Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1815/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.19/7 "Dorfmitte" im Stadtteil Gisselberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Astrid Goldhorn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
19.11.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
28.11.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
Vorberatung
|
|
|
18.11.2003
|
Sachverhalt
Begründung:
Das angeführte Plangebiet „Ortsmitte“ befindet sich im
Randbereich des alte Ortskerns von Gisselberg. In nördlicher Richtung wird die
Fläche durch das Bebauungsplangebiet „Gisselberg Nord“ begrenzt. Westlich
tangiert das Grundstück eine Wohnanlage aus den 90er Jahren, auf dem
benachbarten östlichen Grundstück befindet sich eine historische Hofanlage.
Die Erschließung erfolgt über
die untergeordnete Ortsstraße „Dorfmitte“. Der überwiegende Teil der Baufläche
befindet sich auf dem hinteren Grundstücksteil.
Der Ortsbeirat Gisselberg ist
bereits in der Vergangenheit mit einem Antrag zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes an den Magistrat der Stadt Marburg herangetreten.
Anlass dazu gab vor allem das
Bauvorhaben eines Wohn- und Geschäftshauses im Kreuzungsbereich Gießener
Str./Große Wiese, das seit längerer Zeit als Bauruine dasteht.
Seitens des Ortsbeirates wurde,
wie in dem Antrag formuliert, befürchtet, dass weitere „nicht zu den örtlichen Gegebenheiten passende,
große Gebäude“ in Gisselberg
entstehen könnten.
Da zwischenzeitlich in der
Stadtverwaltung eine kleinteilige Reihenhausanlage auf der fraglichen Fläche
vorgestellt wurde, die städtebaulich vertretbar gewesen und den Forderungen des
Ortsbeirates entgegengekommen wäre, wurde die beantragte
Bebauungsplanaufstellung vom Fachdienst Stadtplanung zurückgestellt.
Bis heute ist jedoch keine
weitere Konkretisierung dieses Wohnungsbauvorhabens erfolgt.
Inzwischen hat der Ortsbeirat in
seiner Sitzung am 09.04.2003 die Forderung zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes wiederholt.
Die Aufstellung des i. R.
stehenden Bebauungsplan folgt dem Gebot der städtebaulichen Ordnung.
Er dient als Steuerungsinstrumentarium, um
städtebaulich unzuträglichen Bauvorhaben entgegentreten zu können, die in Folge
ihrer Baudichte, also der Inanspruchnahme von Grundfläche und Gebäudehöhe, dem
Charakter des Gebietes widersprechen.
Darüber hinaus müssen sich zukünftige Bauvorhaben aufgrund
ihrer Standortsituation (in 2. Reihe, auf dem rückwärtigen Grundstücksteil) der
vorhandenen Randbebauung unterordnen und einem kleinteiligen Gesamteindruck
entsprechen.
Bestimmt durch seine Lage und
dem prägenden Wohnen in der Umgebung ist auch für das Plangebiet, eine dem
Wohnen dienende Gebietsausweisung
vorgesehen.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
Anlagen
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen