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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/1935/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten, zu beschließen:

 

1.         Die im Nachtragshaushalt 2003 unter der Haushaltsstelle 4320/9270 als "Darlehen an Stiftung St. Jakob" veranschlagten Mittel i.H.v. 500.000 EUR werden frei gegeben.

 

2.         Unter Abweichung vom Vorbericht wird als Zweck für die Mittelverwendung der "Erwerb von mobilem Vermögen der Stiftung St. Jakob" bestimmt.

 

3.         Dem Haupt- und Finanzausschuss ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28. November 2003 die grundsätzlichen Beschlüsse zur Umstrukturierung der Stiftung St. Jakob gefasst. Dabei ist u.a. vorgesehen, zwei neue Gesellschaften zu gründen, wobei die gemeinnützige Altenhilfe Marburg St. Jakob GmbH die originären Dienstleistungen im Bereich der Altenhilfe und die Marburger Service GmbH die Tätigkeiten im Bereich der Hauswirtschaft und des Catering übernehmen soll. Neben der Bargründung i.H.v. jeweils 25.000 EUR soll zusätzlich sämtliches mobiles Vermögen der Stiftung St. Jakob auf die beiden Gesellschaften übertragen werden. Da eine unmittelbare Einlage der öffentlich-rechtlichen Stiftung in eine privatrechtliche GmbH aus Gründen des Umwandlungsrechts nicht möglich ist, soll die Stadt dieses Vermögen von der Stiftung St. Jakob erwerben und in einem zweiten Schritt als Sacheinlage auf die beiden Gesellschaften übertragen, wodurch sich deren Stammkapital entsprechend erhöht.

 

Zur Ermittlung dieser mobilen Vermögensbestandteile wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Theobald & Jung beauftragt. Dessen Gutachten, das in Kürze vorliegen wird, beziffert einen entsprechenden Vermögenswert i.H.v. rd. 500.000 EUR. Es ist daher vorgesehen, die im Nachtragshaushalt 2003 unter der Haushaltsstelle 4320/9270 veranschlagten Mittel i.H.v. 500.000 EUR für diesen Zweck zu verwenden. Ursprünglich waren die Mittel als Darlehen an die Stiftung St. Jakob vorgesehen, um vorsorglich bei einem möglichen Liquiditätsengpass gegensteuern zu können. Nunmehr sollen die Mittel ebenfalls für die Stiftung St. Jakob verwendet werden, allerdings nicht als Darlehen, sondern - aus den genannten Gründen - zum Erwerb des mobilen Vermögens. Das damit verbundene Abweichen vom Vorbericht soll daher ebenfalls hiermit beschlossen werden.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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