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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0281/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgschaft für die GeWoBau von 5 Mio DM für Modernisierungsmaßnahmen
hier: Änderung der Gläubigerin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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21.08.2001
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16.06.2000 beschlossen, für die GeWoBau eine Bürgschaft von 5 Mio DM zu übernehmen für Modernisierungsmaßnahmen in verschiedenen Wohngebäuden der GeWoBau. Zu Zeit des Beschlusses hatte die GeWoBau geplant, diese Maßnahmen mit Hilfe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu finanzieren. Die KfW ist deshalb auch im Bürgschaftsbeschluß genannt.
Inzwischen hat die GeWoBau mitgeteilt, daß wegen der hohen Tilgungsraten, die sie an die KfW zu leisten hätte, langfristig von der Liquidität her eine Finanzierung bei der DePfa für sie günstiger ist. Der angebotene Zinssatz der DePfa ist dabei dank des allgemein niedrigen Zinsniveaus konkurrenzfähig mit dem im Bürgschaftsbeschluß genannten Zinssatz der KfW.
Die GeWoBau bittet deshalb darum, ihr den beabsichtigten Wechsel zur DePfa zu ermöglichen.
Das Darlehen ist bis jetzt noch nicht aufgenommen; zwischen der GeWoBau und der KfW oder der DePfa besteht noch kein Vertragsverhältnis.
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