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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/1668/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Bremer Erklärung zur Gleichstellung Behinderter.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Nach europäischem Recht ist die Bundesregierung dazu verpflichtet, ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden. Die europäische Antirassismus Richtlinie (2000/ 43/ EG) und die Rahmenrichtlinie zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/ EG) erfordern ein solches Gesetz. Mit der Verabschiedung des SGB IX haben die Gesetzgeber ihre Verpflichtungen noch nicht erfüllt. Die Bedenken, die gegen ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz für Behinderte in Deutschland angeführt werden, überzeugen nicht. Was für rassistische Diskriminierung gilt, ist auch für Behindertendiskriminierung gültig.

Beides muss abgeschafft werden und gegen beide Formen der Diskriminierung brauchen wir einen zivilrechtlichen Schutz.

Daher fordern wir mit diesem Antrag die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung nicht verstreichen zu lassen, ohne ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz, das auch Behinderte schützt, zu verabschieden.

 

 

 

gez. Pandelis Chatzievgeniou                                           gez. Wolfram Schäfer

 

 

Anlage

Bremer Erklärung

 

 

NETZWERK ARTIKEL 3
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.

informiert über

Bremer Erklärung der TeilnehmerInnen des Kongresses „Gleich richtig stellen“ vom 26.-27. Juli 2003 in Bremen

 

1.  Wir, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kongresses „Gleich richtig stellen“ begrüßen, dass die Bundesregierung die Gleichstellung behinderter Menschen in allen Lebensbereichen unterstützt. Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz - BGG - des Bundes und dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX - wurden wichtige Schritte zur Gleichstellung behinderter Menschen erreicht.

2.  Für einen umfassenden Schutz gegen Diskriminierung brauchen wir aber noch ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz. Die TeilnehmerInnen sind entsetzt, dass es ein solches nun vielleicht für Behinderte nicht mehr geben soll, obwohl es uns versprochen wurde.

3.  Nach europäischem Recht ist die Bundesregierung dazu verpflichtet, ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden. Die europäische Antirassismus Richtlinie (2000/ 43/ EG) und die Rahmenrichtlinie zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/ 78/ EG) erfordern ein solches Gesetz. Mit der Verabschiedung des SGB IX haben die Gesetzgeber ihre Verpflichtungen noch nicht erfüllt. Die Bedenken, die gegen ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz für Behinderte in Deutschland angeführt werden, überzeugen uns nicht. Was für rassistische Diskriminierung gilt, ist auch für Behindertendiskriminierung gültig. Beides muss abgeschafft werden und gegen beide Formen der Diskriminierung brauchen wir einen zivilrechtlichen Schutz.

4.  Die TeilnehmerInnen des Kongresses "Gleich richtig stellen" fordern die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag nachdrücklich auf, das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung nicht verstreichen zu lassen, ohne ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz, das auch Behinderte schützt, zu verabschieden.


Unterstützen auch Sie bzw. Ihre Organisation diese Erklärung!
Sie können sie ausdrucken und für Unterschriftslisten verwenden.
Weitere Infos gibt es bei
NETZWERK ARTIKEL 3, Kölnische Straße 99, 34119 Kassel,
Tel. 0561/9977172 - Fax: 0561/72885-29 - E-Mail-Kontakt   ottmar.miles-paul@bifos.de

Spendenkonto: NETZWERK ARTIKEL 3 - KontoNr. 300 75 01 bei der Bank für Sozialwirtschaft BLZ: 100 20 500 - Stichwort: ZAG-Kampagne


 

 

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