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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1829/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem als Anlage beigefügten Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan wird zugestimmt. Er wird zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.

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Sachverhalt

Begründung:

 

01.        Gesetzliche Ausgangslage

 

Als kommunale Pflichtaufgabe haben die Kommunen nach § 3 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 17. Dezember 1998 zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe eine Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten. Näheres wird in der Verordnung über die Organisation, Stärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (FwOVO) vom 29. August 2001 und ihren Anlagen festgelegt.

 

02.     Ziele der Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung

 

Mit einer Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung wird das Maß der Sicherheit für die Bewohner in der Stadt Marburg durch die politisch dafür zuständigen Gremien bestimmt. Es ist eine Aufgabe der Stadt Marburg, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung ein Sicherheitsniveau zu definieren. Die Verabschiedung eines Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplans sollte aufgrund der Festschreibung von Qualitätskriterien für die Bewohner der Stadt Marburg und in der Folge den damit verbundenen laufenden Kosten sowie den finanziellen und organisatorischen Auswirkungen durch Folgekosten für die Vorhaltung von baulichen Anlagen und Einrichtungen, der technischen Ausrüstung sowie allen Personalfragen durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

 

Die Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung dient als zukunftsorientierte systematische Entscheidungshilfe für die Organisation der Gefahrenabwehr in der Stadt Marburg durch die Freiwillige Feuerwehr Marburg.

 

Der beiliegende Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan wurde unter Berücksichtigung folgender Eckwerte aufgestellt:

 

·   Ausschöpfung aller organisatorischen und technischen Möglichkeiten der Struktur der Freiwilligen Feuerwehr Marburg unter Beachtung der gesetzlichen Aufgabenstellungen und den Faktoren Qualität und Quantität der Aufgabenerledigung

 

·   Erbringung der schnellstmöglichen qualifizierten Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Marburg

 

·   Festlegung von Zielvereinbarungen (vorausschauende Arbeit)

 

·   Ermittlung des Gefährdungspotentials in der Stadt Marburg für jeden Stadtteil getrennt und für besondere Gefahrenbereiche, sofern diese zu beachten sind

 

·   Festlegung von Schutzzielen

 

·   Festlegung der Soll-Struktur der kommunalen Gefahrenabwehr

 

·   Ermittlung der Ist-Struktur der kommunalen Gefahrenabwehr

 

·   Vergleich der Strukturen

 

·   Festlegung von Maßnahmen zur Erreichung der Soll-Struktur

 

Aus der Aufzählung wird deutlich, dass die Soll-Struktur eine Konsequenz des Gefährdungspotentials ist. Jede bedeutsame Änderung des Gefährdungspotentials muss daher eine Überarbeitung des Plans zur Folge haben.

 

03.        Festlegung von Qualitätskriterien

 

Die bundesweit für die Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung geltenden Qualitätskriterien

 

·   Hilfsfrist

·   Funktionsstärke

·   Erreichungsgrad

 

wurden definiert und gesetzlich bestehende Vorgaben, insbesondere zum Qualitätskriterium „Hilfsfrist", beachtet.

 

04.        Erarbeitung der Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung durch eine Arbeitsgruppe

 

Die Ergebnisse der vorliegenden Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung wurden in insgesamt vier Arbeitssitzungen gefunden. Gemäß Magistratsbeschluss vom 22. April 2003 setzte sich die Arbeitsgruppe wie folgt zusammen:

 

·      Oberbürgermeister als Brandschutzdezernent

·      Vertreter der Fraktionen aus der Stadtverordnetenversammlung

·      Leiter und stellv. Leiter der Feuerwehr Marburg

·      Vertreter der ehrenamtlichen Kräfte

·      Wehrführer der Stadtteilfeuerwehren Marburg-Mitte, Marburg-Cappel, Marburg-Wehrda und Marburg-Marbach

·      ehrenamtliches Magistratsmitglied Stadtrat Sprywald

 

Mit dieser Zusammensetzung wurden in jedem Arbeitsschritt die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren und die Vertreter der politischen Beschlussgremien aktiv eingebunden.

 

Der in der Anlage beiliegende Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan wurde im Rahmen einer Sondersitzung des Wehrführerausschusses am 11. Oktober 2003 nochmals ausführlichst besprochen und in dieser Sitzung einstimmig angenommen.

 

05.        Sicherung des Ersteinsatzes in den Stadtteilen

 

Unter der Voraussetzung der Mindestausstattung der Stadtteilfeuerwehren für die einzelnen Aufgabenbereiche gemäß der Risikoanalyse und der Erfüllung der personellen Voraussetzungen durch die Stadtteilfeuerwehren ist davon auszugehen, dass die Freiwillige Feuerwehr Marburg so aufgestellt ist, dass sie vor dem Hintergrund der gesetzlichen Hilfsfrist im Regelfall zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs wirksame Hilfe leisten kann. Eine fehlende Personalverfügbarkeit bei den Stadtteilfeuerwehren während der Tageszeit wird zum Teil durch die hauptamtlichen Einsatzkräfte des Fachdienstes Brandschutz kompensiert.

 

Mit Ausnahme des Bereichs der Lahnberge mit den dortigen Einrichtungen der Universität kann aufgrund der definierten Organisationsform das gesamte Stadtgebiet entsprechend der gesetzlichen Hilfsfrist abgedeckt werden. Für die Einrichtungen der Universität auf den Lahnbergen wird angestrebt,  das Wirken der Hausfeuerwehr des Universitätsklinikums zu erweitern.  Als Zukunftsoption (5 bis 10 Jahre) soll im Bereich des Richtsbergs mit der Einrichtung einer Feuerwehr begonnen werden.

 

 

 

 

 

 

06.        Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen

 

Die von der Arbeitsgruppe für erforderlich gehaltene Vorhaltung von 4 Hubrettungsfahrzeugen zur Sicherstellung der hilfsfristrelevanten Aufgabenerledigungen durch die Stadtteilfeuerwehren  sowie den hydraulischen Rettungssätzen in mehreren Stadtteilen ist mit einem erhöhten laufenden Unterhaltungsaufwand für die Fahrzeuge und Geräte verbunden.

 

Bei Einhaltung aller organisatorischen und personellen Grundlagen der Bedarfs-und Entwicklungsplanung durch die Stadtteilfeuerwehren ist eine Erhöhung des Personalbestands der hauptamtlichen Einsatzkräfte des Fachdienstes Brandschutz aufgrund der Aufgaben des Feuerwehreinsatzdienstes zurzeit nicht erforderlich.

 

07.        Fortschreibung

 

Der Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan wird durch ein jährliches Berichtswesen des Leiters der Feuerwehr begleitet. Sollten keine besonderen Rahmenbedingungen für die Gefahrenabwehrorganisation entstehen, wird der Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan in einem dreijährigen Turnus fortgeschrieben.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

 

 

Anlage

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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