Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1951/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht*hier: XII. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten - Kindertagesstätten - Hort und Krippe) der Stadt Marburg**
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Herr Meyer / Frau Feußner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Vorberatung
|
|
|
19.12.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
16.12.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
|
Vorberatung
|
|
|
10.12.2003
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
den beigefügten XII. Nachtrag zur Satzung über die
Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten Kindertagesstätten
Hort und Krippe) der Stadt Marburg
zu
beschließen.
Die
Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat, zum 1. Februar 2004 die
Zuschuss/Nachlass-Richtlinien so zu ändern, dass die Einkommensgrenzen entsprechend
der Übersicht 1 (im Anhang, B. Vorgeschlagene Regelung) angehoben und zwei
zusätzliche Ermäßigungsstufen von 25 Prozent und 10 Prozent eingeführt werden.
Sachverhalt
Begründung:
In
der Kindertagesbetreuung entsteht ohne eine Anhebung der Gebühren eine
Deckungslücke von rd. 250.000 Euro. Um diese zu verringern sind folgende
Gebührenerhöhungen erforderlich, die in zwei Schritten vorgenommen werden
sollen:
In
einem ersten Schritt ab dem 1.02.2004 für einen Halbtagsplatz von bisher 70
Euro um 15 Euro auf 85 Euro (entspricht einer Anhebung um 21%), für einen
Mittags- bzw. einen Vor- und Nachmittagsplatz von 89 Euro um 22 Euro auf 111
Euro (Anhebung um 25%) und für einen Ganztagsplatz von 105 Euro um 25 Euro auf
130 Euro (Anhebung um 24%).
Diese
Gebührenerhöhung führt bei Inkrafttreten am 1.02.2004 zu Mehreinnahmen in
den städtischen Kindertagesstätten von rd. 172.000 Euro, zu Einsparungen bei
den Zuschüssen an freie Träger von 168.000 Euro und zu Mehrausgaben bei den
Erstattungen und Zuschüssen zu Kindergartengebühren auf der Grundlage der
aktuellen Zuschuss-Richtlinien in Höhe von ca. 100.000 Euro. Insgesamt
errechnen sich aus dieser Erhöhung per saldo rd. 240.000 Euro an Mehreinnahmen
und Minderausgaben.
Zu
Beginn des nächsten Kindergartenjahres 2004/2005 sollen zum 1. September 2004
anstelle der jährlichen Anpassung der Beiträge an die Erhöhung der Hessischen
Jugendhilfekommission die Gebühren für Kindertagesbetreuung um durchschnittlich
3,5% (auf- bzw. abgerundet auf ganze Euro-Beträge) angehoben werden. Diese
Anhebung soll wie bisher für Kindergärten, Kindertagesstätten, Krippen und
Horte gelten. Damit erhöhen sich die Gebühren für einen Halbtagsplatz im
Kindergarten um 3 Euro auf 88 Euro, für einen Mittagsplatz sowie einen Vor- und
Nachmittagsplatz im Kindergarten um 4 Euro auf 115 Euro und für einen
Ganztagsplatz in einer Kindertagesstätte um 5 Euro auf 135 Euro. Der
Krippenplatz verteuert sich um 6 Euro auf 182 Euro und der Hortplatz um 4 Euro
auf 122 Euro. Diese Gebührenerhöhung führt im Jahr 2004 zu zusätzlichen
Einnahmen und Minderausgaben von rd. 20.000 Euro. Beide Erhöhungsstufen
zusammen ergeben Mehreinnahmen und Minderausgaben von etwa 260.000 Euro.
Familien
mit geringem Einkommen, die bisher oberhalb der Einkommensgrenzen für eine
Übernahme oder Ermäßigung der Kindergartengebühren lagen, sollen durch eine
Veränderung der Zuschuss-Richtlinien so entlastet werden, dass sie von der
Erhöhung nicht oder nur teilweise betroffen sind. Gerade für diese Eltern
stellt eine Erhöhung der KiTa-Gebühren eine erhebliche Belastung dar. Wir
schlagen deshalb vor, den Personenkreis, der auf Antrag eine
Gebührenermäßigung erhält, von bisher ungefähr 25% auf rd. 35 bis 40%
auszuweiten, dafür aber bei den dann gegenüber der aktuellen Regelung höheren
Einkommensgrenzen nur relativ geringe Ermäßigungssätze zu gewähren.
Nach
unserem Vorschlag wird es statt bisher fünf insgesamt sechs Gebührenstufen bei
gleichzeitig angehobenen Einkommensgrenzen geben, und zwar:
- Gebührenerstattung um 100%
- Gebührenerstattung um 75%
- Gebührenerstattung um 50%
- Gebührenerstattung um 25%
- Gebührenerstattung um 10%
- Vollzahler
Die
Einkommensgrenzen werden wie bisher entsprechend dem § 90 SGB VIII sowie dem
BSHG berechnet. Die höheren Einkommensgrenzen für die Übernahme von 25% ergeben
sich durch zusätzliche Freibeträge für die Kinder (Kinder-Bonus). Um Familien
mit mehreren Kindern gezielt zu entlasten, sind folgende Bonusbeträge
vorgesehen:
- für das 1. Kind: 50
Euro
- für jedes weitere Kind: 100 Euro
Diese
Familien werden durch die Anhebung der Einkommensgrenzen, die zu einer
Gebührenermäßigung führen, so entlastet, dass sie nach der Gebührenanhebung zum
1.02.2004 geringfügig weniger als vor der Erhöhung zahlen.
Darüber
hinaus sollen Haushalte, die nochmals bis zu 100 Euro oberhalb der
Einkommensgrenze liegen, die eine Ermäßigung um 25% ermöglichen würde, nicht
vollständig mit der Gebührenanhebung belastet werden und nur einen Teil davon
tragen: für diese Haushalte werden die KiTa-Gebühren um 10% übernommen.
Für die
neuen Ermäßigungsstufen 25% und 10% würden sich nach der Erhöhung zum 1.02.2004
folgende Beiträge (auf- bzw. abgerundet auf ganze Euro-Beträge) ergeben:
Alt neu neu
ermäßigt um 25% neu ermäßigt um 10%
Halbtagsplatz 70 85 64 77
Mittagsplatz 89 111
83 100
Ganztagsplatz 105 130
98 117
Die
grundlegenden Annahmen für eine sozial ausgeglichenere Ausgestaltung der
Ermäßigungstatbestände lassen sich in folgenden fünf Sätzen zusammenfassen:
1. Wer
bisher eine Ermäßigung von 70% oder 100% erhalten hat, bekommt zukünftig die
KiTa-Gebühren vollständig übernommen.
2. Wer
bisher eine Ermäßigung von 50% erhalten hat, bekommt zukünftig eine Ermäßigung
um 75%.
3. Wer
bisher eine Ermäßigung um 30% erhalten hat, erhält zukünftig eine Ermäßigung um
50%.
4. Wer
den Betrag, der zu einer Ermäßigung um 50% führt, maximal um seine
Kinder-Bonusbeträge überschreitet, erhält eine Ermäßigung von 25% (bisher keine
Ermäßigung).
5. Wer
den Betrag, der zu einer Ermäßigung um 50% führt, maximal um seine
Kinder-Bonusbeträge und zusätzlich 100 Euro überschreitet, erhält eine
Ermäßigung um 10% (bisher keine Ermäßigung).
Die
Übersicht auf der letzten Seite zeigt die Einkommensgrenzen und die
entsprechenden prozentualen Ermäßigungen der aktuellen Regelungen und zum
Vergleich die vorgeschlagenen Änderungen, so dass die Einkommensgruppen, die
zusätzlich einen Anspruch auf Ermäßigung erhalten sollen und für die ein
sozialer Ausgleich für die Erhöhung vorgeschlagen wird, direkt erkennbar
werden. Mit dieser Regelung werden drei Ziele erreicht:
- die bisher relativ scharfe Grenze
zwischen Gebührenzahlern und Gebührenbefreiten wird aufgeweicht zugunsten
eines breiteren Einkommens-Korridors, der einen Teil der Gebühren erstattet
bekommt;
- Familien, die bisher knapp über den
Einkommensgrenzen lagen und die von einer Gebührenerhöhung besonders betroffen
wären, werden entlastet bzw. müssen die Erhöhung nicht vollständig zahlen;
- die Regelungen sind einfach
umzusetzen die bisherige Praxis der Ermäßigung auf Antrag und der
Einkommensberechnung kann beibehalten werden, lediglich die Grenzwerte der
Einkommen und die Ermäßigungsstufen werden verändert. Eine umfassende
Überprüfung aller Elterneinkommen, wie bei anderen Modellen der sozialen
Staffelung, kann vermieden werden. Mit einer Einschränkung: durch ein erwartbar
höheres Antragsvolumen kann eine gewisse Stellenausweitung für die
Beitragsübernahmen erforderlich werden.
Daneben
bleiben die bisherigen Geschwisterermäßigungen, wenn zwei oder mehrere Kinder
einer Familie gleichzeitig eine Kindertagesbetreuungseinrichtung besuchen,
bestehen.
Eine
Ausweitung der Gebührenübernahme und eine Anhebung der Einkommensgrenzen
bedeutet jedoch, dass die Stadt für diesen sozialen Ausgleich zusätzliche
Mehrausgaben aufwenden muss. Da die tatsächlichen Einkommensverhältnisse der
Eltern, d.h. wie viele Eltern zusätzlich einen Anspruch auf die Übernahme von
25% bzw. 10% der Gebühren haben, nicht bekannt sind, sind die genauen
finanziellen Auswirkungen einer veränderten Regelung der Gebührenerstattung
schwierig zu prognostizieren.
Bisher
erhalten zusammen ungefähr 25% der Kinder in den Kindergärten und
Kindertagesstätten eine Gebührenerstattung dies entspricht den vorgesehenen
Erstattungsstufen von 100%, 75% oder 50%. Der überwiegende Teil dieser Kinder
erhält dabei eine vollständige Gebührenübernahme. Lediglich 3% bis 5% aller
Kinder erhalten z.Zt. nur einen Teil der Gebühren erstattet. Auf dieser
Grundlage gehen wir davon aus, dass darüber hinaus bis zu ca. 8% eine
Ermäßigung von 25% bekommen somit grob ein Drittel der Eltern gegenüber der
aktuellen Situation gleich oder besser gestellt werden und bis zu rd. 7% eine
Ermäßigung um 10% erhalten werden, also insgesamt maximal die unteren 40% der
Einkommen eine Vergünstigung bei den zukünftigen Gebühren erhalten.
Nach
dieser Schätzung werden bei rd. 2.000 Kindergartenkindern zusätzlich rd. 160
einen Anspruch auf eine Teilerstattung der KiTa-Gebühren von 25% und rd. 140
auf Teilerstattung von 10% haben. Insgesamt würden sich daraus ab dem 1.02.2004
Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben gegenüber der aktuellen Erstattungsregelung
in Höhe von rd. 74.000 Euro ergeben, davon entfielen rd. 60.000 Euro auf die
Ausweitung der Einkommensgrenzen und die Einführung der Ermäßigungsstufen 25%
und 10% und rd. 14.000 Euro auf die Höherstufung der Teilerstattungen von
bisher 30%, 50% oder 70% auf 50%, 75% oder 100%.
Zusammengefasst
ergeben sich durch die beiden vorgeschlagenen Anhebungen der
Kindergartengebühren und dem sozialen Ausgleich durch Ausweitung der
Gebührenerstattung folgende haushaltsrelevante Konsequenzen:
- Gebührenanhebung zum 1.02.2004 = 240.000
Euro
- Gebührenanhebung
zum 1.09.2004 = rd.
20.000 Euro
- sozialer Ausgleich durch Ausweitung
der
- Gebührenerstattung
abzgl. = rd. 74.000 Euro
Summe = rd. 186.000 Euro
Der
Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. November 2003 mit der
Gebührenerhöhung befasst und sich für einen verbesserten sozialen Ausgleich
durch eine Ausweitung der Einkommensgrenzen für die Übernahme von Gebühren
ausgesprochen.
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem XII. Nachtrag zur Satzung über
die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Marburg zuzustimmen.
Dietrich
Möller Dr. Franz Kahle
Oberbürgermeister Stadtrat
Anlagen
XII
Nachtrag
Übersicht über
Einkommensgrenzen und soziale Ermäßigungen
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen