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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1969/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme eines Kredites für den Jahresabschluss 2003 durch Umbuchung von Kassenkrediten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
|
19.12.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
16.12.2003
|
Sachverhalt
Begründung:
Die
Prognosen zum Jahresabschluss 2003 gehen zur Zeit davon aus, dass im
Verwaltungshaushalt 2003 mit Verschlechterungen gegenüber den Planzahlen zu
rechnen ist. Da noch viele Buchungen ausstehen, die z. T. erst im nächsten Jahr
gebucht werden können, können zur Zeit keine verlässlichen Prognosen angestellt
werden. Jedoch stehen für den Vermögenshaushalt 2003 - aufgrund der
vorliegenden Planungen zur Aufstockung der Rücklage - keine Mittel des
Verwaltungshaushalts zur Deckung eines Fehlbetrages zur Verfügung.
Auch
zeichnet sich im Vermögenshaushalt 2003 eine Deckungslücke ab. Diese wird zur
Zeit mit ca. 6 bis 7 Mio. € erwartet. Diese Deckungslücke ist ursächlich durch
den Abgang von Haushaltseinnahmeresten aus dem Vorjahr bedingt.
Um den
Haushaltsausgleich im Vermögenshaushalt 2003 zu erreichen, ist es daher
erforderlich, weitere Darlehen aufzunehmen. Da unsere Liquiditätssituation zur
Zeit keine weiteren Geldmittel benötigt, kann diese Kreditaufnahme dadurch
erreicht werden, dass bisher aufgenommene Kassenkredite als Deckungsmittel des
Vermögenshaushalts umgebucht werden.
Es ist
beabsichtigt, Kredite nur in einer Höhe umzubuchen, die der Haushaltsausgleich
des Vermögenshaushaltes 2003 erfordert. Dieser Betrag steht jedoch erst nach
Abschluss des Haushaltsjahres und des Verwaltungshaushalts 2003 fest.
Da
hiermit die Nettoneuverschuldung den Betrag von 10 Mio. € überschreiten wird,
ist gem. § 9 der Haushaltssatzung die Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Diese muss bis zum Abschluss des
Haushaltsjahres 2003 (31.12.2003) erfolgen.
Die
Laufzeiten der als Kommunalkredite übernommenen Kassenkredite sollen weiterhin
im kurzfristigen Bereich belassen werden und alsbald, d. h. wenn die
Haushaltslage es zulässt, getilgt werden.
Möller
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