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Kartenanwendung der Stadt Marburg

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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0070/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

"Wie ist der Sachstand in der Problematik der vom Stadtparlament mehrfach angemahnten Erstellung des Denkmalbuchs (Denkmaltopografie Marburg II) nach § 10 des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmäler, welche aktuell insbesondere vor dem Hintergrund der beschlossenen Sanierung der Nordstadt und des Bahnhofsviertels und auch konkret des zunehmenden Verfalls des Ringlokschuppens innerhalb dieses Bereiches dringend erforderlich scheint?"

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Sachverhalt

Nach § 10 ist das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH), hier die Außenstelle Marburg, für die Führung des Denkmalbuches zuständig. Dazu gehört insbesondere nach der Novellierung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) 1980 die Erstellung von Denkmaltopografien.

 

Die Stadt Marburg hat schon seit Jahren darauf gedrängt, dass eine solche Denkmaltopografie, auch unter Bereitstellung erheblicher Mittel durch die Stadt, erstellt wird.

 

Erst 1994 konnte mit dem LfDH ein Vertrag über die Erhebungen zur Erstellung der Denkmaltopografie Marburg II abgeschlossen werden. Diese Denkmaltopografie umfasst alle denkmalgeschützten Gebäude und Gesamtanlagen außerhalb der historischen Altstadt und die historischen Ortskerne der Ortsteile. Für die historische Altstadt gibt es bereits eine vorläufige Denkmaltopografie, nämlich den vom Fachbereich Kunstgeschichte unter Prof. Klotz erstellten Foto- und Textband "Bürgerhäuser der Marburger Altstadt", der vom LfDH als vorläufige Denkmaltopografie deklariert wurde.

 

Nach sehr umfangreichen, aufwendigen Erhebungen im gesamten Stadtgebiet durch eine vom LfDH beauftragte Kunsthistorikerin und einer umfangreichen Nachkartierung durch das LfDH, in Zusammenarbeit mit dem Magistrat der Stadt Marburg/Untere Denkmalschutzbehörde (UDSchB), konnte die Erhebung im 2001 vorläufig zum Abschluss gebracht werden. In Amtshilfe hat danach die Stadt Marburg Fachdienst Stadtentwicklung und -planung, Wirtschaftsförderung/UDSchB die Erhebungen in eine Denkmalfachschale datenmäßig erfasst, entsprechende Karten erarbeitet und mit dem LfDH abgestimmt, die infolge von dort abgesegnet wurden.

 

Zur Bearbeitung der Drucklegung der Denkmaltopografie, insbesondere zur Erstellung der wissenschaftlichen Texte etc. wurden sämtliche Unterlagen, die die Stadt Marburg in Amtshilfe erarbeitet bzw. finanziert hat, dem LfDH mit Schreiben vom 24. Januar 2003 übergeben.

Hierbei handelt es sich um die bereits o. g. Lagekarten mit Eintragung der Kulturdenkmäler und Gesamtanlagen, der Fotografien von den denkmalgeschützten Gebäuden und Gesamtanlagen, die von Frau Dr. Kemp im Auftrag der Stadt Marburg erarbeiteten wissenschaftlichen Beschreibungen und die ergänzenden Beschreibungen von Herrn Dr. Leibold, der für ein halbes Jahr vom LfDH eingestellt wurde, um die Weiterbearbeitung der Denkmaltopografie Marburg II vorzunehmen.

 

Infolge hat der Denkmalbeirat der Stadt Marburg mehrmals das LfDH zu einer Stellungnahme im Rahmen der Sitzungen des Denkmalbeirates aufgefordert.

 

Der Denkmalbeirat hat für die 1. Sitzung in 2004, am 3. Februar 2004, das LfDH erneut eingeladen und um einen Sachstandsbericht zur Drucklegung der Denkmaltopografie Marburg II gebeten.

 

Sollte das LfDH die Teilnahme zu dieser Sitzung absagen bzw. bei einer Teilnahme keine neuen Erkenntnisse über den Sachstand vorlegen, da seit Übergabe der Unterlagen nunmehr 1 Jahr vergangen ist, wird der Denkmalbeirat den Magistrat der Stadt auffordern, ein entsprechendes Schreiben an den Präsidenten des LfDH, Herrn Dr. Weiß, Schloss Biebrich, zu schreiben und unmissverständlich den Rückstand seitens des LfDH anmahnen, zumal die Stadt Marburg über das von ihr zu erbringende Maß hinaus bereits erhebliche Vorleistungen sowohl finanziell, materiell als auch in arbeitstechnischer Hinsicht erbracht hat, insbesondere Arbeiten, die vom LfDH hätten erbracht werden müssen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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