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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0180/2001(2)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2001 beschlossen, dem Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften, folgenden Beschluss zu empfehlen:

Das Sanierungsgrundstück Steinweg 21 wird vom derzeitigen Eigentümer, W. Feurich, ins Treuhandvermögen der Stadt zum Kaufpreis von 70.000,- DM erworben.
Der Ankauf des 143 qm großen Grundstücks erfolgt allerdings erst dann, wenn weder der Abbruch des maroden, denkmalgeschützten Gebäudes auf dem Grundstück noch die Umwidmung und der Ausbau der Parzelle zum öffentlichen Fuß-/Verbindungsweg zwischen Steinweg und Pilgrimstein von den zuständigen Gremien/Instanzen in Frage gestellt wird.
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Sachverhalt

Begründung

Der Magistrat hatte am 25. Mai 1998 beschlossen, die Sanierung des denkmalgeschützten und als erhaltungsfähig eingestuften Frontgebäudes auf dem Grundstück Steinweg 21 (Fl. 31, FlSt. 129/37) (vgl. Anlage 1, Lageplan) mit Städebauförderungsmitteln zu fördern. Als das Sanierungsbüro Ende 1999 nach weitgehendem Abschluss der Entkernungsarbeiten feststellte, dass kaum noch 10% der Gebäudesubstanz als verwendungsfähig einzustufen ist, wurde das Förderangebot zurückgenommen.
Zwischenzeitlich ist das Frontgebäude wegen Baufälligkeit abgestützt. Es ist auch sicherungstechnisch nicht mehr zu halten und muss unbedingt abgebrochen werden. Die Versuche des Eigentümers, das Grundstück zur Neubebauung zu veräußern, blieben bislang ohne Erfolg.

In Anbetracht der Verwertungsschwierigkeiten des Grundstücks entwickelte die Stadtplanung das Konzept, das Grundstück als öffentliche Erschließung umzuwidmen und als Fußweg auszubauen (vgl. Anlage 2, Planskizze). Mit dieser Querverbindung (derartige Durchlässe sind typisch für die Altstadt, dort wo es die Topographie zulässt; vgl. die Vielzahl der Durchlässe in der Barfüßerstraße) soll der Naherholungsbereich Botanischer Garten' und der nach der Kliniksverlagerung neu erschlossene Uni-Komplex am Pilgrimstein funktional und optisch stärker an die Altstadt angebunden werden.

Das Sanierungsbüro beabsichtigt, nach Erteilung der Genehmigung den Gebäudeabbruch durchzuführen, um die Attraktivität eines öffentlichen Durchlasses/Durchblickes anschaulich präsentieren und das Placet dazu von den zu beteiligenden Instanzen - als Voraussetzung zum Erwerb des Grundstücks ins Treuhandvermögen - erwirken zu können.

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