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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0443/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.         Dem Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages zwischen der Stadt Marburg und der e|am Energie AG zur öffentlichen Versorgung der Marburger Stadtteile (außer Marbach und Wehrda) mit elektrischer Energie (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

2.         Dem Nachtrag zum Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Marburg und der Stadtwerke Marburg GmbH v. 15.12.2000 m.W. zum 01.01.2000 (Anlage 2) wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

1.            Ausgangslage

 

Der Zustimmungsvertrag mit Nachtragsvereinbarung zwischen der Stadt Marburg und der ehemaligen Energie-Aktiengesellschaft Mitteldeutschland (EAM), jetzt e|am Energie AG, für die Stromversorgung der Stadtteile Bauerbach, Bortshausen, Cyriaxweimar, Dagobertshausen, Dilschhausen, Elnhausen, Gisselberg, Haddamshausen, Hermershausen, Michelbach, Moischt, Ronhausen, Schröck, Ginseldorf, Wehrda, Cappel und Wehrshausen läuft zum 31.12.2004 aus.

 

Dieser Vertrag regelt u.a. die Höhe der Konzessionsabgaben, die die e|am für den Verzicht der Stadt Marburg auf eine eigene Durchführung der Stromversorgung und für die Gestattung der Nutzung öffentlicher Verkehrsräume zu zahlen hat.

 

Gemäß § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat die Stadt Marburg den Zustimmungsvertrag von 1977 (mit Nachtragsvereinbarung von 1994) mit der e|am nicht verlängert, sondern per öffentlicher Bekanntmachung am 17.11.2003 Interessenten dazu aufgefordert, sich bis 30.05.2004 um diese Konzession zu bewerben. Nach Ablauf dieser Frist liegen für den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages die Bewerbungen der e|am Energie AG und der Stadtwerke Marburg GmbH vor.

 

Darüber hinaus wurde zum 01.01.2002 die Währung von DM auf EURO umgestellt, so dass aufgrund der erforderlichen inhaltlichen Änderungen des Konzessionsvertrages zwischen der Stadt Marburg und der Stadtwerke Marburg GmbH auch diesbezüglich eine Anpassung erfolgen soll.

 

 

2.            Verhandlungen mit der e|am Energie AG

 

Auf Betreiben des Magistrats und in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Marburg GmbH haben die Geschäftsführer der Stadtwerke Marburg GmbH Verhandlungen mit der e|am Energie AG geführt, die zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Danach wurde vereinbart, dass

·        die Übernahme des Stromnetzes in Wehrda zum 01.01.2005 durch die Stadtwerke Marburg GmbH erfolgen soll,

·        eine verbindliche Option der Übernahme des Stromnetzes in Cappel zum 01.01.2015 durch die Stadtwerke Marburg GmbH besteht,

·        der Kauf des e|am-Gebäudes Uferstraße 20 durch die Stadtwerke Marburg GmbH oder einer anderen städtischen Tochtergesellschaft erfolgt sowie

·        weitere partnerschaftliche Aktivitäten in strategischen und operativen Bereichen intensiviert werden sollen.

 

Diesen Eckpunkten haben die jeweiligen Aufsichtsräte der Stadtwerke Marburg GmbH und der e|am Energie AG zugestimmt. Während die Stadtverordnetenversammlung bereits dem Erwerb des Gebäudes Uferstr. 20 zugestimmt hat, bedarf es hinsichtlich der Netzübernahmen noch deren Beschlussfassung über den neuen Konzessionsvertrag mit der e|am Energie AG bzw. über den sich ändernden Konzessionsvertrag mit der Stadtwerke Marburg GmbH.

 

 

3.            Konzessionsvertrag mit der ea|m Energie AG

 

Aufgrund des Auslaufens des bisher geltenden Zustimmungsvertrages aus dem Jahre 1977 und der Nachtragsvereinbarung aus dem Jahre 1994 mit der ehemaligen EAM zum 31.12.2004 war die Konzession entsprechend § 13 EnWG öffentlich auszuschreiben. Hierum hatten sich bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 31.05. d.J. wiederum die ea|m als auch die Stadtwerke Marburg GmbH beworben. Aufgrund der erzielten Übereinkunft zur Netzübernahme sowie der von der ea|m zugesagten Zahlung der nach der Konzessionsabgabenverordnung höchst zulässigen Konzessionsabgabe soll mit der ea|m ein neuer, ab dem 01.01.2005 auf 20 Jahre laufender Konzessionsvertrag für die verbleibenden Stadtteile geschlossen werden.

 

Neben der Vereinbarung der höchst zulässigen Konzessionsabgabe ist der Vertrag inhaltlich an den Mustervertrag der kommunalen Spitzenverbände und an den bereits mit der Stadtwerke Marburg GmbH im Jahre 2000 geschlossenen Konzessionsvertrag angelehnt. Insoweit werden künftig weit gehend einheitliche Regelungen für beide Konzessionsgebiete bestehen.

 

 

4.            Nachtrag zum Konzessionsvertrag mit der Stadtwerke Marburg GmbH

 

Mit der Übernahme des Stromnetzes im Stadtteil Wehrda durch die Stadtwerke Marburg GmbH zum 01.01.2005 ist insoweit auch eine Ergänzung des mit der städtischen Tochtergesellschaft bestehenden Konzessionsvertrages erforderlich. Diese erfolgt mit dem beigefügten Nachtrag zum Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Marburg und der Stadtwerke Marburg GmbH. Daneben werden die in § 11 des Konzessionsvertrages geregelten Konzessionsabgaben auf die nach der Konzessionsabgabenverordnung höchst zulässigen Sätze in Euro-Cent ausgewiesen. Die spezifische Konzessionsabgabe ändert sich durch den Nachtrag nicht, jedoch die Höhe der Konzessionsabgabe steigt; im Gegenzug werden in gleicher Höhe die Kosten der EAM sinken. Auch wird die Laufzeit des Vertrages durch den Nachtrag nicht berührt.

 

 

5.            Auswirkungen der Netzübernahme für die Stromkunden in Marburg-Wehrda

 

Mit der Übernahme des Stromnetzes von der e|am durch die Stadtwerke Marburg GmbH bleiben zunächst die Kundenbeziehungen für die Lieferung der elektrischen Energie beim bisherigen Lieferanten, sofern entsprechende Lieferverträge bestehen.

 

Andererseits entstehen bei der Stromnetzübernahme neue Vertragsbeziehungen zwischen Kunden und Netzbetreiber, der einerseits die Zahlung der Konzessionsabgabe an die Stadt sicherzustellen hat und andererseits über die vom Energielieferanten zu zahlende Netznutzungsentgelte die Kosten des Netzbetriebes decken muss.

 

Es wird gebeten, dem Abschluss der Verträge zuzustimmen.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlagen:

 

  1. Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Marburg und der ea|m Energie AG
  2. Nachtrag zum Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Marburg und der Stadtwerke Marburg GmbH
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