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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1552/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

aufgrund der §§ 94 ff. HGO folgende I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2003 zu beschließen:

 

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Sachverhalt

I. Nachtragssatzung

der Universitätsstadt Marburg

für das Haushaltsjahr

2 0 0 3

 

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I S. 533 ff.) und den inzwischen ergangenen Änderungen hat die Stadtverordnetenversammlung am 18. Juli 2003 folgende I. Nachtragssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

erhöht um

 

vermindert

um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

auf nunmehr

festgesetzt

 

 

 

 

 

a) im Verwaltungs-

   haushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   die Einnahmen

24.159.327

7.973.327

148.639.000

164.825.000

   die Ausgaben

16.964.004

778.004

148.639.000

164.825.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b) im Vermögens-

   haushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   die Einnahmen

12.750.146

7.064.146

44.310.000

49.996.000

   die Ausgaben

12.994.146

7.308.146

44.310.000

49.996.000

 

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 21.670.264 € um 3.787.016 € erhöht und damit auf 25.457.280 € neu festgesetzt.

 

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds (B) i. H. von 2.133.000 € enthalten.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 10.028.630 € um 135.500 € erhöht und damit auf 10.164.130 € neu festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze werden nicht geändert.

 

 

§ 6

 

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

 

 

§ 7

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2003 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2002 werden nicht geändert.

 

 

§ 8

Sperren

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2003 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2002 werden wie folgt in Nr. 1 ergänzt:

 

Die in Kategorie III (siehe entsprechende Liste) eingruppierten Haushaltsansätze werden nur in Ausnahmefällen und durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses freigegeben.

 

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2003 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2002 werden ferner um folgende Nr. 7 ergänzt:

 

Die Mittel der Hst. 7920/7154 „Beitrag an RMV für SPNV“ sind gesperrt.

Die Aufhebung der Sperre erfolgt durch den Haupt- und Finanzausschuss.

 

 

§ 9

Kredite vom Kapitalmarkt

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2003 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2002 werden nicht geändert.

 

 

§ 10

Stellenplan

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2003 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Dezember 2002 werden nicht geändert.

 

 

 

 

 

Begründung

 

Die Notwendigkeit, bereits kurz nach der Verabschiedung des Haushalts 2003 einen Nachtragshaushalt aufzustellen, ergab sich unmittelbar aus dem Abschluß des Haushalts 2002.

 

Entgegen den Budgetierungsregeln konnten keine Budgetreste nach 2003 übertragen werden, weil dann der Verwaltungshaushalt 2002 nicht ausgeglichen abgeschlossen hätte. Das Gebot des Haushaltsausgleichs im § 92 HGO ist jedoch höherrangiges Recht gegenüber den Budgetierungsregeln.

 

Auch wies der Vermögenshaushalt 2002 im Abschluß eine erhebliche Deckungslücke auf, die durch eine Rücklagenentnahme auszugleichen war. Mit dieser Rücklagenentnahme in Höhe von 4,9 Mio. € ergab sich für den beschlossenen Verwaltungshaushalt 2003 eine Deckungslücke von 1,3 Mio. €, da die allgemeine Rücklage entsprechend zusammengeschmolzen ist und für den Haushaltsausgleich 2003 nicht mehr ausreichte.

 

Der Magistrat entschloss sich daher in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien, auf die Bildung von Haushaltsausgaberesten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zu verzichten, die Budgetreste überschlägig zu ermitteln und mit den Ämtern abzustimmen, nach Einsparpotential zu überprüfen und - soweit notwendig - im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes 2003 neu zu veranschlagen.

 

Das ist so geschehen; statt der im Verwaltungshaushalt theoretisch möglichen Haushaltsausgabereste von rd. 2,5 Mio € wurden nur ca. 0,9 Mio € zum Nachtrag 2003 nachgemeldet.

 

Der jetzt vorliegende Nachtrag greift darüber hinaus die aktuellen Entwicklungen auf, die sich seit der Verabschiedung des Haushalts 2003 im Dezember 2002 ergeben haben. Die Änderungen aus den Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses nach der Einbringung des Nachtrages sind eingearbeitet.

 

Dabei ist die Situation des Nachtrages vor allem anderen durch die enorme Mehreinnahme bei der Gewerbesteuer gekennzeichnet. Diese Mehreinnahme macht nicht nur die bisher zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts veranschlagte Entnahme von der Allgemeinen Rücklage in Höhe von rd. 6,5 Mio € entbehrlich. Sie ermöglicht darüber hinaus, neben der Pflichtzuführung und der Sollzuführung in Höhe der aus Entgelten gedeckten Abschreibungen auch noch eine freie Spitze von rd. 4 Mio € dem Vermögenshaushalt zuzuführen.

 

Diese freie Spitze von 4 Mio € soll allerdings komplett der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden, weil die hohe Einnahme an Gewerbesteuer zwangsläufig einen korrespondierenden Ausfall an Schlüsselzuweisungen 2004 präjudiziert.

 

 

Darüber hinaus wurden die Budgetierungsregeln überarbeitet.

 

Es hatte sich in der Vergangenheit gezeigt, daß es mit den vorhandenen personellen und technischen Mitteln nicht möglich war, die komplizierten und mehrstufigen Budgets mit dem eingesetzten EDV-Verfahren zuverlässig zu überwachen. Deshalb wurde im Hause ein eigenes Verfahren entwickelt, das künftig eingesetzt werden soll.

 

Sowohl das alte Verfahren als auch das neue sind jedoch nicht in der Lage, die Verknüpfung von unechter Deckungsfähigkeit (Deckungsfähigkeit von bestimmten Einnahmen mit bestimmten Ausgaben im Budget) mit der echten Deckungsfähigkeit (Deckungsfähigkeit von Ausgaben im Budget untereinander) abzubilden. Da aber eine Überwachung der Budgets „von Hand“ nicht leistbar ist, mußten die Einnahmen aus den Budgets herausgenommen werden. Im Notfall würden sie aber selbstverständlich als Deckung einer eventuellen überplanmäßigen Ausgabe wie gewohnt zur Verfügung stehen.

 

Von Bedeutung ist ferner,

 

·         daß in die Ziffer 1.4.1 der Budgetregeln der Hinweis auf den Vorrang des Haushaltsausgleichs nach § 92 HGO aufgenommen wurde

 

·         und daß nach Ziffer 1.2 die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses bei Inanspruchnahme der Deckungskreise oberhalb der Fachbereichsbudgets (vorher: Fachdienstbudgets) erforderlich ist.

 

 

Dieser Vorlage ist eine Übersicht in Listenform beigefügt über die Änderungen des im Dezember 2002 beschlossenen Haushalts 2003 durch den Nachtrag; die Änderungen des Nachtrags zwischen seiner Einbringung und der jetzigen 2. Lesung sind darin fett und kursiv hervorgehoben.

 

Das Druckstück des Nachtragshaushalts wird in der Stadtverordnetenversammlung am 18.07.2002 ausgelegt.

 

Finanzplan und Investitionsprogramm bleiben entsprechend dem Beratungsergebnis im Haupt- und Finanzausschuß in ihren Grundannahmen unverändert und werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2004 angepaßt und fortgeschrieben.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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