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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0466/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

aufgrund der §§ 94 ff. HGO folgende I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2004 zu beschließen:

 

I. Nachtragssatzung

der Universitätsstadt Marburg

für das Haushaltsjahr

2 0 0 4

 

Aufgrund des § 98 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 533 ff.) und den inzwischen ergangenen Änderungen hat die Stadtverordnetenversammlung am                           folgende I. Nachtragssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

erhöht um

€

vermindert

um

€

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

€

auf nunmehr

festgesetzt

€

 

 

 

 

 

a)  im Verwaltungs-

haushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

die Einnahmen

0

0

147.790.000

147.790.000

die Ausgaben

0

0

147.790.000

147.790.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b) im Vermögens-

haushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

die Einnahmen

11.316.000

3.840.000

33.402.000

40.878.000

die Ausgaben

7.931.200

455.200

33.402.000

40.878.000

 

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 7.194.921 € um 2.316.000 € erhöht und damit auf 9.510.921 € neu festgesetzt.

 

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds (B) i. H. von 1.919.300 € enthalten.

 

§ 3

 

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

 

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze werden nicht geändert.

 

 

§ 6

 

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

 

 

§ 7

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.

 

 

§ 8

Sperren

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.

 

 

§ 9

Kredite vom Kapitalmarkt

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.

 

 

§ 10

Besondere Bestimmungen zum Stellenplan

 

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Im Rahmen der Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2005 wurde mitgeteilt, dass der Verkauf des Geländes des DBM in der Gisselberger Str. im Haushaltsjahr 2004 höchst wahrscheinlich nicht realisiert werden kann. Auch fällt die Schulbaupauschale niedriger aus als erwartet.

 

Da hierdurch Mindereinnahmen im Vermögenshaushalt 2004 in Höhe von ca. 3,9 Mio. € eintreten und diese nicht durch Einsparungen aufgefangen werden können, ist der Haushaltsausgleich im Vermögenshaushalt 2004 stark gefährdet und könnte nach heutiger Sicht durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage - soweit diese nicht für den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 2004 benötigt wird - sichergestellt werden.

 

Um den Vermögenshaushalt ausgleichen zu können ohne die Rücklage hierfür einsetzen zu müssen, wird vorgeschlagen, auf diese Veränderungen durch den Erlass einer I. Nachtragshaushaltssatzung 2004 zu reagieren. Die Rücklage würde auf diese Weise geschont bzw. bliebe für den Verwaltungshaushalt.

 

Die Mindereinnahmen sollen deshalb durch eine Erhöhung der Kreditermächtigung aufgefangen werden.

 

Im Weiteren wurden 2 Vorgänge bei der Veränderung des Vermögenshaushaltes berücksichtigt, die sonst nur als üpl. oder apl. Ausgabe bewilligt werden könnten. Der Vollständigkeit halber wurden auch die bisher bewilligten üpl. und apl. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen aufgenommen.

 

Neben den Veränderungen bei den Ausgaben konnten auch Mehreinnahmen im Bereich der Altstadtsanierung veranschlagt werden.

 

Eine Veränderung und Anpassung des Verwaltungshaushaltes wurde nicht vorgenommen, da die dortigen "noch nicht veranschlagten" Fehlbeträge durch Sperren aufgefangen werden sollen. Etwaiger Mittelmehrbedarf ist ggf. überplanmäßig bereitzustellen. Auf die entsprechende Vorlage vom März dieses Jahres und auf die Begleitverfügung des Regierungspräsidenten in Gießen zum Haushalt 2004 wird verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

Möller

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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