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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1942/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

 

I.                     gemäß § 101 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 533 ff.) das vorgelegte Investitionsprogramm der Stadt Marburg für den Planungszeitraum 2003 bis 2007 mit einem Volumen von 135.070.000 € zu beschließen,

 

 

II.                   aufgrund der §§ 94 ff. HGO folgende Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2004 zu beschließen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird im Verwaltungshaushalt

 

                        in der Einnahme auf                                                147.790.000 €

                        in der Ausgabe auf                                                147.790.000 €

 

und im Vermögenshaushalt

 

                        in der Einnahme auf                                                33.402.000 €

                        in der Ausgabe auf                                                33.402.000 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2004 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 7.194.921 € festgesetzt.

 

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds

 

                                    Abteilung A                                                         -

 

                                    Abteilung B                                                1.919.300 €

 

enthalten.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

Die Investitionsfondskredite verteilen sich wie folgt:

 

                                    2005                                                            1.000.000 €

 

                                    2006                                                            1.000.000 €

 

                                    2007                                                               500.000 €

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2004 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 9.575.000 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2004 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2004 wie folgt festgesetzt:

 

1.            Grundsteuer            a)            für die land- und forst-

                                                            wirtschaftlichen Betriebe

                                                            (Grundsteuer A) auf                                    280 v. H.

 

                                                b)            für die Grundstücke

                                                            (Grundsteuer B) auf                                    300 v. H.

 

2.            Gewerbesteuer auf                                                                        400 v. H.

 

 

§ 6

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

 

 

§ 7

 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 HGO wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Zuständigkeit für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben in folgenden Fällen übertragen:

 


Haushaltsteil

Überschreitung des Haushaltsansatzes

ab

und/oder absoluter Betrag

ab

 

 

 

Verwaltungshaushalt

20 %

10.000 €

 

 

 

Vermögenshaushalt

10 %

100.000 €

 

Von den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 100 Abs. 1 letzter Halbsatz HGO Kenntnis zu geben.

 

 

§ 8

 

Sperren

 

1. Die Haushaltsmittel des Vermögenshaushaltes - Haushaltsansätze, Haushaltsausgabereste und Verpflichtungsermächtigungen - sind in vollem Umfange gesperrt.

 

Freigabe erfolgt durch den Magistrat.

 

Übersteigt der Betrag für ein neues Projekt 500.000 €, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.

 

Bisher erteilte Freigaben aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

 

2. Bei der Haushaltsstelle 0000/5300 "Mieten u.a." ist der halbe Betrag gesperrt. Über die Freigabe entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss nach Prüfung und Vorstellung möglicher Alternativen.

 

3. Die Mittel der Haushaltsstelle 0511/6100 "Innenstadtoffensive" sind gesperrt bis zur Vorlage eines Konzeptes. Über die Freigabe entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss.

 

4. In der Haushaltsstelle 4390/7000 ist der für Aktiva vorgesehene Betrag gesperrt bis zur Vorlage eines Konzeptes. Über die Freigabe entscheidet der Sozialausschuss.

 

5. Die Mittel der Haushaltsstelle 7910/5713 für den Wettbewerb "Stadt der Wissenschaft" sind gesperrt. Über die Freigabe entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss.

 

§ 9

 

Kredite vom Kapitalmarkt

 

Sollte sich eine tatsächliche Netto-Neuverschuldung abzeichnen, ist der Haupt- und Finanzausschuss zu informieren. Sollte sie den Betrag von 10 Mio. € überschreiten, ist die vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

 

 

§ 10

 

Besondere Bestimmungen zum Stellenplan

 

1.                   Es tritt ein sofortiger Einstellungsstopp in Kraft.

 

2.                  Bei jeder freiwerdenden Stelle ist zu überprüfen, ob deren Wiederbesetzung wirklich nötig ist bzw. eine interne Umbesetzung/-strukturierung möglich ist. Dabei ist auch die Bewertung der Stelle neu zu überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfungen ist dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.                   Alle bestehenden kw-Vermerke verbleiben im Stellenplan.

 

4.                  Dem Haupt- und Finanzausschuss ist regelmäßig über die Stellenbesetzungssituation zu berichten.

 

5.                  Die Beförderungen der Beamten im gehobenen und höheren Dienst werden für 2004 ausgesetzt; dafür werden die "fertigen" Auszubildenden weiterhin nach ihrem Abschluss für ein Jahr lang weiterbeschäftigt.

 

6.                  Bei der Fortentwicklung der Personalentwicklungsplanung bleibt es bei dem Ziel, mehr Frauen in Führungspositionen zu bekommen.

 

7.                  Stehen bei der Besetzung von Führungspositionen verwaltungsintern keine Frauen zur Verfügung, ist im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten, ob die Stelle zu diesem Zweck extern ausgeschrieben werden soll.

 

Bereits getroffene Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.

 

 

III.                  den Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung auf 118,95 Beamten-, 481,39 Angestellten- und 139,12 Arbeiterstellen fest-zusetzen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für den Finanzplan 2003 bis 2007, der durch den Magistrat am 08. Dezember 2003 beschlossen wurde und dem Haushaltsplan 2004 als Anlage beigefügt ist. Das Volumen des Investitionsprogramms hat sich gegenüber dem Investitionsprogramm 2002 – 2006 um 7.699 T€ verringert.

 

Der Verwaltungshaushalt 2004 schließt ausgeglichen ab. Dieses gelingt allerdings nur durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage von 7.942 T€. Ohne diese Entnahme würde der Verwaltungshaushalt noch nicht einmal die Pflichtzuführung zum Vermögenshaushalt er-wirtschaften.

 

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes 2004 hat sich gegenüber dem Haushalt 2003 um 17.035 T€ vermindert.

 

Der Vermögenshaushalt 2004 umfasst einschließlich der Wiederholungsveranschlagungen ein Volumen von 33.402 T€. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2003 ergibt das eine Verminderung um 16.594 T€.

 

Der veranschlagte Kreditbedarf vom Kapitalmarkt zum Ausgleich des Vermögenshaushalts beträgt insgesamt rd. 5.276 T€. Das sind rd. 18.049 T€ weniger als im Vorjahr.

 

Die Verpflichtungsermächtigungen erreichen einen Gesamtbetrag von rd. 9.575 T€. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Reduzierung um 589 T€.

 

Der Stellenplan weist für 2004 insgesamt 739,46 Stellen aus; das sind 3,69 Stellen weniger als im Stellenplan 2003.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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