Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1942/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2003 bis 2007, Haushaltssatzung und Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2004 - 2. Lesung und Beschlussfassung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
19.12.2003
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
I.
gemäß
§ 101 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993
(GVBl. 1992 I S. 533 ff.) das vorgelegte Investitionsprogramm der Stadt Marburg
für den Planungszeitraum 2003 bis 2007 mit einem Volumen von 135.070.000 zu
beschließen,
II.
aufgrund
der §§ 94 ff. HGO folgende Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für
das Haushaltsjahr 2004 zu beschließen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 147.790.000
in der Ausgabe auf 147.790.000
und im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
33.402.000
in der Ausgabe auf
33.402.000
festgesetzt.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2004 zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt
erforderlich ist, wird auf 7.194.921 festgesetzt.
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds
Abteilung
A -
Abteilung
B 1.919.300
enthalten.
Der Gesamtbetrag
der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr
Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur
Auszahlung anstehen, wird auf 2.500.000 festgesetzt.
Die Investitionsfondskredite verteilen sich wie folgt:
2005 1.000.000
2006 1.000.000
2007
500.000
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2004 zur
Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 9.575.000 festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite,
die im Haushaltsjahr 2004 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 festgesetzt.
§ 5
Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2004 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für
die land- und forst-
wirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer
A) auf 280 v.
H.
b) für
die Grundstücke
(Grundsteuer
B) auf 300 v.
H.
2. Gewerbesteuer
auf 400 v. H.
§ 6
Es
gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes
beschlossene Stellenplan.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 HGO wird
dem Haupt- und Finanzausschuss die Zuständigkeit für die Genehmigung von über-
und außerplanmäßigen Ausgaben in folgenden Fällen übertragen:
Haushaltsteil |
Überschreitung des
Haushaltsansatzes ab |
und/oder absoluter Betrag ab |
|
|
|
Verwaltungshaushalt |
20 % |
10.000 |
|
|
|
Vermögenshaushalt |
10 % |
100.000 |
Von den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der
Stadtverordnetenversammlung gemäß § 100 Abs. 1 letzter Halbsatz HGO Kenntnis zu
geben.
§ 8
Sperren
1. Die Haushaltsmittel des Vermögenshaushaltes - Haushaltsansätze,
Haushaltsausgabereste und Verpflichtungsermächtigungen - sind in vollem Umfange
gesperrt.
Freigabe erfolgt durch den
Magistrat.
Übersteigt der Betrag für ein neues Projekt 500.000 ,
ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.
Bisher erteilte Freigaben aus
den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.
2. Bei der Haushaltsstelle 0000/5300 "Mieten u.a." ist der
halbe Betrag gesperrt. Über die Freigabe entscheidet der Haupt- und
Finanzausschuss nach Prüfung und Vorstellung möglicher Alternativen.
3. Die Mittel der Haushaltsstelle 0511/6100 "Innenstadtoffensive"
sind gesperrt bis zur Vorlage eines Konzeptes. Über die Freigabe entscheidet
der Haupt- und Finanzausschuss.
4. In der Haushaltsstelle 4390/7000 ist der für Aktiva vorgesehene
Betrag gesperrt bis zur Vorlage eines Konzeptes. Über die Freigabe entscheidet
der Sozialausschuss.
5. Die Mittel der Haushaltsstelle 7910/5713 für den Wettbewerb
"Stadt der Wissenschaft" sind gesperrt. Über die Freigabe entscheidet
der Haupt- und Finanzausschuss.
§ 9
Kredite vom Kapitalmarkt
Sollte
sich eine tatsächliche Netto-Neuverschuldung abzeichnen, ist der Haupt- und
Finanzausschuss zu informieren. Sollte sie den Betrag von 10 Mio.
überschreiten, ist die vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung
erforderlich.
§ 10
Besondere Bestimmungen zum
Stellenplan
1. Es tritt ein sofortiger Einstellungsstopp in Kraft.
2.
Bei
jeder freiwerdenden Stelle ist zu überprüfen, ob deren Wiederbesetzung wirklich
nötig ist bzw. eine interne Umbesetzung/-strukturierung möglich ist. Dabei ist
auch die Bewertung der Stelle neu zu überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfungen
ist dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Alle bestehenden kw-Vermerke verbleiben im Stellenplan.
4.
Dem
Haupt- und Finanzausschuss ist regelmäßig über die Stellenbesetzungssituation
zu berichten.
5.
Die
Beförderungen der Beamten im gehobenen und höheren Dienst werden für 2004
ausgesetzt; dafür werden die "fertigen" Auszubildenden weiterhin nach
ihrem Abschluss für ein Jahr lang weiterbeschäftigt.
6.
Bei
der Fortentwicklung der Personalentwicklungsplanung bleibt es bei dem Ziel,
mehr Frauen in Führungspositionen zu bekommen.
7.
Stehen
bei der Besetzung von Führungspositionen verwaltungsintern keine Frauen zur
Verfügung, ist im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten, ob die Stelle zu
diesem Zweck extern ausgeschrieben werden soll.
Bereits getroffene Personalentscheidungen behalten
ihre Gültigkeit.
III.
den
Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung auf
118,95 Beamten-, 481,39 Angestellten- und 139,12 Arbeiterstellen fest-zusetzen.
Sachverhalt
Begründung
Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für den
Finanzplan 2003 bis 2007, der durch den Magistrat am 08. Dezember 2003
beschlossen wurde und dem Haushaltsplan 2004 als Anlage beigefügt ist. Das
Volumen des Investitionsprogramms hat sich gegenüber dem Investitionsprogramm
2002 2006 um 7.699 T verringert.
Der Verwaltungshaushalt 2004 schließt ausgeglichen ab.
Dieses gelingt allerdings nur durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage
von 7.942 T. Ohne diese Entnahme würde der Verwaltungshaushalt noch nicht
einmal die Pflichtzuführung zum Vermögenshaushalt er-wirtschaften.
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes 2004 hat sich gegenüber dem Haushalt
2003 um 17.035 T vermindert.
Der Vermögenshaushalt 2004 umfasst einschließlich der
Wiederholungsveranschlagungen ein Volumen von 33.402 T. Gegenüber dem
Haushaltsjahr 2003 ergibt das eine Verminderung um 16.594 T.
Der veranschlagte Kreditbedarf vom Kapitalmarkt zum
Ausgleich des Vermögenshaushalts beträgt insgesamt rd. 5.276 T. Das sind rd.
18.049 T weniger als im Vorjahr.
Die Verpflichtungsermächtigungen erreichen einen
Gesamtbetrag von rd. 9.575 T. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Reduzierung
um 589 T.
Der Stellenplan weist für 2004 insgesamt 739,46 Stellen aus; das sind
3,69 Stellen weniger als im Stellenplan 2003.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen