Seiteninhalt
Ratsinformation
Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/1668/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD und B90/Die Grünen-Fraktionen betr. Bremer Erklärung zur Gleichstellung Behinderter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
|
Vorberatung
|
|
|
10.09.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
16.09.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
19.09.2003
|
Sachverhalt
Begründung:
Nach europäischem Recht ist die Bundesregierung dazu
verpflichtet, ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden.
Die europäische Antirassismus Richtlinie (2000/ 43/ EG) und die
Rahmenrichtlinie zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und
Beruf (2000/78/ EG) erfordern ein solches Gesetz. Mit der Verabschiedung des
SGB IX haben die Gesetzgeber ihre Verpflichtungen noch nicht erfüllt. Die
Bedenken, die gegen ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz für
Behinderte in Deutschland angeführt werden, überzeugen nicht. Was für
rassistische Diskriminierung gilt, ist auch für Behindertendiskriminierung
gültig.
Beides muss abgeschafft werden und gegen beide Formen der
Diskriminierung brauchen wir einen zivilrechtlichen Schutz.
Daher fordern wir mit diesem Antrag die Bundesregierung und
den Deutschen Bundestag auf, das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung
nicht verstreichen zu lassen, ohne ein zivilrechtliches
Antidiskriminierungsgesetz, das auch Behinderte schützt, zu verabschieden.
gez. Pandelis Chatzievgeniou gez.
Wolfram Schäfer
Anlage
Bremer Erklärung
NETZWERK ARTIKEL 3
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.
informiert über
Bremer Erklärung der
TeilnehmerInnen des Kongresses „Gleich richtig stellen“ vom 26.-27. Juli 2003
in Bremen
1. Wir, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kongresses
„Gleich richtig stellen“ begrüßen, dass die Bundesregierung die Gleichstellung
behinderter Menschen in allen Lebensbereichen unterstützt. Mit dem
Behindertengleichstellungsgesetz - BGG - des Bundes und dem Neunten Buch
Sozialgesetzbuch - SGB IX - wurden wichtige Schritte zur Gleichstellung
behinderter Menschen erreicht.
2. Für einen umfassenden Schutz gegen Diskriminierung
brauchen wir aber noch ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz. Die
TeilnehmerInnen sind entsetzt, dass es ein solches nun vielleicht für
Behinderte nicht mehr geben soll, obwohl es uns versprochen wurde.
3. Nach europäischem Recht ist die Bundesregierung dazu
verpflichtet, ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden.
Die europäische Antirassismus Richtlinie (2000/ 43/ EG) und die Rahmenrichtlinie
zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/ 78/
EG) erfordern ein solches Gesetz. Mit der Verabschiedung des SGB IX haben die
Gesetzgeber ihre Verpflichtungen noch nicht erfüllt. Die Bedenken, die gegen
ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz für Behinderte in Deutschland
angeführt werden, überzeugen uns nicht. Was für rassistische Diskriminierung
gilt, ist auch für Behindertendiskriminierung gültig. Beides muss abgeschafft
werden und gegen beide Formen der Diskriminierung brauchen wir einen
zivilrechtlichen Schutz.
4. Die TeilnehmerInnen des Kongresses "Gleich
richtig stellen" fordern die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag
nachdrücklich auf, das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung nicht verstreichen
zu lassen, ohne ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz, das auch
Behinderte schützt, zu verabschieden.
Unterstützen auch Sie bzw. Ihre Organisation
diese Erklärung!
Sie können sie ausdrucken und für Unterschriftslisten verwenden.
Weitere Infos gibt es bei
NETZWERK ARTIKEL 3, Kölnische Straße 99, 34119 Kassel,
Tel. 0561/9977172 - Fax: 0561/72885-29 - E-Mail-Kontakt
ottmar.miles-paul@bifos.de
Spendenkonto: NETZWERK ARTIKEL 3 - KontoNr. 300 75 01 bei der Bank für Sozialwirtschaft BLZ: 100 20 500 - Stichwort: ZAG-Kampagne
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen