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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0343/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordnete Eva Christiane Gottschaldt (Nr.7 05/04)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.05.2004
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Beschlussvorschlag
Welche
Auswirkungen wird die Aufhebung des Zweckentfremdungsverbotes für Wohnraum in
Hessen (vgl. Oberhessische Presse vom 5. Mai 2004, Seite Hessen) auf das
Wohnungsangebot und die soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den
einzelnen Stadtteilen von Marburg haben? Wie kann Ghettobildung jeglicher Art
verhindert werden?
Sachverhalt
Der Magistrat bedauert, dass das Zweckentfremdungsverbot
aufgehoben wird. Der Magistrat hatte sich in einer Stellungnahme gegenüber dem
Hessischen Städtetag, der diese an die Landesregierung weitergeleitet hat,
vehement gegen eine generelle Aufhebung gewandt.
Die Aufhebung des Zweckentfremdungsverbotes wird insgesamt
auf Marburg bezogen auf das Wohnungsangebot und die soziale Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung keine Auswirkungen haben.
Angesichts eines Überangebotes an gewerblichen Flächen in
Marburg ist ein Anstieg der Nutzungsänderungen von Wohnraum in Gewerberaum
nicht zu befürchten. Im übrigen bleiben die Beschränkungen durch baurechtliche
Vorschriften bestehen.
Für bestimmte innerstädtische Bezirke z. B. Südviertel und
um die Justizbehörden ist jedoch zu erwarten, dass es mittelfristig zu
erheblichen Verschiebungen von Wohnraum zu Gewerberaum kommen könnte.