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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1712/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Bebauungsplan Nr. 26/11 für das Gebiet "Görzhäuser Hof II" im Stadtteil Michelbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Frau Brüning (SEG)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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17.10.2003
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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07.10.2003
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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08.10.2003
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung hat die im Zuge der öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans
Nr. 26/11 geprüft und fasst folgende Beschlüsse:
- Die Stellungnahmen wurden
geprüft und abgewogen. Die Abwägung, die zu den einzelnen Schreiben
vorliegt, wird beschlossen.
- Der Bebauungsplan Nr. 26/11
„Görzhäuser Hof II“ der Stadt Marburg wird einschließlich der Begründung
als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
- Die gestalterischen
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 26/11 werden gemäß § 81 HBO als Satzung
beschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung hatte bereits am 15.12.2000 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 26/11 für das Gebiet
„Görzhäuser Hof“ im Stadtteil Michelbach gefasst. Ziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Gewerbe- und
Industriegebietes in unmittelbarer Nachbarschaft des vorhandenen
Industriestandorts Görzhäuser Hof und insbesondere die Standortsicherung für
die Behring-Nachfolgeunternehmen durch Bereitstellung geeigneter
Erweiterungsmöglichkeiten. Das Standortunternehmen PharmaServ hat bereits eine
rund 4 ha große Fläche gegenüber der derzeitigen Werkszufahrt von der SEG
erworben.
Die frühzeitige
Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 23.09.2002
bis einschl. 18.10.2002 stattgefunden. Schriftliche Stellungnahmen von Seiten
der Bürger und Bürgerinnen sind nicht eingegangen. Die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB erfolgte in der Zeit vom 23.09.2002 bis
04.11.2002. Die vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange waren
Grundlage für die Überarbeitung des Bebauungsplansentwurfs zur Offenlegung.
Gegenstand
der Entwurfsüberarbeitung zur Offenlage war insbesondere die Ergänzung weiterer
Ausgleichsflächen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher in Ihrer Sitzung
vom 21.05.2003 gleichzeitig mit dem Beschluss über die öffentliche Auslegung
einen ergänzten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 26/11 gefasst.
Die
Bekanntmachung über die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 26/11 wurde
in der Oberhessischen Presse und in der Marburger Neuen Zeitung vom 31.05.2003
veröffentlicht. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 10.06. bis einschl.
15.07.2003. Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger ist im Zuge der Offenlage
keine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange, die Anregungen zur Planung vorgebracht haben, sind als Anlage 3
beigefügt.
Die
Abwägung der im Zuge der Offenlegung vorgebrachten Anregungen erfolgt im Rahmen
dieses Satzungsbeschlusses durch Stellungnahmen zu den einzelnen Anregungen
entsprechend Anlage 2.
Der
Ortsbeirat des Stadtteils Michelbach hat in seiner Sitzung am 01.07.2003 den
Entwurf des Bebauungsplans zur Offenlage zur Kenntnis genommen und hat keine
Einwände.
Von den im
Zuge der Offenlage angeschriebenen Nachbargemeinden haben der Gemeindevorstand
der Gemeinde Cölbe sowie der Magistrat der Stadt Kirchhain Stellungnahmen
abgegeben. Von beiden wurden keine Anregungen vorgebracht.
Auf Grund
der im Zuge der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen war keine Überarbeitung
des Bebauungsplanentwurfs Nr. 26/11 erforderlich. Die Begründung zum
Bebauungsplan wurde in Teilbereichen aktualisiert; es handelt sich lediglich um
redaktionelle Änderungen.
Die
Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 26/8 der Stadt Marburg, die den
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26/11 umfasst, erfolgt im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Die Flächennutzungsplanänderung ist
nach dem Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung dem
Regierungspräsidium in Gießen zur Genehmigung vorzulegen; über die Genehmigung
ist nach § 6 Abs. 4 BauGB binnen 3 Monaten zu entscheiden. Der Bebauungsplan
soll mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, die
gleichzeitig mit der Bekanntmachung über die Genehmigung der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 26/8 erfolgen soll, im Frühjahr 2004 in Kraft
treten.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
Anlagen:
- Bebauungsplanentwurf Nr. 26/11:
Planzeichnung, textl. Festsetzungen,
Begründung einschl. Umweltbericht
und Grünordnungsplanung
2. Abwägung
der im Zuge der Offenlage vorgebrachten Anregungen
3. Stellungnahmen
mit Anregungen