzieren ist. Aufgrund der o.a. vertraglichen Bindung, die durch jährliche Zusatzvereinbarungen mit der jeweiligen Kostenverteilungsregelung ergänzt wird, besteht somit eine zwingende Verpflichtung der Stadt Marburg zur Zahlung ihres Anteils.

 

Da die Stadt Marburg bereits mit einem Teil der in diesem Jahr zu zahlenden Rate in Verzug ist, wird gebeten, bereits im Vorgriff auf den noch zu beschließenden Nachtragshaushalt 2003 die Mittel frei zu geben. Diese Freigabe steht selbstverständlich unter dem Vorbehalt der endgültigen Beschlussfassung des Nachtragshaushalts 2003 durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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