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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0358/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Hermann Heck (Nr.12 05/04)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
28.05.2004
|
Sachverhalt
Am 17.12.2003 wurde die Rahmenvereinbarung von den
katholischen und evangelischen Kirchen in Hessen, den kommunalen
Spitzenverbänden sowie dem Land Hessen unterzeichnet. Nach Zugang dieser
beschlossenen Rahmenvereinbarung wurden die kommunalen Beteiligungen an
Baumaßnahmen, die nach dem 01.07.2000 geleistet wurden, ermittelt und angerechnet.
Die ermittelte Ablösesumme für die Stadt Marburg beträgt
zurzeit knapp 80.000 per Anno, fällig ab 2005 für 10 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung mit den eingerechneten Zahlungen der
Stadt Marburg wurde den katholischen Kirchengemeinden Schröck, Ginseldorf und
Bauerbach zugesandt. Die Kirchengemeinden Ginseldorf und Bauerbach haben den
ermittelten Beträgen zugestimmt. Die Kirchengemeinde Schröck hat den
ermittelten Zahlen nicht zugestimmt und erwartet von der Stadt Marburg
Unterstützung bei der Ermittlung des Wertes ihres Gotteshauses.
Das Kirchliche Rentamt in Marburg erhielt stellvertretend
für alle evangelischen Kirchengemeinden in Marburg die Rahmenvereinbarung mit
den ermittelten Zahlen. Seitens des Rentamtes wurde bereits im Vorfeld telefonisch
Kritik am Zahlenwerk geäußert.
Mit dem Kirchlichen Rentamt wurde ein gemeinsamer
Gesprächstermin Anfang Juni anberaumt, um die offenen Fragen auszuräumen.
Grundsätzlich ist aber festzuhalten, dass es nicht in der
Verantwortung der Stadt Marburg liegt, Nachbesserungen zu erarbeiten, sondern
der Vertragsparteien, die die Rahmenvereinbarung beschlossen haben.
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