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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1552/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
I. Nachtragshaushaltsatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2003;*Zweite Lesung und Beschlußfassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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18.07.2003
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Sachverhalt
I. Nachtragssatzung
der Universitätsstadt Marburg
für das Haushaltsjahr
2 0 0 3
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I S. 533 ff.) und den inzwischen ergangenen Änderungen hat die Stadtverordnetenversammlung am 18. Juli 2003 folgende I. Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem I.
Nachtragshaushaltsplan werden
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erhöht um € |
vermindert um € |
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
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gegenüber bisher € |
auf
nunmehr festgesetzt € |
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a) im
Verwaltungs- haushalt |
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die Einnahmen |
24.159.327 |
7.973.327 |
148.639.000 |
164.825.000 |
die Ausgaben |
16.964.004 |
778.004 |
148.639.000 |
164.825.000 |
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b) im
Vermögens- haushalt |
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die Einnahmen |
12.750.146 |
7.064.146 |
44.310.000 |
49.996.000 |
die Ausgaben |
12.994.146 |
7.308.146 |
44.310.000 |
49.996.000 |
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§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im
Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung
in Höhe von 21.670.264 € um 3.787.016 € erhöht und damit auf 25.457.280 € neu
festgesetzt.
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds (B)
i. H. von 2.133.000 € enthalten.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur
Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in
Höhe von 10.028.630 € um 135.500 € erhöht und damit auf 10.164.130 € neu
festgesetzt.
§ 4
Der
bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
§ 5
Die
Steuersätze werden nicht geändert.
§ 6
Der
bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2003 nach dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2002 werden nicht
geändert.
§ 8
Sperren
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2003 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2002 werden wie folgt in Nr. 1 ergänzt:
Die in Kategorie III (siehe entsprechende Liste) eingruppierten Haushaltsansätze werden nur in Ausnahmefällen und durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses freigegeben.
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2003 nach dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2002 werden ferner
um folgende Nr. 7 ergänzt:
Die Mittel der Hst. 7920/7154 „Beitrag an RMV für SPNV“ sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre erfolgt
durch den Haupt- und Finanzausschuss.
§ 9
Kredite
vom Kapitalmarkt
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2003 nach dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2002 werden nicht
geändert.
§ 10
Stellenplan
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2003 nach dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2002 werden nicht
geändert.
Begründung
Die
Notwendigkeit, bereits kurz nach der Verabschiedung des Haushalts 2003 einen
Nachtragshaushalt aufzustellen, ergab sich unmittelbar aus dem Abschluß des
Haushalts 2002.
Entgegen
den Budgetierungsregeln konnten keine Budgetreste nach 2003 übertragen werden,
weil dann der Verwaltungshaushalt 2002 nicht ausgeglichen abgeschlossen hätte.
Das Gebot des Haushaltsausgleichs im § 92 HGO ist jedoch höherrangiges Recht
gegenüber den Budgetierungsregeln.
Auch wies der Vermögenshaushalt 2002 im Abschluß eine
erhebliche Deckungslücke auf, die durch eine Rücklagenentnahme auszugleichen
war. Mit dieser Rücklagenentnahme in Höhe von 4,9 Mio. € ergab sich für den
beschlossenen Verwaltungshaushalt 2003 eine Deckungslücke von 1,3 Mio. €, da
die allgemeine Rücklage entsprechend zusammengeschmolzen ist und für den
Haushaltsausgleich 2003 nicht mehr ausreichte.
Der
Magistrat entschloss sich daher in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden der
in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien, auf die Bildung von
Haushaltsausgaberesten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zu verzichten, die
Budgetreste überschlägig zu ermitteln und mit den Ämtern abzustimmen, nach
Einsparpotential zu überprüfen und - soweit notwendig - im Rahmen eines
Nachtragshaushaltsplanes 2003 neu zu veranschlagen.
Das ist
so geschehen; statt der im Verwaltungshaushalt theoretisch möglichen
Haushaltsausgabereste von rd. 2,5 Mio € wurden nur ca. 0,9 Mio € zum Nachtrag
2003 nachgemeldet.
Der
jetzt vorliegende Nachtrag greift darüber hinaus die aktuellen Entwicklungen
auf, die sich seit der Verabschiedung des Haushalts 2003 im Dezember 2002
ergeben haben. Die Änderungen aus den Beratungen des Haupt- und
Finanzausschusses nach der Einbringung des Nachtrages sind eingearbeitet.
Dabei
ist die Situation des Nachtrages vor allem anderen durch die enorme
Mehreinnahme bei der Gewerbesteuer gekennzeichnet. Diese Mehreinnahme macht
nicht nur die bisher zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts veranschlagte
Entnahme von der Allgemeinen Rücklage in Höhe von rd. 6,5 Mio € entbehrlich.
Sie ermöglicht darüber hinaus, neben der Pflichtzuführung und der Sollzuführung
in Höhe der aus Entgelten gedeckten Abschreibungen auch noch eine freie Spitze
von rd. 4 Mio € dem Vermögenshaushalt zuzuführen.
Diese freie Spitze von 4 Mio € soll allerdings komplett der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden, weil die hohe Einnahme an Gewerbesteuer zwangsläufig einen korrespondierenden Ausfall an Schlüsselzuweisungen 2004 präjudiziert.
Darüber hinaus
wurden die Budgetierungsregeln überarbeitet.
Es hatte sich
in der Vergangenheit gezeigt, daß es mit den vorhandenen personellen und
technischen Mitteln nicht möglich war, die komplizierten und mehrstufigen
Budgets mit dem eingesetzten EDV-Verfahren zuverlässig zu überwachen. Deshalb
wurde im Hause ein eigenes Verfahren entwickelt, das künftig eingesetzt werden
soll.
Sowohl das
alte Verfahren als auch das neue sind jedoch nicht in der Lage, die Verknüpfung
von unechter Deckungsfähigkeit (Deckungsfähigkeit von bestimmten Einnahmen mit
bestimmten Ausgaben im Budget) mit der echten Deckungsfähigkeit
(Deckungsfähigkeit von Ausgaben im Budget untereinander) abzubilden. Da aber
eine Überwachung der Budgets „von Hand“ nicht leistbar ist, mußten die
Einnahmen aus den Budgets herausgenommen werden. Im Notfall würden sie aber
selbstverständlich als Deckung einer eventuellen überplanmäßigen Ausgabe wie
gewohnt zur Verfügung stehen.
Von Bedeutung
ist ferner,
·
daß in die Ziffer 1.4.1 der Budgetregeln der Hinweis auf
den Vorrang des Haushaltsausgleichs nach § 92 HGO aufgenommen wurde
·
und daß nach Ziffer
1.2 die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses bei Inanspruchnahme der
Deckungskreise oberhalb der Fachbereichsbudgets (vorher: Fachdienstbudgets)
erforderlich ist.
Dieser Vorlage
ist eine Übersicht in Listenform beigefügt über die Änderungen des im Dezember
2002 beschlossenen Haushalts 2003 durch den Nachtrag; die Änderungen des
Nachtrags zwischen seiner Einbringung und der jetzigen 2. Lesung sind darin fett
und kursiv hervorgehoben.
Das Druckstück
des Nachtragshaushalts wird in der Stadtverordnetenversammlung am 18.07.2002
ausgelegt.
Finanzplan und
Investitionsprogramm bleiben entsprechend dem Beratungsergebnis im Haupt- und
Finanzausschuß in ihren Grundannahmen unverändert und werden im Rahmen der
Haushaltsplanung 2004 angepaßt und fortgeschrieben.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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