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Ratsinformation
Antrag der BfM - VO/0299/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der BfM-Fraktion betr. Hohe Leuchte / Umdrehen der Vorfahrtsberechtigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der BfM
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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18.05.2004
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15.06.2004
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.05.2004
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25.06.2004
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Erledigt
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Magistrat
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Oberbürgermeister als Straßenverkehrsbehörde wird ersucht, oberhalb der im unteren Teil der Hohen Leuchte befindlichen Fahrbahnschwelle eine weiße Haltelinie anzubringen und die mit schraffierten Linien dargestellte Verkehrsinsel im Einmündungsbereich der Hohen Leuchte geringflächig erhaben auszubilden, um für den aus Richtung Stiftstraße/Herrmannstraße bergaufwärts in die Hohe Leuchte einbiegenden Individualverkehr die Beachtung des Rechtsfahrgebotes effektiv zu machen.
Sachverhalt
Begründung:
Die neue Verkehrsregelung an der Hohen Leuchte mit der Vorfahrtsgewährung an den bergauffahrenden Verkehrs hat sich nach mehrwöchiger Beobachtung vollauf bewährt, und dies trotz der äußerst schleppend verlaufenden Kanal-Kontroll- und Verlegungsarbeiten im Bereicht Ockershäuser Alle/Ockershäuser Straße/Stiftstraße/Herrmannstraße.
Gelegentliche Probleme im Begegnungsverkehrs treten deshalb auf, weil der von oben in Richtung Dallesplatz sich annähernde Verkehr zu spät, mit unter erst nach der Schwelle, anhält und dann erst den von unten in den Engpass eingefahrenen bevorrechtigten Verkehr erkennt.
Die hierdurch bedingten Fahrmanöver und Verkehrsverzögerungen lassen sich leicht dadurch regulieren, dass der von oben in den Engpass der Hohen Leuchte strebende Verkehr rechtzeitig durch Ziehen einer weißen Haltelinie auf seine Wartepflicht aufmerksam gemacht wird. Die Erkennbarkeit des von unten sich annähernden bevorrechtigten Verkehrsteilnehmers wird effektiv dadurch gesteigert, dass ein Schneiden der Einmündung für den aus Richtung Stift-/Herrmannstraße sich annähernden Verkehr unmöglich gemacht wird. Ein probates Mittel hierfür ist eine kleine, etwa 1 m² große erhabene Stelle an Stelle der jetzigen lediglich schraffierten Verkehrsinsel.
Da die Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Kanalverlegung ohnehin noch anzudauern scheinen, könnte diese Anpassungsmaßnahme im Zusammenhang mit fortlaufenden Bauarbeiten durchgeführt werden. Insofern hätte die schlecht koordinierte Tiefbaumaßnahme noch eine positive Auswirkung.
- Fridhelm Faecks -
(Vors. der Stadtverordnetenfraktion der Bürger für Marburg)
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