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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1969/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2003 wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2003 ein Kommunaldarlehen in benötigter Höhe durch Umbuchung von Kassenkrediten aufgenommen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

 

Die Prognosen zum Jahresabschluss 2003 gehen zur Zeit davon aus, dass im Verwaltungshaushalt 2003 mit Verschlechterungen gegenüber den Planzahlen zu rechnen ist. Da noch viele Buchungen ausstehen, die z. T. erst im nächsten Jahr gebucht werden können, können zur Zeit keine verlässlichen Prognosen angestellt werden. Jedoch stehen für den Vermögenshaushalt 2003 - aufgrund der vorliegenden Planungen zur Aufstockung der Rücklage - keine Mittel des Verwaltungshaushalts zur Deckung eines Fehlbetrages zur Verfügung.

 

Auch zeichnet sich im Vermögenshaushalt 2003 eine Deckungslücke ab. Diese wird zur Zeit mit ca. 6 bis 7 Mio. € erwartet. Diese Deckungslücke ist ursächlich durch den Abgang von Haushaltseinnahmeresten aus dem Vorjahr bedingt.

 

Um den Haushaltsausgleich im Vermögenshaushalt 2003 zu erreichen, ist es daher erforderlich, weitere Darlehen aufzunehmen. Da unsere Liquiditätssituation zur Zeit keine weiteren Geldmittel benötigt, kann diese Kreditaufnahme dadurch erreicht werden, dass bisher aufgenommene Kassenkredite als Deckungsmittel des Vermögenshaushalts umgebucht werden.

 

Es ist beabsichtigt, Kredite nur in einer Höhe umzubuchen, die der Haushaltsausgleich des Vermögenshaushaltes 2003 erfordert. Dieser Betrag steht jedoch erst nach Abschluss des Haushaltsjahres und des Verwaltungshaushalts 2003 fest.

 

Da hiermit die Nettoneuverschuldung den Betrag von 10 Mio. € überschreiten wird, ist gem. § 9 der Haushaltssatzung die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Diese muss bis zum Abschluss des Haushaltsjahres 2003 (31.12.2003) erfolgen.

 

Die Laufzeiten der als Kommunalkredite übernommenen Kassenkredite sollen weiterhin im kurzfristigen Bereich belassen werden und alsbald, d. h. wenn die Haushaltslage es zulässt, getilgt werden.

 

 

 

 

 

Möller

Oberbürgermeister

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