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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0039/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jürgen Markus (Nr.8 01/04)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.01.2004
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Sachverhalt
Die Fehlsubventionsabgabe wird in Marburg gemäß den Vorgaben
des Hessischen Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
(HessAFWoG) erhoben.
Sie wird jeweils für drei Jahre festgesetzt. Die Hess.
Landesregierung überprüft daher nach drei Jahren, in welchen Gemeinden die
Abgabe weiterhin zu erheben ist. Da der nächste Leistungszeitraum erst am 1.
Juli 2005 beginnt, ist mit einer Entscheidung frühestens Anfang 2005 zu
rechnen.
Nach uns vorliegenden Informationen ist eine Abschaffung der
Fehlsubventionsabgabe durch das Land Hessen nicht zu erwarten. Geplant ist
allerdings eine Anhebung der Einkommensgrenzen, ab deren Überschreitung die
Abgabe zu zahlen ist.
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