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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0035/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Steht das Behring-Mausoleum, Grablege des Nobelpreisträgers, seiner Ehefrau und seiner 6 Söhne, sowie das Grabgelände unter Denkmalschutz? Wenn nein, was kann getan werden, einen Schutz zu erreichen?

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Sachverhalt

Nach den Erhebungen zur Denkmaltopographie Marburg II durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen und die Stadt Marburg ist das Behring-Mausoleum einschl. Grabgelände gemäß § 2 Abs. 1 Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) ein Kulturdenkmal und unterliegt somit gemäß § 9 HDSchG den Schutzvorschriften dieses Gesetzes.

 

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