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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1551/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

Für das Ortsgericht Marburg II (Cappel, Bortshausen, Ronhausen) werden zwei stellvertretende Ortsgerichtsvorsteher/innen und zwei Ortsgerichtschöffen/-innen (zugleich stellvertretende Ortsgerichtsvorsteher/innen) ge­wählt.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Da der bisherige stellvertretende Ortsgerichtsvorsteher, Herr Konrad Werner, am 05.02.2003 zum Ortsgerichtsvorsteher ernannt wurde und bei dem weiteren stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher, Herr Heinrich Heuser, die Amtszeit am 20.09.2003 abläuft, sind nach § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes Neuwahlen durchzuführen.

 

Hinsichtlich der Ernennung zu Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:

 

  1. Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen soowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

 

  1. Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

a.) ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;

b.) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;

c.) als Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.

 

3.   Im Dienst befindliche Richter/innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, solllen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

 

 

4.            Personen, die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

 

Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

 

Mit Schreiben vom 04.06.2003 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie die entsprechenden Ortsbeiräte gebeten, entsprechende Vorschläge einzureichen.

 

An Wahlvorschlägen liegen vor:

 

 

Zur Neuwahl zweier Ortsgerichtsschöffen/-schöffinnen und zugleich Stellvertreter/-innen des/r Ortsgerichtsvorstehers/-in:

 

 

Die Ortsbeiräte Bortshausen und Ronhausen schlagen gemeinschaftlich

 

 

Herrn Hans Menche

geb. 02.11.1937, Beruf: Rentner

wh. Bodenfeldstr. 15, 35043 Marburg-Bortshausen

 

zur Wahl vor.

 

 

Die SPD-Fraktion schlägt

 

 

Herrn Hans Menche

geb. 02.11.1937, Beruf: Rentner

wh. Bodenfeldstr. 15, 35043 Marburg-Bortshausen

 

sowie

 

Herrn Jürgen Küster

geb. 10.09.1943, Beruf: Magistratsoberrat a.D.

wh. Feldbergstr. 31, 35043 Marburg-Cappel

 

 

 

zur Wahl vor.

 

Weitere Wahlvorschläge sind innerhalb der gesetzten Frist nicht eingegangen.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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