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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0281/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuß wird gebeten, zustimmend davon Kenntnis zu nehmen, daß die GeWoBau beabsichtigt, die Modernisierungsmaßnahmen nicht mit der im Bürgschaftsbeschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2000 genannten Kreditanstalt für Wiederaufbau sondern mit der DePfa Bank AG zu finanzieren.
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Sachverhalt

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16.06.2000 beschlossen, für die GeWoBau eine Bürgschaft von 5 Mio DM zu übernehmen für Modernisierungsmaßnahmen in verschiedenen Wohngebäuden der GeWoBau. Zu Zeit des Beschlusses hatte die GeWoBau geplant, diese Maßnahmen mit Hilfe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu finanzieren. Die KfW ist deshalb auch im Bürgschaftsbeschluß genannt.

Inzwischen hat die GeWoBau mitgeteilt, daß wegen der hohen Tilgungsraten, die sie an die KfW zu leisten hätte, langfristig von der Liquidität her eine Finanzierung bei der DePfa für sie günstiger ist. Der angebotene Zinssatz der DePfa ist dabei dank des allgemein niedrigen Zinsniveaus konkurrenzfähig mit dem im Bürgschaftsbeschluß genannten Zinssatz der KfW.

Die GeWoBau bittet deshalb darum, ihr den beabsichtigten Wechsel zur DePfa zu ermöglichen.

Das Darlehen ist bis jetzt noch nicht aufgenommen; zwischen der GeWoBau und der KfW oder der DePfa besteht noch kein Vertragsverhältnis.
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