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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0443/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuabschluss bzw. Änderung von Konzessionsverträgen über die öffentliche Versorgung mit elektrischer Energie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.07.2004
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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16.07.2004
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Dem Abschluss eines neuen
Konzessionsvertrages zwischen der Stadt Marburg und der e|am Energie AG zur
öffentlichen Versorgung der Marburger Stadtteile (außer Marbach und Wehrda) mit
elektrischer Energie (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Dem Nachtrag zum Konzessionsvertrag
zwischen der Stadt Marburg und der Stadtwerke Marburg GmbH v. 15.12.2000 m.W.
zum 01.01.2000 (Anlage 2) wird zugestimmt.
Sachverhalt
Begründung
1. Ausgangslage
Der
Zustimmungsvertrag mit Nachtragsvereinbarung zwischen der Stadt Marburg und der
ehemaligen Energie-Aktiengesellschaft Mitteldeutschland (EAM), jetzt e|am
Energie AG, für die Stromversorgung der Stadtteile Bauerbach, Bortshausen,
Cyriaxweimar, Dagobertshausen, Dilschhausen, Elnhausen, Gisselberg,
Haddamshausen, Hermershausen, Michelbach, Moischt, Ronhausen, Schröck,
Ginseldorf, Wehrda, Cappel und Wehrshausen läuft zum 31.12.2004 aus.
Dieser
Vertrag regelt u.a. die Höhe der Konzessionsabgaben, die die e|am für den
Verzicht der Stadt Marburg auf eine eigene Durchführung der Stromversorgung und
für die Gestattung der Nutzung öffentlicher Verkehrsräume zu zahlen hat.
Gemäß
§ 13 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat die Stadt Marburg den
Zustimmungsvertrag von 1977 (mit Nachtragsvereinbarung von 1994) mit der e|am
nicht verlängert, sondern per öffentlicher Bekanntmachung am 17.11.2003
Interessenten dazu aufgefordert, sich bis 30.05.2004 um diese Konzession zu
bewerben. Nach Ablauf dieser Frist liegen für den Abschluss eines neuen
Konzessionsvertrages die Bewerbungen der e|am Energie AG und der Stadtwerke
Marburg GmbH vor.
Darüber
hinaus wurde zum 01.01.2002 die Währung von DM auf EURO umgestellt, so dass
aufgrund der erforderlichen inhaltlichen Änderungen des Konzessionsvertrages
zwischen der Stadt Marburg und der Stadtwerke Marburg GmbH auch diesbezüglich
eine Anpassung erfolgen soll.
2. Verhandlungen mit der
e|am Energie AG
Auf
Betreiben des Magistrats und in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Stadtwerke
Marburg GmbH haben die Geschäftsführer der Stadtwerke Marburg GmbH
Verhandlungen mit der e|am Energie AG geführt, die zwischenzeitlich erfolgreich
abgeschlossen werden konnten. Danach wurde vereinbart, dass
·
die Übernahme des
Stromnetzes in Wehrda zum 01.01.2005 durch die Stadtwerke Marburg GmbH erfolgen
soll,
·
eine verbindliche
Option der Übernahme des Stromnetzes in Cappel zum 01.01.2015 durch die
Stadtwerke Marburg GmbH besteht,
·
der Kauf des
e|am-Gebäudes Uferstraße 20 durch die Stadtwerke Marburg GmbH oder einer anderen
städtischen Tochtergesellschaft erfolgt sowie
·
weitere
partnerschaftliche Aktivitäten in strategischen und operativen Bereichen
intensiviert werden sollen.
Diesen Eckpunkten haben die jeweiligen Aufsichtsräte
der Stadtwerke Marburg GmbH und der e|am Energie AG zugestimmt. Während die
Stadtverordnetenversammlung bereits dem Erwerb des Gebäudes Uferstr. 20
zugestimmt hat, bedarf es hinsichtlich der Netzübernahmen noch deren
Beschlussfassung über den neuen Konzessionsvertrag mit der e|am Energie AG bzw.
über den sich ändernden Konzessionsvertrag mit der Stadtwerke Marburg GmbH.
3. Konzessionsvertrag
mit der ea|m Energie AG
Aufgrund
des Auslaufens des bisher geltenden Zustimmungsvertrages aus dem Jahre 1977 und
der Nachtragsvereinbarung aus dem Jahre 1994 mit der ehemaligen EAM zum
31.12.2004 war die Konzession entsprechend § 13 EnWG öffentlich auszuschreiben.
Hierum hatten sich bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 31.05. d.J. wiederum
die ea|m als auch die Stadtwerke Marburg GmbH beworben. Aufgrund der erzielten
Übereinkunft zur Netzübernahme sowie der von der ea|m zugesagten Zahlung der
nach der Konzessionsabgabenverordnung höchst zulässigen Konzessionsabgabe soll
mit der ea|m ein neuer, ab dem 01.01.2005 auf 20 Jahre laufender
Konzessionsvertrag für die verbleibenden Stadtteile geschlossen werden.
Neben
der Vereinbarung der höchst zulässigen Konzessionsabgabe ist der Vertrag
inhaltlich an den Mustervertrag der kommunalen Spitzenverbände und an den
bereits mit der Stadtwerke Marburg GmbH im Jahre 2000 geschlossenen
Konzessionsvertrag angelehnt. Insoweit werden künftig weit gehend einheitliche
Regelungen für beide Konzessionsgebiete bestehen.
4. Nachtrag zum
Konzessionsvertrag mit der Stadtwerke Marburg GmbH
Mit
der Übernahme des Stromnetzes im Stadtteil Wehrda durch die Stadtwerke Marburg
GmbH zum 01.01.2005 ist insoweit auch eine Ergänzung des mit der städtischen
Tochtergesellschaft bestehenden Konzessionsvertrages erforderlich. Diese
erfolgt mit dem beigefügten Nachtrag zum Konzessionsvertrag zwischen der Stadt
Marburg und der Stadtwerke Marburg GmbH. Daneben werden die in § 11 des
Konzessionsvertrages geregelten Konzessionsabgaben auf die nach der
Konzessionsabgabenverordnung höchst zulässigen Sätze in Euro-Cent ausgewiesen.
Die spezifische Konzessionsabgabe ändert sich durch den Nachtrag nicht, jedoch
die Höhe der Konzessionsabgabe steigt; im Gegenzug werden in gleicher Höhe die
Kosten der EAM sinken. Auch wird die Laufzeit des Vertrages durch den Nachtrag
nicht berührt.
5. Auswirkungen der
Netzübernahme für die Stromkunden in Marburg-Wehrda
Mit
der Übernahme des Stromnetzes von der e|am durch die Stadtwerke Marburg GmbH
bleiben zunächst die Kundenbeziehungen für die Lieferung der elektrischen
Energie beim bisherigen Lieferanten, sofern entsprechende Lieferverträge
bestehen.
Andererseits
entstehen bei der Stromnetzübernahme neue Vertragsbeziehungen zwischen Kunden
und Netzbetreiber, der einerseits die Zahlung der Konzessionsabgabe an die
Stadt sicherzustellen hat und andererseits über die vom Energielieferanten zu
zahlende Netznutzungsentgelte die Kosten des Netzbetriebes decken muss.
Es wird gebeten, dem
Abschluss der Verträge zuzustimmen.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
Anlagen:
- Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Marburg
und der ea|m Energie AG
- Nachtrag zum Konzessionsvertrag zwischen der
Stadt Marburg und der Stadtwerke Marburg GmbH
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