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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1951/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

den beigefügten XII. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten – Kindertagesstätten – Hort und Krippe) der Stadt Marburg

 

zu beschließen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat, zum 1. Februar 2004 die Zuschuss/Nachlass-Richtlinien so zu ändern, dass die Einkommensgrenzen entsprechend der Übersicht 1 (im Anhang, B. Vorgeschlagene Regelung) angehoben und zwei zusätzliche Ermäßigungsstufen von 25 Prozent und 10 Prozent eingeführt werden.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

In der Kindertagesbetreuung entsteht ohne eine Anhebung der Gebühren eine Deckungslücke von rd. 250.000 Euro. Um diese zu verringern sind folgende Gebührenerhöhungen erforderlich, die in zwei Schritten vorgenommen werden sollen:

 

In einem ersten Schritt ab dem 1.02.2004 für einen Halbtagsplatz von bisher 70 Euro um 15 Euro auf 85 Euro (entspricht einer Anhebung um 21%), für einen Mittags- bzw. einen Vor- und Nachmittagsplatz von 89 Euro um 22 Euro auf 111 Euro (Anhebung um 25%) und für einen Ganztagsplatz von 105 Euro um 25 Euro auf 130 Euro (Anhebung um 24%).

Diese Gebührenerhöhung führt – bei Inkrafttreten am 1.02.2004 – zu Mehreinnahmen in den städtischen Kindertagesstätten von rd. 172.000 Euro, zu Einsparungen bei den Zuschüssen an freie Träger von 168.000 Euro und zu Mehrausgaben bei den Erstattungen und Zuschüssen zu Kindergartengebühren – auf der Grundlage der aktuellen Zuschuss-Richtlinien – in Höhe von ca. 100.000 Euro. Insgesamt errechnen sich aus dieser Erhöhung per saldo rd. 240.000 Euro an Mehreinnahmen und Minderausgaben.

 

Zu Beginn des nächsten Kindergartenjahres 2004/2005 sollen zum 1. September 2004 anstelle der jährlichen Anpassung der Beiträge an die Erhöhung der Hessischen Jugendhilfekommission die Gebühren für Kindertagesbetreuung um durchschnittlich 3,5% (auf- bzw. abgerundet auf ganze Euro-Beträge) angehoben werden. Diese Anhebung soll wie bisher für Kindergärten, Kindertagesstätten, Krippen und Horte gelten. Damit erhöhen sich die Gebühren für einen Halbtagsplatz im Kindergarten um 3 Euro auf 88 Euro, für einen Mittagsplatz sowie einen Vor- und Nachmittagsplatz im Kindergarten um 4 Euro auf 115 Euro und für einen Ganztagsplatz in einer Kindertagesstätte um 5 Euro auf 135 Euro. Der Krippenplatz verteuert sich um 6 Euro auf 182 Euro und der Hortplatz um 4 Euro auf 122 Euro. Diese Gebührenerhöhung führt im Jahr 2004 zu zusätzlichen Einnahmen und Minderausgaben von rd. 20.000 Euro. Beide Erhöhungsstufen zusammen ergeben Mehreinnahmen und Minderausgaben von etwa 260.000 Euro.

 

Familien mit geringem Einkommen, die bisher oberhalb der Einkommensgrenzen für eine Übernahme oder Ermäßigung der Kindergartengebühren lagen, sollen durch eine Veränderung der Zuschuss-Richtlinien so entlastet werden, dass sie von der Erhöhung nicht oder nur teilweise betroffen sind. Gerade für diese Eltern stellt eine Erhöhung der KiTa-Gebühren eine erhebliche Belastung dar. Wir schlagen deshalb vor, den Personenkreis, der auf Antrag eine Gebührenermäßigung erhält, von bisher ungefähr 25% auf rd. 35 bis 40% auszuweiten, dafür aber bei den dann gegenüber der aktuellen Regelung höheren Einkommensgrenzen nur relativ geringe Ermäßigungssätze zu gewähren.

 

Nach unserem Vorschlag wird es statt bisher fünf insgesamt sechs Gebührenstufen bei gleichzeitig angehobenen Einkommensgrenzen geben, und zwar:

 

- Gebührenerstattung um 100%

- Gebührenerstattung um 75%

- Gebührenerstattung um 50%

- Gebührenerstattung um 25%

- Gebührenerstattung um 10%

- Vollzahler

 

Die Einkommensgrenzen werden wie bisher entsprechend dem § 90 SGB VIII sowie dem BSHG berechnet. Die höheren Einkommensgrenzen für die Übernahme von 25% ergeben sich durch zusätzliche Freibeträge für die Kinder („Kinder-Bonus“). Um Familien mit mehreren Kindern gezielt zu entlasten, sind folgende Bonusbeträge vorgesehen:

 

- für das 1. Kind:   50 Euro

- für jedes weitere Kind: 100 Euro

 

Diese Familien werden durch die Anhebung der Einkommensgrenzen, die zu einer Gebührenermäßigung führen, so entlastet, dass sie nach der Gebührenanhebung zum 1.02.2004 geringfügig weniger als vor der Erhöhung zahlen.

 

Darüber hinaus sollen Haushalte, die nochmals bis zu 100 Euro oberhalb der Einkommensgrenze liegen, die eine Ermäßigung um 25% ermöglichen würde, nicht vollständig mit der Gebührenanhebung belastet werden und nur einen Teil davon tragen: für diese Haushalte werden die KiTa-Gebühren um 10% übernommen.

 

Für die neuen Ermäßigungsstufen 25% und 10% würden sich nach der Erhöhung zum 1.02.2004 folgende Beiträge (auf- bzw. abgerundet auf ganze Euro-Beträge) ergeben:

 

                             Alt                    neu            neu ermäßigt um 25%    neu ermäßigt um 10%

Halbtagsplatz       70                      85                      64                                              77

Mittagsplatz          89                    111                    83                                          100

Ganztagsplatz    105                  130                    98                                          117

 

Die grundlegenden Annahmen für eine sozial ausgeglichenere Ausgestaltung der Ermäßigungstatbestände lassen sich in folgenden fünf Sätzen zusammenfassen:

 

1.      Wer bisher eine Ermäßigung von 70% oder 100% erhalten hat, bekommt zukünftig die KiTa-Gebühren vollständig übernommen.

2.      Wer bisher eine Ermäßigung von 50% erhalten hat, bekommt zukünftig eine Ermäßigung um 75%.

3.      Wer bisher eine Ermäßigung um 30% erhalten hat, erhält zukünftig eine Ermäßigung um 50%.

4.      Wer den Betrag, der zu einer Ermäßigung um 50% führt, maximal um seine Kinder-Bonusbeträge überschreitet, erhält eine Ermäßigung von 25% (bisher keine Ermäßigung).

5.      Wer den Betrag, der zu einer Ermäßigung um 50% führt, maximal um seine Kinder-Bonusbeträge und zusätzlich 100 Euro überschreitet, erhält eine Ermäßigung um 10% (bisher keine Ermäßigung).

 

Die Übersicht auf der letzten Seite zeigt die Einkommensgrenzen und die entsprechenden prozentualen Ermäßigungen der aktuellen Regelungen und zum Vergleich die vorgeschlagenen Änderungen, so dass die Einkommensgruppen, die zusätzlich einen Anspruch auf Ermäßigung erhalten sollen und für die ein sozialer Ausgleich für die Erhöhung vorgeschlagen wird, direkt erkennbar werden. Mit dieser Regelung werden drei Ziele erreicht:

 

- die bisher relativ scharfe Grenze zwischen „Gebührenzahlern“ und „Gebührenbefreiten“ wird aufgeweicht zugunsten eines breiteren Einkommens-Korridors, der einen Teil der Gebühren erstattet bekommt;

- Familien, die bisher knapp über den Einkommensgrenzen lagen und die von einer Gebührenerhöhung besonders betroffen wären, werden entlastet bzw. müssen die Erhöhung nicht vollständig zahlen;

- die Regelungen sind einfach umzusetzen – die bisherige Praxis der Ermäßigung auf Antrag und der Einkommensberechnung kann beibehalten werden, lediglich die Grenzwerte der Einkommen und die Ermäßigungsstufen werden verändert. Eine umfassende Überprüfung aller Elterneinkommen, wie bei anderen Modellen der sozialen Staffelung, kann vermieden werden. Mit einer Einschränkung: durch ein erwartbar höheres Antragsvolumen kann eine gewisse Stellenausweitung für die Beitragsübernahmen erforderlich werden.

 

Daneben bleiben die bisherigen Geschwisterermäßigungen, wenn zwei oder mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertagesbetreuungseinrichtung besuchen, bestehen.

 

Eine Ausweitung der Gebührenübernahme und eine Anhebung der Einkommensgrenzen bedeutet jedoch, dass die Stadt für diesen sozialen Ausgleich zusätzliche Mehrausgaben aufwenden muss. Da die tatsächlichen Einkommensverhältnisse der Eltern, d.h. wie viele Eltern zusätzlich einen Anspruch auf die Übernahme von 25% bzw. 10% der Gebühren haben, nicht bekannt sind, sind die genauen finanziellen Auswirkungen einer veränderten Regelung der Gebührenerstattung schwierig zu prognostizieren.

 

Bisher erhalten zusammen ungefähr 25% der Kinder in den Kindergärten und Kindertagesstätten eine Gebührenerstattung – dies entspricht den vorgesehenen Erstattungsstufen von 100%, 75% oder 50%. Der überwiegende Teil dieser Kinder erhält dabei eine vollständige Gebührenübernahme. Lediglich 3% bis 5% aller Kinder erhalten z.Zt. nur einen Teil der Gebühren erstattet. Auf dieser Grundlage gehen wir davon aus, dass darüber hinaus bis zu ca. 8% eine Ermäßigung von 25% bekommen – somit grob ein Drittel der Eltern gegenüber der aktuellen Situation gleich oder besser gestellt werden – und bis zu rd. 7% eine Ermäßigung um 10% erhalten werden, also insgesamt maximal die unteren 40% der Einkommen eine Vergünstigung bei den zukünftigen Gebühren erhalten.

 

Nach dieser Schätzung werden bei rd. 2.000 Kindergartenkindern zusätzlich rd. 160 einen Anspruch auf eine Teilerstattung der KiTa-Gebühren von 25% und rd. 140 auf Teilerstattung von 10% haben. Insgesamt würden sich daraus ab dem 1.02.2004 Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben gegenüber der aktuellen Erstattungsregelung in Höhe von rd. 74.000 Euro ergeben, davon entfielen rd. 60.000 Euro auf die Ausweitung der Einkommensgrenzen und die Einführung der Ermäßigungsstufen 25% und 10% und rd. 14.000 Euro auf die Höherstufung der Teilerstattungen von bisher 30%, 50% oder 70% auf 50%, 75% oder 100%.

 

Zusammengefasst ergeben sich durch die beiden vorgeschlagenen Anhebungen der Kindergartengebühren und dem sozialen Ausgleich durch Ausweitung der Gebührenerstattung folgende haushaltsrelevante Konsequenzen:

 

-            Gebührenanhebung zum 1.02.2004            =            240.000 Euro

-            Gebührenanhebung zum 1.09.2004            =            rd.        20.000 Euro

-            sozialer Ausgleich durch Ausweitung der

-            Gebührenerstattung abzgl.            =             rd.        74.000 Euro

Summe                        =                        rd.                    186.000 Euro

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. November 2003 mit der Gebührenerhöhung befasst und sich für einen verbesserten sozialen Ausgleich durch eine Ausweitung der Einkommensgrenzen für die Übernahme von Gebühren ausgesprochen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem XII. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Marburg zuzustimmen.

 

 

 

 

Dietrich Möller                                                             Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                     Stadtrat

 

 

 

 

Anlagen

XII Nachtrag

Übersicht über Einkommensgrenzen und soziale Ermäßigungen

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