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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0355/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung  wird gebeten zu beschließen:

 

 

            Die Stadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH (GeWoBau) bis zur Höhe von 147.000 €.

 

Die Bürgschaft dient zur Sicherung der Einlagen der Privatanleger im Photovoltaik-Projekt.

 

Für die Bürgschaft hat die GeWoBau eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrages zu leisten.

 

Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte Ende 2002 die GeWoBau beauftragt, Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden zu errichten. Zugleich hatte sie beschlossen, das Projekt mit einem zinslosen Darlehen von 80.000 € zur Zwischenfinanzierung zu unterstützen.

 

Die Besonderheit des Projektes liegt jedoch darin, daß es sich über eine Bürgerbeteiligung finanziert, indem interessierte Bürger der Gesellschaft Anteile von je 500 € als Darlehen – nach anderer Betrachtungsweise als Einlage – zur Verfügung stellen.

 

Für diese Einlagen bittet die GeWoBau nunmehr um eine Bürgschaft und begründet dieses wie folgt:

 

 

Im Zuge unserer Jahresabschlussprüfung wurde speziell unser Solarstromprojekt einer näheren Prüfung unterzogen.

 

Die Finanzierung dieses Projektes erfolgte komplett durch ein BügerInnenbe-teiligungsmodell.

 

Es stellte sich die Frage, ob es sich bei der Entgegennahme der Darlehensbeträge um ein Einlagegeschäft nach dem Kreditwesengesetz handelt.

 

Die GeWoBau ging bisher begründet davon aus, dass die Voraussetzungen der Subsumtion unter das KWG nicht vorliegen.

 

Die nähere Prüfung im Rahmen des Jahresabschlusses kam jetzt zu einem anderen Ergebnis. Danach ist die Entgegennahme der Darlehensbeträge sehr wohl als Einlagegeschäft zu sehen.

 

Dies hat zur Konsequenz, dass die „Einlagen“ der Privatanleger abgesichert werden müssen.

 

 

Ein Risiko für die Stadt Marburg ist nicht erkennbar, eine Zahlungsunfähigkeit der GeWoBau gegenüber den Anlegern ist nicht zu befürchten. Die Bürgschaft hat damit praktisch keine reale sondern eine formale Bedeutung.

 

Die Absicherung dieser Kommunalbürgschaft ist außerdem grundsätzlich gegeben durch das 94%ige Eigentum der Stadt Marburg als Gesellschafterin bei der GeWoBau. Das reale Vermögen der Gesellschaft übersteigt die Bürgschaft der Stadt Marburg um ein Vielfaches.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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