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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/1694/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 3520/9350 „Ausstattungen" in Höhe des Betrags von 13.000 € zugestimmt.

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 3520/3610 „Zuweisung vom Land (FAG)" in Höhe von 13.000 €.

 

Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

      Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Haushaltsansatz für die Hst. 3520/9350 „Ausstattungen“ sah ein Ausgabenvolumen von insg. 90.000 € davon 45.000 € zu erwartender Landeszuweisungen im Rahmen von FAG-Mitteln vor. Erfreulicherweise wurde mit Bescheid vom 24.07.2003 eine tatsächliche Zuweisung in Höhe von 58.000 € bewilligt. Gemäß Bewilligungsbedingungen sind diese Mittel vollständig zweckgebunden zusätzlich zu den im Vermögenshaushalt veranschlagten Eigenmitteln von 45.000 € zu verausgaben, so dass ein Gesamtausgabevolumen von 103.000 € vorliegt.

 

Aufgrund fehlender Unechtdeckungsfähigkeit der Hst. 3520/3610 „Zuweisung vom Land (FAG)“ und der Hst. 3520/9350 „Ausstattungen“ ist eine überplanmäßige Ausgabe notwendig.

 

Die Mehrausgaben dienen der Anschaffung zusätzlicher Regale sowie der Installation eines neuen Leitsystems in der Bibliothek.

 

Die Deckung der Mehrausgaben von 13.000 € erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Hst. 3520/3610 „Zuweisung vom Land“ in Höhe von 13.000 €.

 

Die Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Haushaltsüberschreitung stellt sich als unvorhergesehen und unabweisbar dar. Die Deckung ist gewährleistet.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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