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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/1891/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

1.     Der Magistrat stimmt dem Leitfaden zur Wertermittlung des Sachanlagevermögens der Stadt Marburg für die Einführung der Erweiterten Kameralistik zum 01.01.2005 und im Vorgriff auf die Umstellung auf führende Doppik zum 01.01.2008 (Planung) einschließlich der Anlagen 1 – 6 zu.

 

2.     Der Leitfaden mit Anlagen ist dem Ausschuss für Regionalentwicklung, Verwaltungs- und Parlamentsreform sowie dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach der derzeitigen Beschlusslage wird das Haushaltswesen der Stadt Marburg zum 01.01.2005 auf die erweiterte Kameralistik umgestellt und zum 01.01.2008 die kaufmännische Buchführung eingeführt. Sowohl für die erweiterte Kameralistik als auch für die kaufmännische Buchführung ist die Anlagenbuchhaltung erforderlich, um auch eine entsprechende Kosten- und Leistungsrechnung durchzuführen.

 

Um über die Anlagenbuchhaltung die Vermögenswerte darzustellen und die Abschreibungen zu ermitteln, ist eine Vermögenserfassung und –bewertung notwendig. Damit die jetzige Vermögenserfassung und –bewertung bei der Einführung der kaufmännischen Buchführung nicht nochmals erfolgen muss, werden bereits jetzt die derzeit gültigen Regelungen für die Bewertung (Sonderbestimmungen des Landes Hessen) angewandt.

 

Die Vorgehensweise ist im Leitfaden konkret dargestellt und in den Anlagen auch beispielhaft veranschaulicht. Der Lenkungsausschuss zur Verwaltungsreform hat in seiner Sitzung am 12.11.2003 dem Leitfaden einstimmig zugestimmt und nach dem Beschluss des Magistrates die Weiterleitung an den Ausschuss für Regionalentwicklung, Verwaltungs- und Parlamentsreform sowie an den Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme empfohlen.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

Anlage

Leitfaden zur Wertermittlung des Sachanlagevermögens der Stadt Marburg für die Einführung der Erweiterten Kameralistik zum 01.01.2005 und im Vorgriff auf die Umstellung auf führende Doppik zum 01.01.2008 (Planung) einschließlich der Anlagen

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Finanz. Auswirkung

 

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