Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1829/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Verfasser*in:
- Herr Fischer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
25.11.2003
| |||
|
27.01.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
28.11.2003
| |||
|
30.01.2004
|
Sachverhalt
Begründung:
01. Gesetzliche
Ausgangslage
Als kommunale Pflichtaufgabe haben die Kommunen nach § 3 des
Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den
Katastrophenschutz (HBKG) vom 17. Dezember 1998 zur Erfüllung ihrer Aufgaben im
Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe eine Feuerwehrbedarfs- und
Entwicklungsplanung zu erarbeiten und daran orientiert eine den örtlichen
Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit
den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer
Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten. Näheres wird in der Verordnung über
die Organisation, Stärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (FwOVO)
vom 29. August 2001 und ihren Anlagen festgelegt.
02. Ziele
der Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung
Mit einer Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung wird das
Maß der Sicherheit für die Bewohner in der Stadt Marburg durch die politisch
dafür zuständigen Gremien bestimmt. Es ist eine Aufgabe der Stadt Marburg, im
Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung ein Sicherheitsniveau zu definieren.
Die Verabschiedung eines Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplans sollte
aufgrund der Festschreibung von Qualitätskriterien für die Bewohner der Stadt Marburg
und in der Folge den damit verbundenen laufenden Kosten sowie den finanziellen
und organisatorischen Auswirkungen durch Folgekosten für die Vorhaltung von
baulichen Anlagen und Einrichtungen, der technischen Ausrüstung sowie allen
Personalfragen durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen.
Die Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung dient als
zukunftsorientierte systematische Entscheidungshilfe für die Organisation der
Gefahrenabwehr in der Stadt Marburg durch die Freiwillige Feuerwehr Marburg.
Der beiliegende Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan wurde
unter Berücksichtigung folgender Eckwerte aufgestellt:
· Ausschöpfung aller organisatorischen
und technischen Möglichkeiten der Struktur der Freiwilligen Feuerwehr Marburg
unter Beachtung der gesetzlichen Aufgabenstellungen und den Faktoren Qualität
und Quantität der Aufgabenerledigung
· Erbringung der schnellstmöglichen
qualifizierten Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Marburg
· Festlegung von Zielvereinbarungen
(vorausschauende Arbeit)
· Ermittlung des Gefährdungspotentials
in der Stadt Marburg für jeden Stadtteil getrennt und für besondere
Gefahrenbereiche, sofern diese zu beachten sind
· Festlegung von Schutzzielen
· Festlegung der Soll-Struktur der
kommunalen Gefahrenabwehr
· Ermittlung der Ist-Struktur der
kommunalen Gefahrenabwehr
· Vergleich der Strukturen
· Festlegung von Maßnahmen zur
Erreichung der Soll-Struktur
Aus der Aufzählung wird deutlich, dass die Soll-Struktur
eine Konsequenz des Gefährdungspotentials ist. Jede bedeutsame Änderung des
Gefährdungspotentials muss daher eine Überarbeitung des Plans zur Folge haben.
03. Festlegung
von Qualitätskriterien
Die bundesweit für die Feuerwehrbedarfs- und
Entwicklungsplanung geltenden Qualitätskriterien
· Hilfsfrist
· Funktionsstärke
· Erreichungsgrad
wurden definiert und gesetzlich bestehende Vorgaben,
insbesondere zum Qualitätskriterium „Hilfsfrist", beachtet.
04. Erarbeitung
der Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung durch eine Arbeitsgruppe
Die Ergebnisse der vorliegenden Feuerwehrbedarfs- und
Entwicklungsplanung wurden in insgesamt vier Arbeitssitzungen gefunden. Gemäß
Magistratsbeschluss vom 22. April 2003 setzte sich die Arbeitsgruppe wie folgt
zusammen:
· Oberbürgermeister als
Brandschutzdezernent
· Vertreter der Fraktionen aus der
Stadtverordnetenversammlung
· Leiter und stellv. Leiter der
Feuerwehr Marburg
· Vertreter der ehrenamtlichen Kräfte
· Wehrführer der Stadtteilfeuerwehren
Marburg-Mitte, Marburg-Cappel, Marburg-Wehrda und Marburg-Marbach
· ehrenamtliches Magistratsmitglied
Stadtrat Sprywald
Mit dieser Zusammensetzung wurden in jedem Arbeitsschritt
die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren und die Vertreter der
politischen Beschlussgremien aktiv eingebunden.
Der in der Anlage beiliegende Feuerwehrbedarfs- und
Entwicklungsplan wurde im Rahmen einer Sondersitzung des Wehrführerausschusses
am 11. Oktober 2003 nochmals ausführlichst besprochen und in dieser Sitzung
einstimmig angenommen.
05. Sicherung
des Ersteinsatzes in den Stadtteilen
Unter der Voraussetzung der Mindestausstattung der
Stadtteilfeuerwehren für die einzelnen Aufgabenbereiche gemäß der Risikoanalyse
und der Erfüllung der personellen Voraussetzungen durch die
Stadtteilfeuerwehren ist davon auszugehen, dass die Freiwillige Feuerwehr
Marburg so aufgestellt ist, dass sie vor dem Hintergrund der gesetzlichen
Hilfsfrist im Regelfall zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs
wirksame Hilfe leisten kann. Eine fehlende Personalverfügbarkeit bei den
Stadtteilfeuerwehren während der Tageszeit wird zum Teil durch die
hauptamtlichen Einsatzkräfte des Fachdienstes Brandschutz kompensiert.
Mit Ausnahme des Bereichs der Lahnberge mit den dortigen
Einrichtungen der Universität kann aufgrund der definierten Organisationsform
das gesamte Stadtgebiet entsprechend der gesetzlichen Hilfsfrist abgedeckt
werden. Für die Einrichtungen der Universität auf den Lahnbergen wird angestrebt, das Wirken der Hausfeuerwehr des
Universitätsklinikums zu erweitern.
Als Zukunftsoption (5 bis 10 Jahre) soll im Bereich des Richtsbergs mit
der Einrichtung einer Feuerwehr begonnen werden.
06. Haushaltswirtschaftliche
Auswirkungen
Die von der Arbeitsgruppe für erforderlich gehaltene
Vorhaltung von 4 Hubrettungsfahrzeugen zur Sicherstellung der
hilfsfristrelevanten Aufgabenerledigungen durch die Stadtteilfeuerwehren sowie den hydraulischen Rettungssätzen
in mehreren Stadtteilen ist mit einem erhöhten laufenden Unterhaltungsaufwand
für die Fahrzeuge und Geräte verbunden.
Bei Einhaltung aller organisatorischen und personellen
Grundlagen der Bedarfs-und Entwicklungsplanung durch die Stadtteilfeuerwehren
ist eine Erhöhung des Personalbestands der hauptamtlichen Einsatzkräfte des
Fachdienstes Brandschutz aufgrund der Aufgaben des Feuerwehreinsatzdienstes
zurzeit nicht erforderlich.
07. Fortschreibung
Der Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan wird durch ein
jährliches Berichtswesen des Leiters der Feuerwehr begleitet. Sollten keine
besonderen Rahmenbedingungen für die Gefahrenabwehrorganisation entstehen, wird
der Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan in einem dreijährigen Turnus
fortgeschrieben.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
Anlage
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen