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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0070/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Henning Köster (Nr.17 01/04)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.01.2004
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Beschlussvorschlag
"Wie ist der Sachstand in der Problematik der vom
Stadtparlament mehrfach angemahnten Erstellung des Denkmalbuchs
(Denkmaltopografie Marburg II) nach § 10 des Gesetzes zum Schutz der
Kulturdenkmäler, welche aktuell insbesondere vor dem Hintergrund der
beschlossenen Sanierung der Nordstadt und des Bahnhofsviertels und auch konkret
des zunehmenden Verfalls des Ringlokschuppens innerhalb dieses Bereiches
dringend erforderlich scheint?"
Sachverhalt
Nach § 10
ist das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH), hier die Außenstelle Marburg,
für die Führung des Denkmalbuches zuständig. Dazu gehört insbesondere nach der
Novellierung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) 1980 die Erstellung
von Denkmaltopografien.
Die Stadt
Marburg hat schon seit Jahren darauf gedrängt, dass eine solche
Denkmaltopografie, auch unter Bereitstellung erheblicher Mittel durch die
Stadt, erstellt wird.
Erst 1994
konnte mit dem LfDH ein Vertrag über die Erhebungen zur Erstellung der
Denkmaltopografie Marburg II abgeschlossen werden. Diese Denkmaltopografie
umfasst alle denkmalgeschützten Gebäude und Gesamtanlagen außerhalb der
historischen Altstadt und die historischen Ortskerne der Ortsteile. Für die
historische Altstadt gibt es bereits eine vorläufige Denkmaltopografie, nämlich
den vom Fachbereich Kunstgeschichte unter Prof. Klotz erstellten Foto- und
Textband "Bürgerhäuser der Marburger Altstadt", der vom LfDH als
vorläufige Denkmaltopografie deklariert wurde.
Nach sehr
umfangreichen, aufwendigen Erhebungen im gesamten Stadtgebiet durch eine vom
LfDH beauftragte Kunsthistorikerin und einer umfangreichen Nachkartierung durch
das LfDH, in Zusammenarbeit mit dem Magistrat der Stadt Marburg/Untere
Denkmalschutzbehörde (UDSchB), konnte die Erhebung im 2001 vorläufig zum
Abschluss gebracht werden. In Amtshilfe hat danach die Stadt Marburg Fachdienst
Stadtentwicklung und -planung, Wirtschaftsförderung/UDSchB die Erhebungen in
eine Denkmalfachschale datenmäßig erfasst, entsprechende Karten erarbeitet und
mit dem LfDH abgestimmt, die infolge von dort abgesegnet wurden.
Zur
Bearbeitung der Drucklegung der Denkmaltopografie, insbesondere zur Erstellung
der wissenschaftlichen Texte etc. wurden sämtliche Unterlagen, die die Stadt
Marburg in Amtshilfe erarbeitet bzw. finanziert hat, dem LfDH mit Schreiben vom
24. Januar 2003 übergeben.
Hierbei
handelt es sich um die bereits o. g. Lagekarten mit Eintragung der
Kulturdenkmäler und Gesamtanlagen, der Fotografien von den denkmalgeschützten
Gebäuden und Gesamtanlagen, die von Frau Dr. Kemp im Auftrag der Stadt Marburg
erarbeiteten wissenschaftlichen Beschreibungen und die ergänzenden
Beschreibungen von Herrn Dr. Leibold, der für ein halbes Jahr vom LfDH
eingestellt wurde, um die Weiterbearbeitung der Denkmaltopografie Marburg II
vorzunehmen.
Infolge hat
der Denkmalbeirat der Stadt Marburg mehrmals das LfDH zu einer Stellungnahme im
Rahmen der Sitzungen des Denkmalbeirates aufgefordert.
Der
Denkmalbeirat hat für die 1. Sitzung in 2004, am 3. Februar 2004, das LfDH
erneut eingeladen und um einen Sachstandsbericht zur Drucklegung der
Denkmaltopografie Marburg II gebeten.
Sollte das
LfDH die Teilnahme zu dieser Sitzung absagen bzw. bei einer Teilnahme keine
neuen Erkenntnisse über den Sachstand vorlegen, da seit Übergabe der Unterlagen
nunmehr 1 Jahr vergangen ist, wird der Denkmalbeirat den Magistrat der
Stadt auffordern, ein entsprechendes Schreiben an den Präsidenten des LfDH,
Herrn Dr. Weiß, Schloss Biebrich, zu schreiben und unmissverständlich den
Rückstand seitens des LfDH anmahnen, zumal die Stadt Marburg über das von ihr
zu erbringende Maß hinaus bereits erhebliche Vorleistungen sowohl finanziell,
materiell als auch in arbeitstechnischer Hinsicht erbracht hat, insbesondere
Arbeiten, die vom LfDH hätten erbracht werden müssen.