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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/1606/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2003
hier: Hst. 1310/9430 "Klimaanlage Leitstelle"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat Umlaufbeschluss
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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16.09.2003
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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19.09.2003
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Beschlussvorschlag
Der Magistrat
wird gebeten zu beschließen:
Gemäß
§ 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer
außerplanmäßigen Ausgabe bei Hst. 1310/9430 “Klimaanlage Leitstelle” in Höhe
von 27.500 € zugestimmt.
Die
Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der HSt. 6010/9400
„Vorbereitung von Baumaßnahmen“.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Die eingebaute Klimaanlage in der Leitstelle ist defekt,
Ersatzteile für die Anlage sind nicht mehr erhältlich.
Da die installierten Geräte (Einsatzleitrechner, Tondokumentation, Brandmeldeanlagentechnik ) erhöhte Raumtemperaturen nur in sehr begrenztem Umfang tolerieren, mussten zum Schutz und Betrieb der Geräte zwei mobile Leihgeräte zur Kühlung installiert werden. Aufgrund der hohen inneren Wärmelasten von ca. 10 kW befand sich bereits die installierte Klimaanlage im Dauerbetrieb. Die Funktionsfähigkeit der Leitstelle ist jetzt unmittelbar von den provisorisch aufgestellten Geräten abhängig. Die Installation einer neuen Klimaanlage ist deshalb dringend erforderlich.
Nach der Kostenermittlung
vom 21. Juli 2003 betragen die Kosten für die neue Klimaanlage 27.500,00 €.
Gemäß der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem Landkreis werden
alle Kosten für die gemeinsam genutzten Räume und Einrichtungen zu ca. 70 % vom
Landkreis erstattet, nach dem üblichen Abrechnungsmodus zwischen Stadt und
Kreis allerdings erst 2004.
Die Voraussetzungen des §
100 HGO sind erfüllt.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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