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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0388/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Manfred Keller (Nr.5 05/04)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.05.2004
|
Beschlussvorschlag
Ist
das Bauwerk "Rückhaltebecken Marbach" von den Behörden als
funktionsfähig abgenommen worden oder werden die Beanstandungen
(Nichteinhaltung Zeitplan, einstürzende Seitenwände, feuchte Straße, Mängel
beim Pegelstand....) aus der Serie "Pleiten, Pech und Pannen" die
Bürger des Stadtteils weiterhin in Atem halten?
Sachverhalt
Die Abnahme nach VOB durch den Fachdienst Tiefbau ist am
20.11.2003 erfolgt. Die Erdarbeiten wurden von dem Büro ETN kontinuierlich
überwacht und ein erfolgreicher Einbau schließlich be-stätigt. Die
wasserrechtliche Abnahme durch die Obere Wasserbehörde wird nach erfolgreichem
Probestaubetrieb durchgeführt. Der Probestaubetrieb wird voraussichtlich im
Herbst 2004 ausgeführt, weil dann die frische Grasnarbe den verschärften
Anforderungen eines Probestaubetriebes gewachsen sein wird. Eine gewöhnliche
Einstauung in Folge eines Regenereignisses stellt eine deutlich geringere
Belastung für das Becken dar, als der geplante Probestaubetrieb.
Die mangelnde Termintreue bei der Bauabwicklung ist dem
ausführenden Unternehmen anzulasten, welches zahlreiche Sachmängel in der
Bauphase erzeugt hat, die jedoch durch die konsequente Überwachung durch den
Fachdienst Tiefbau und die von ihm beauftragten Büros aufgedeckt und in der
Bauphase behoben werden konnten. Die fachkundige Bauüberwachung und Kontrolle
hat wesentlich dazu beigetragen, dass am Ende ein abnahmefähiges Bauwerk
entstanden ist. Bedenken des Fachdienstes Tiefbau bzgl. der Eignung der
ausführenden Firma wurden im Vergabeverfahren nicht angemessen berücksichtigt.
Für die Obere Wasserbehörde hat der Zeitverzug während der Baumaßnahme keine
Bedeutung.
Bei den einstürzenden Seitenwänden handelt es sich
vermutlich um eine Abrutschung der Grasnarbe an der Böschung zur Brunnenstraße.
Dieser Mangel wurde durch die längere Bauzeit verursacht, da der Rasen erst
spät im Jahr eingesät werden konnte und so im Winter noch nicht an allen
Stellen über eine ausreichende Wurzelausbildung verfügte. Derartige Mängel
können auftreten, im vorliegenden Fall wurde er durch Nacharbeit der
ausführenden Firma bei geeigneter Witterung im April dieses Jahres behoben.
Bei der feuchten Straße handelt es sich vermutlich um eine
Vernässung in der oberen Brunnenstraße, die auf eine Leckage im städtischen
Kanal aus dem Bereich Höhenweg und Am Engelsberg zurückzuführen war. Diese
Leckage wurde verschlossen und steht in keinem Zusammenhang mit dem Bau des
Regenrückhaltebeckens.
Die angeführten Mängel beim Pegelstand sind uns nicht
bekannt. Anlass für diese Bemerkung könnte eine vorübergehende Absenkung des
Dauerstaus während der Ausführung von Restarbeiten bzw. der Mängelbeseitigung
im April 2004 gewesen sein.
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