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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0355/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme einer Bürgschaft für die GeWoBau
hier: 147.000 ¿ für das Solarstromprojekt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.05.2004
| |||
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Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.05.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:
Die
Stadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine
Ausfallbürgschaft für die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH (GeWoBau) bis zur Höhe
von 147.000 .
Die Bürgschaft dient zur Sicherung der Einlagen der Privatanleger im
Photovoltaik-Projekt.
Für die Bürgschaft hat die GeWoBau eine Bürgschaftsprovision von 0,5 %
des jeweils verbürgten Restbetrages zu leisten.
Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Sachverhalt
Begründung
Die
Stadtverordnetenversammlung hatte Ende 2002 die GeWoBau beauftragt,
Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden zu errichten. Zugleich hatte sie
beschlossen, das Projekt mit einem zinslosen Darlehen von 80.000 zur
Zwischenfinanzierung zu unterstützen.
Die
Besonderheit des Projektes liegt jedoch darin, daß es sich über eine
Bürgerbeteiligung finanziert, indem interessierte Bürger der Gesellschaft
Anteile von je 500 als Darlehen nach anderer Betrachtungsweise als Einlage
zur Verfügung stellen.
Für
diese Einlagen bittet die GeWoBau nunmehr um eine Bürgschaft und begründet
dieses wie folgt:
Im Zuge unserer
Jahresabschlussprüfung wurde speziell unser Solarstromprojekt einer näheren
Prüfung unterzogen.
Die Finanzierung dieses Projektes
erfolgte komplett durch ein BügerInnenbe-teiligungsmodell.
Es stellte sich die Frage, ob es
sich bei der Entgegennahme der Darlehensbeträge um ein Einlagegeschäft nach dem
Kreditwesengesetz handelt.
Die GeWoBau ging bisher begründet
davon aus, dass die Voraussetzungen der Subsumtion unter das KWG nicht
vorliegen.
Die nähere Prüfung im Rahmen des
Jahresabschlusses kam jetzt zu einem anderen Ergebnis. Danach ist die
Entgegennahme der Darlehensbeträge sehr wohl als Einlagegeschäft zu sehen.
Dies hat zur Konsequenz, dass die Einlagen
der Privatanleger abgesichert werden müssen.
Ein Risiko für die Stadt Marburg ist nicht erkennbar, eine
Zahlungsunfähigkeit der GeWoBau gegenüber den Anlegern ist nicht zu befürchten.
Die Bürgschaft hat damit praktisch keine reale sondern eine formale Bedeutung.
Die Absicherung dieser Kommunalbürgschaft ist außerdem
grundsätzlich gegeben durch das 94%ige Eigentum der Stadt Marburg als
Gesellschafterin bei der GeWoBau. Das reale Vermögen der Gesellschaft
übersteigt die Bürgschaft der Stadt Marburg um ein Vielfaches.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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