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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0158/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen,

 

die Fachoberschule für Sozialwesen an der Käthe-Kollwitz-Schule ab dem Schuljahr 2005/2006 auch in der Organisationsform A anzubieten und den Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen, Teilplan E, unter Ziffer 3   - Schulorganisation - entsprechend fortzuschreiben.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

An der Käthe-Kollwitz-Schule werden im Bereich Sozialwesen/Sozialpädagogik verschiedene Ausbildungsgänge angeboten.

Zum besseren Verständnis der beantragten Organisationsänderung werden diese nachfolgend kurz skizziert:

 

A. Berufsfachschule für Sozialassistenz

Es handelt sich um eine zweijährige vollschulische Ausbildung, die mit dem Berufsabschluss „Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in" endet, wobei die Absolventinnen und Absolventen jedoch nur in Einzelfällen direkt in den Beruf gehen. Vielmehr handelt es sich um den Regeleinstieg für die Fachschule für Sozialpädagogik. Derzeit besuchen 117 Schülerinnen und Schüler diesen Ausbildungszweig in sechs Klassen.

 

B. Fachschule für Sozialpädagogik

In der Fachschule für Sozialpädagogik findet die eigentliche Erzieher/innen-Ausbildung statt. Ca. 50 % der Studierenden kommen aus der vorher genannten Berufsfachschule für Sozialassistenz, der Rest aus anderen Berufsfachschulen oder weisen eine gleichwertige berufliche Vorbildung nach. Es handelt sich um eine zweijährige vollschulische Ausbildung, mit einem sich anschließenden einjährigen Berufspraktikum. Die Ausbildung endet mit dem Abschluss als „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in". Derzeit werden 116 Studierende unterrichtet und 74 Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten im Anerkennungsjahr ausgebildet.

 

C. Fachoberschule für Sozialwesen, Form B (Jahrgangsstufe 12)

Hier handelt es sich um eine einjährige schulische Ausbildung, die auf einem Mittleren Abschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung aufbaut und die zur allgemeinen Fachhochschulreife führt. Dieses Angebot wird derzeit von 21 Schülerinnen und Schülern wahrgenommen.

 

Nunmehr beantragt die Käthe-Kollwitz-Schule die unter Punkt C beschriebene Fachoberschule für Sozialwesen auch in der Form A (Jahrgangsstufen 11 und 12) anzubieten. Dies bedeutet eine zweijährige Ausbildung, die im ersten Jahr zu ca. 70 % in Form von Praktika in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen durchgeführt wird (zwei Tage Unterricht in der Schule) und im zweiten Jahr vollschulisch organisiert ist. Voraussetzung ist der Mittlere Abschluss, im Gegensatz zur Form B jedoch nicht das Vorliegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

 

 

Die Notwendigkeit zur Erweiterung wird wie folgt begründet:

 

1. Chancen erweitern

Die Fachoberschule in der Organisationsform A bietet Jugendlichen ohne Berufsausbildung die Möglichkeit, die Allgemeine Fachhochschulreife zu erwerben. Diese berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule oder in einem entsprechenden Studiengang an einer Gesamthochschule. Außerdem befähigt sie zur Ausübung gehobener Berufe im sozialen Dienst oder der Verwaltung. Aber auch der Zugang zur Fachschule für Sozialpädagogik erschließt sich für diese Bewerbergruppe über den Erwerb zusätzlicher sozialpädagogischer Erfahrungen (z. B. als Au-Pair bis zur Dauer von 12 Monaten).

 

Für die Schülerinnen und Schüler, die traditionelle Gymnasien nach der Klasse 10 verlassen, bietet die Fachoberschule häufig eine zweite Chance: Sie ermöglicht ihnen nach dem Erwerb der Allgemeinen Fachhochschulreife ein Studium aufzunehmen.

 

Derzeit ist es Schülerinnen und Schülern aus der Region Marburg-Biedenkopf nur auf Umwegen und mit erheblichen Zeitverlusten möglich, die Allgemeine Fachhochschulreife im Bereich Sozialwesen zu erlangen. Auch hessenweit wird diese Möglichkeit lediglich an zwei Standorten (Melsungen und Korbach) angeboten.

 

Die 2-jährige Berufsfachschule für Sozialassistenz hat sich in den letzten Jahren zur festen Basis der Fachschule für Sozialpädagogik entwickelt. Sie ist zum Regelzugang zur Fachschule für Sozialpädagogik geworden, um das Ausbildungsziel zur Staatl. geprüften Erzieherin/zum Staatl. geprüften Erzieher zu erlangen. Dies soll und wird auch in den nächsten Jahren so bleiben, da diese zur Qualitätssicherung dieser Ausbildung hessenweit eingeführt wurde.

 

Nach Abschluss der Berufsfachschule für Sozialassistenz wechseln derzeit etwa 60 % der Abgängerinnen und Abgänger der Berufsfachschule für Sozialassistenz an der Käthe-Kollwitz-Schule an die Fachschule für Sozialpädagogik, 30% der Abgängerinnen und Abgänger wechseln an die Fachoberschule Sozialwesen, Form B.

 

Die Fachoberschule für Sozialwesen, Form A, bietet vor allem diesen Schülerinnen und Schülern unmittelbar nach dem Erwerb des Mittleren Abschlusses in einer Ausbildungszeit von nur zwei Jahren auf direkterem Wege das Bildungsziel Allgemeine Fachhochschulreife. Sie erhalten darüber hinaus ähnlich wie in der Sozialassistentenausbildung einen intensiven Praxisbezug im sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Bereich.

 

Die o. g. Entwicklung verdeutlicht, dass eine Reduzierung der Anzahl der Studierenden an der Fachschule für Sozialpädagogik durch die Einrichtung der Fachoberschule, Form A, nicht zu befürchten ist. Ähnliches gilt für die Berufsfachschule für Sozialassistenz und die Fachoberschule Sozialwesen, Form B, da die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber derzeit die Aufnahmekapazität übersteigt (Anmeldungen an der Berufsfachschule für Sozialassistenz für das Schuljahr 2004/2005: 115, Aufnahmekapazität 75).

           

2. Bestand sichern

Die Einrichtung einer Fachoberschule für Sozialwesen, Form A, ergänzt die bestehenden Bildungsgänge an der Käthe-Kollwitz-Schule sinnvoll und sichert langfristig ihren Bestand.

 

Mittelfristig ist allerdings mit einer deutlichen Stagnation bzw. einem Rückgang der Studierendenzahlen an den Fachschulen für Sozialpädagogik zu rechnen. Als Gründe hierfür sind zu nennen:

 

Die lange Ausbildungsdauer (Mittlerer Bildungsabschluss, 2 Jahre Berufsfachschule für Sozialassistenz, 3 Jahre Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik), die vergleichsweise geringe Vergütung und mangelnde Aufstiegschancen sowie eine andauernde Verunsicherung potentieller Bewerberinnen und Bewerber durch die andauernde Diskussion um das Niveau der Ausbildung führen derzeit dazu, dass gerade qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit gutem bis sehr gutem Mittleren Abschluss sich gegen diesen Beruf entscheiden.

Wie ausgeführt, befindet sich die Erzieher/innen-Ausbildung derzeit im Umbruch. Ein eindeutiger bundesweiter Trend, wie sich die Ausbildungslandschaft im sozialen Bereich entwickeln wird, zeichnet sich bisher jedoch noch nicht konkret ab.

Die beantragte Organisationsmaßnahme führt allerdings dazu, dass sich die Käthe-Kollwitz-Schule in diesem Ausbildungsbereich weiter profiliert und somit für die weiteren Diskussionen, auch im Vergleich zu anderen Standorten ggf. als Zubringer für Fachhochschulen gut vorbereitet ist.

 

3. Kontinuität gewährleisten und neue Perspektiven erschließen

Die Käthe-Kollwitz-Schule geht davon aus, dass bei einer entsprechenden Genehmigung zunächst eine Klasse, perspektivisch jedoch zwei Klassen gebildet werden. Da mittelfristig mit einem Rückgang der Studierenden an der Fachschule für Sozialpädagogik zu rechnen ist, führt dies nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der Schüler/innenzahlen, sondern vielmehr zu einer Stabilisierung.

Die Schule ist im Wesentlichen in drei große Bereiche aufgeteilt, nämlich die Abteilung Nahrungsgewerbe und Gesundheit, die Abteilung Sozialpädagogik und Sozialwesen sowie die Abteilung Gastgewerbe, Hotellerie und Tourismus. Durch verschiedene Organisations-maßnahmen in den vergangenen Jahren hat es die Schule erreicht, dass sich diese drei Bereiche kontinuierlich gleichbleibend entwickeln und über gleichbleibend hohe Schüler/innenzahlen verfügen. Dieses ausgewogene Verhältnis hat deutlich zur Profilierung, Stabilisierung und hohen Akzeptanz der Schule beigetragen.

Die Schule ist mit einer Gesamtschüler/innenzahl von derzeit ca. 1.100 Schülerinnen und Schülern allein aus Kapazitätsgründen sicherlich an ihre Grenzen angelangt, es sollte allerdings dafür Sorge getragen werden, dass die Gesamtstruktur aufrechterhalten bleibt. Durch die Erweiterung der Fachoberschule für Sozialwesen um die Organisationsform A und die damit verbundene Attraktivitätssteigerung ist davon auszugehen, dass sich dann auch die Abteilung Sozialpädagogik und Sozialwesen auf gleichbleibendem Niveau stabil weiterentwickeln kann.

 

Weitere sächliche Voraussetzungen sind durch den Schulträger nicht zu leisten.

 

Die personellen Voraussetzungen werden vom Staatlichen Schulamt abgedeckt und dürften sich durch die o. g. Kompensation in anderen Bereichen im Rahmen halten.

 

Zu den räumlichen Voraussetzungen ist festzuhalten, dass die Maßnahme im jetzigen Raumbestand abzudecken ist.

 

Auswirkungen auf sonstige Bereiche, z. B. durch Praktika, werden nicht gesehen. Gleiches gilt für Auswirkungen auf andere Schulen oder andere Schulträger.

 

Schulkonferenz und Gesamtkonferenz der Käthe-Kollwitz-Schule haben dieser Maßnahme zugestimmt.

 

Es handelt sich um eine Organisationsmaßnahme gem. § 146 Hessisches Schulgesetz, die der Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums bedarf. Damit verbunden ist gleichzeitig gem. § 145 Hessisches Schulgesetz die Fortschreibung des zugrundeliegenden Schulentwicklungsplanes, Teil E, für die Beruflichen Schulen.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Bürgermeister

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