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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der PDS/ML-Fraktion - VO/1879/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Einmal jährlich wird aufgrund einer systematischen Evaluation der Gesamtsituation dem Stadtparlament und der Öffentlichkeit schriftlich berichtet, welche Veränderungen  – jeglicher Art von der Barrierenbeseitigung an Gebäuden und auf Internetseiten bis zur Änderung von Ausführungsbestimmungen oder MitarbeiterInnen-Schulungen – im Verantwortungsbereich der Stadtverwaltung aufgrund des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen erfolgt sind.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet die Stadt Marburg dazu, alles irgend mögliche zu tun, um den gleichberechtigten und selbständigen Zugang von Menschen mit Behinderung zu allen öffentlichen Räumen und Veranstaltungen, einschließlich den virtuellen, zu ermöglichen.

Zweifellos ist auf diesem Gebiet in Marburg bereits viel geschehen, was von uns ausdrücklich anerkannt wird.

Mit der Unterzeichnung der Erklärung von Barcelona hat sich die Stadt Marburg zusätzlich eine Selbstverpflichtung zur Erstellung entsprechender Aktionspläne mit Fristen zur Durchführung und zur Bewertung auferlegt (Abschnitt XVI der Erklärung).

Eine regelmäßige Evaluation und Berichterstattung an die Öffentlichkeit entspricht dieser Selbstverpflichtung und ist – wie uns am 05. September 2003 auf unsere große Anfrage vom 03.07.2003 von Oberbürgermeister Möller mitgeteilt wurde – machbar: „Von unserer Seite ist dies möglich“.

 

 

 

 

Eva Chr. Gottschaldt

gez. Henning Köster

 

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