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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0237/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2001
hier:Hst. 7920/9880 "Rückzahlung Zuwendung ÖPNV"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Magistrat
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.09.2001
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.09.2001
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Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten zu beschließen:
1. Gemäß
§ 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer
überplanmäßigen Ausgaben bei folgender Haushaltsstelle zugestimmt:
7920/9880
Rückzahlung Zuwendung ÖPNV 28.180,00
DM
Die
Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle
6170/3610 Zuweisung vom Land.
2. Gleichzeitig
werden die entsprechenden Mittel freigegeben.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Nach
Abschluss der ÖPNV-Maßnahme Beschleunigung an Lichtsignalanlagen in Marburg,
I. Bauabschnitt im Haushaltsjahr 1999 sind dem Hessischen Landesamt für
Strassen- und Verkehrswesen die Verwendungsnachweise übersandt worden. Nach
Prüfung der Unterlagen ist erst im Mai 2001 mitgeteilt worden, dass
Minderausgaben festgesetzt wurden und eine geringfügige Überzahlung der
abgerufenen Zuwendungen entstanden ist.
Die zu
leistende Rückzahlung setzt sich wie folgt zusammen:
Überzahlung
GVFG 23.200,00 DM
Überzahlung
FAG 2.900,00 DM
Zinsen
GVFG
2.080,00 DM
Gesamtbetrag 28.180,00 DM
Die
Voraussetzungen des § 100 HGO sind erfüllt. Die Haushaltsüberschreitung stellt
sich als unvorhergesehen und unabweisbar dar. Eine Deckung ist gewährleistet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
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