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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0039/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie wird zur Zeit mit der Fehlbelegungsabgabe bei Sozialwohnungen verfahren ?

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Sachverhalt

Die Fehlsubventionsabgabe wird in Marburg gemäß den Vorgaben des Hessischen Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (HessAFWoG) erhoben.

 

Sie wird jeweils für drei Jahre festgesetzt. Die Hess. Landesregierung überprüft daher nach drei Jahren, in welchen Gemeinden die Abgabe weiterhin zu erheben ist. Da der nächste Leistungszeitraum erst am 1. Juli 2005 beginnt, ist mit einer Entscheidung frühestens Anfang 2005 zu rechnen.

 

Nach uns vorliegenden Informationen ist eine Abschaffung der Fehlsubventionsabgabe durch das Land Hessen nicht zu erwarten. Geplant ist allerdings eine Anhebung der Einkommensgrenzen, ab deren Überschreitung die Abgabe zu zahlen ist.

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