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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0158/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der zweijährigen Fachoberschule für Sozialwesen an der Käthe-Kollwitz-Schule um die Organisationsform A (Jahrgangsstufen 11 und 12)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 40 - Schulverwaltung & Medienzentrum
- Bearbeiter*in:
- Jennifer Balzer
- Verfasser*in:
- Herr Etzelmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Vorberatung
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13.05.2004
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.05.2004
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Erledigt
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Magistrat
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen,
die Fachoberschule für Sozialwesen
an der Käthe-Kollwitz-Schule ab dem Schuljahr 2005/2006 auch in der
Organisationsform A anzubieten und den Schulentwicklungsplan für die
beruflichen Schulen, Teilplan E, unter Ziffer 3 - Schulorganisation - entsprechend fortzuschreiben.
Sachverhalt
Begründung:
An der Käthe-Kollwitz-Schule werden im
Bereich Sozialwesen/Sozialpädagogik verschiedene Ausbildungsgänge angeboten.
Zum besseren Verständnis der beantragten Organisationsänderung werden diese nachfolgend kurz skizziert:
A. Berufsfachschule für Sozialassistenz
Es handelt sich um eine zweijährige vollschulische
Ausbildung, die mit dem Berufsabschluss Staatlich geprüfte/r
Sozialassistent/in" endet, wobei die Absolventinnen und Absolventen jedoch
nur in Einzelfällen direkt in den Beruf gehen. Vielmehr handelt es sich um den
Regeleinstieg für die Fachschule für Sozialpädagogik. Derzeit besuchen 117
Schülerinnen und Schüler diesen Ausbildungszweig in sechs Klassen.
B. Fachschule für Sozialpädagogik
In der Fachschule für Sozialpädagogik findet die eigentliche
Erzieher/innen-Ausbildung statt. Ca. 50 % der Studierenden kommen aus der
vorher genannten Berufsfachschule für Sozialassistenz, der Rest aus anderen
Berufsfachschulen oder weisen eine gleichwertige berufliche Vorbildung nach. Es
handelt sich um eine zweijährige vollschulische Ausbildung, mit einem sich
anschließenden einjährigen Berufspraktikum. Die Ausbildung endet mit dem
Abschluss als Staatlich anerkannte/r Erzieher/in". Derzeit werden 116
Studierende unterrichtet und 74 Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten im
Anerkennungsjahr ausgebildet.
C. Fachoberschule für Sozialwesen, Form B (Jahrgangsstufe
12)
Hier handelt es sich um eine einjährige schulische
Ausbildung, die auf einem Mittleren Abschluss in Verbindung mit einer
abgeschlossenen Berufsausbildung aufbaut und die zur allgemeinen
Fachhochschulreife führt. Dieses Angebot wird derzeit von 21 Schülerinnen und
Schülern wahrgenommen.
Nunmehr beantragt die Käthe-Kollwitz-Schule die unter Punkt
C beschriebene Fachoberschule für Sozialwesen auch in der Form A (Jahrgangsstufen
11 und 12) anzubieten. Dies bedeutet eine zweijährige Ausbildung, die im ersten
Jahr zu ca. 70 % in Form von Praktika in sozialpädagogischen und
sozialpflegerischen Einrichtungen durchgeführt wird (zwei Tage Unterricht in
der Schule) und im zweiten Jahr vollschulisch organisiert ist. Voraussetzung
ist der Mittlere Abschluss, im Gegensatz zur Form B jedoch nicht das Vorliegen
einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
Die Notwendigkeit zur Erweiterung wird wie folgt begründet:
1. Chancen erweitern
Die Fachoberschule in der Organisationsform A bietet
Jugendlichen ohne Berufsausbildung die Möglichkeit, die Allgemeine
Fachhochschulreife zu erwerben. Diese berechtigt zum Studium an einer
Fachhochschule oder in einem entsprechenden Studiengang an einer
Gesamthochschule. Außerdem befähigt sie zur Ausübung gehobener Berufe im
sozialen Dienst oder der Verwaltung. Aber auch der Zugang zur Fachschule für
Sozialpädagogik erschließt sich für diese Bewerbergruppe über den Erwerb
zusätzlicher sozialpädagogischer Erfahrungen (z. B. als Au-Pair bis zur Dauer
von 12 Monaten).
Für die Schülerinnen und Schüler, die traditionelle
Gymnasien nach der Klasse 10 verlassen, bietet die Fachoberschule häufig eine
zweite Chance: Sie ermöglicht ihnen nach dem Erwerb der Allgemeinen
Fachhochschulreife ein Studium aufzunehmen.
Derzeit ist es Schülerinnen und Schülern aus der Region
Marburg-Biedenkopf nur auf Umwegen und mit erheblichen Zeitverlusten
möglich, die Allgemeine Fachhochschulreife im Bereich Sozialwesen zu erlangen.
Auch hessenweit wird diese Möglichkeit lediglich an zwei Standorten (Melsungen
und Korbach) angeboten.
Die 2-jährige Berufsfachschule für Sozialassistenz hat sich
in den letzten Jahren zur festen Basis der Fachschule für Sozialpädagogik
entwickelt. Sie ist zum Regelzugang zur Fachschule für Sozialpädagogik
geworden, um das Ausbildungsziel zur Staatl. geprüften Erzieherin/zum Staatl.
geprüften Erzieher zu erlangen. Dies soll und wird auch in den nächsten Jahren
so bleiben, da diese zur Qualitätssicherung dieser Ausbildung hessenweit
eingeführt wurde.
Nach Abschluss der Berufsfachschule für Sozialassistenz
wechseln derzeit etwa 60 % der Abgängerinnen und Abgänger der Berufsfachschule
für Sozialassistenz an der Käthe-Kollwitz-Schule an die Fachschule für
Sozialpädagogik, 30% der Abgängerinnen und Abgänger wechseln an die
Fachoberschule Sozialwesen, Form B.
Die Fachoberschule für Sozialwesen, Form A, bietet vor allem
diesen Schülerinnen und Schülern unmittelbar nach dem Erwerb des Mittleren
Abschlusses in einer Ausbildungszeit von nur zwei Jahren auf
direkterem Wege das Bildungsziel Allgemeine Fachhochschulreife. Sie
erhalten darüber hinaus ähnlich wie in der Sozialassistentenausbildung einen
intensiven Praxisbezug im sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Bereich.
Die o. g. Entwicklung verdeutlicht, dass eine Reduzierung
der Anzahl der Studierenden an der Fachschule für Sozialpädagogik durch die
Einrichtung der Fachoberschule, Form A, nicht zu befürchten ist. Ähnliches gilt
für die Berufsfachschule für Sozialassistenz und die Fachoberschule
Sozialwesen, Form B, da die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber derzeit die
Aufnahmekapazität übersteigt (Anmeldungen an der Berufsfachschule für
Sozialassistenz für das Schuljahr 2004/2005: 115, Aufnahmekapazität 75).
2. Bestand sichern
Die Einrichtung einer Fachoberschule für Sozialwesen, Form
A, ergänzt die bestehenden Bildungsgänge an der Käthe-Kollwitz-Schule sinnvoll
und sichert langfristig ihren Bestand.
Mittelfristig ist allerdings mit einer deutlichen Stagnation
bzw. einem Rückgang der Studierendenzahlen an den Fachschulen für
Sozialpädagogik zu rechnen. Als Gründe hierfür sind zu nennen:
Die lange Ausbildungsdauer (Mittlerer
Bildungsabschluss, 2 Jahre Berufsfachschule für Sozialassistenz, 3 Jahre
Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik), die vergleichsweise geringe Vergütung und mangelnde
Aufstiegschancen sowie eine andauernde Verunsicherung potentieller
Bewerberinnen und Bewerber durch die andauernde Diskussion um das Niveau der
Ausbildung führen derzeit dazu, dass gerade qualifizierte Bewerberinnen und
Bewerber mit gutem bis sehr gutem Mittleren Abschluss sich gegen diesen Beruf
entscheiden.
Wie ausgeführt, befindet sich die Erzieher/innen-Ausbildung
derzeit im Umbruch. Ein eindeutiger bundesweiter Trend, wie sich die
Ausbildungslandschaft im sozialen Bereich entwickeln wird, zeichnet sich bisher
jedoch noch nicht konkret ab.
Die beantragte Organisationsmaßnahme führt allerdings dazu,
dass sich die Käthe-Kollwitz-Schule in diesem Ausbildungsbereich weiter
profiliert und somit für die weiteren Diskussionen, auch im Vergleich zu
anderen Standorten ggf. als Zubringer für Fachhochschulen gut vorbereitet ist.
3. Kontinuität gewährleisten und neue
Perspektiven erschließen
Die Käthe-Kollwitz-Schule geht davon aus, dass bei einer
entsprechenden Genehmigung zunächst eine Klasse, perspektivisch jedoch zwei
Klassen gebildet werden. Da mittelfristig mit einem Rückgang der Studierenden
an der Fachschule für Sozialpädagogik zu rechnen ist, führt dies nicht
zwangsläufig zu einer Erhöhung der Schüler/innenzahlen, sondern vielmehr zu
einer Stabilisierung.
Die Schule ist im Wesentlichen in drei große Bereiche
aufgeteilt, nämlich die Abteilung Nahrungsgewerbe und Gesundheit, die Abteilung
Sozialpädagogik und Sozialwesen sowie die Abteilung Gastgewerbe, Hotellerie und
Tourismus. Durch verschiedene Organisations-maßnahmen in den vergangenen Jahren
hat es die Schule erreicht, dass sich diese drei Bereiche kontinuierlich
gleichbleibend entwickeln und über gleichbleibend hohe Schüler/innenzahlen
verfügen. Dieses ausgewogene Verhältnis hat deutlich zur Profilierung,
Stabilisierung und hohen Akzeptanz der Schule beigetragen.
Die Schule ist mit einer Gesamtschüler/innenzahl von derzeit ca. 1.100 Schülerinnen und Schülern allein aus Kapazitätsgründen sicherlich an ihre Grenzen angelangt, es sollte allerdings dafür Sorge getragen werden, dass die Gesamtstruktur aufrechterhalten bleibt. Durch die Erweiterung der Fachoberschule für Sozialwesen um die Organisationsform A und die damit verbundene Attraktivitätssteigerung ist davon auszugehen, dass sich dann auch die Abteilung Sozialpädagogik und Sozialwesen auf gleichbleibendem Niveau stabil weiterentwickeln kann.
Weitere sächliche Voraussetzungen sind durch den
Schulträger nicht zu leisten.
Die personellen Voraussetzungen werden vom
Staatlichen Schulamt abgedeckt und dürften sich durch die o. g. Kompensation in
anderen Bereichen im Rahmen halten.
Zu den räumlichen Voraussetzungen ist festzuhalten,
dass die Maßnahme im jetzigen Raumbestand
abzudecken ist.
Auswirkungen auf sonstige Bereiche, z. B. durch Praktika, werden nicht
gesehen. Gleiches gilt für Auswirkungen auf andere Schulen oder andere
Schulträger.
Schulkonferenz und Gesamtkonferenz der Käthe-Kollwitz-Schule haben
dieser Maßnahme zugestimmt.
Es handelt sich um eine Organisationsmaßnahme gem. §
146 Hessisches Schulgesetz, die der Zustimmung des Hessischen
Kultusministeriums bedarf. Damit verbunden ist gleichzeitig gem. § 145 Hessisches
Schulgesetz die Fortschreibung des zugrundeliegenden Schulentwicklungsplanes,
Teil E, für die Beruflichen Schulen.
Egon Vaupel
Bürgermeister
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