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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0466/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplan 2004
hier: Erlass der I. Nachtragshaushaltssatzung 2004 gem. § 98 HGO
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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16.07.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
aufgrund
der §§ 94 ff. HGO folgende I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt
Marburg für das Haushaltsjahr 2004 zu beschließen:
I. Nachtragssatzung
der Universitätsstadt Marburg
für das Haushaltsjahr
2 0 0 4
Aufgrund
des § 98 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl.
1992 I S. 533 ff.) und den inzwischen ergangenen Änderungen hat die
Stadtverordnetenversammlung am folgende I. Nachtragssatzung
beschlossen:
§ 1
Mit
dem I. Nachtragshaushaltsplan werden
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erhöht um |
vermindert um |
und
damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
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gegenüber bisher |
auf
nunmehr festgesetzt |
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a) im Verwaltungs- haushalt |
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die Einnahmen |
0 |
0 |
147.790.000 |
147.790.000 |
die
Ausgaben |
0 |
0 |
147.790.000 |
147.790.000 |
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b) im Vermögens- haushalt |
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die Einnahmen |
11.316.000 |
3.840.000 |
33.402.000 |
40.878.000 |
die Ausgaben |
7.931.200 |
455.200 |
33.402.000 |
40.878.000 |
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§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird
gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 7.194.921 um 2.316.000
erhöht und damit auf 9.510.921 neu festgesetzt.
Darin
sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds (B) i. H. von 1.919.300
enthalten.
§ 3
Der
bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der
bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
§ 5
Die
Steuersätze werden nicht geändert.
§ 6
Der
bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die
Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.
§ 8
Sperren
Die
Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.
§ 9
Kredite vom Kapitalmarkt
Die
Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.
§ 10
Besondere Bestimmungen zum
Stellenplan
Die
Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2004 nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 19. Dezember 2003 werden nicht geändert.
Sachverhalt
Begründung
Im Rahmen
der Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2005 wurde mitgeteilt, dass der
Verkauf des Geländes des DBM in der Gisselberger Str. im Haushaltsjahr 2004
höchst wahrscheinlich nicht realisiert werden kann. Auch fällt die
Schulbaupauschale niedriger aus als erwartet.
Da
hierdurch Mindereinnahmen im Vermögenshaushalt 2004 in Höhe von ca. 3,9 Mio.
eintreten und diese nicht durch Einsparungen aufgefangen werden können, ist der
Haushaltsausgleich im Vermögenshaushalt 2004 stark gefährdet und könnte nach
heutiger Sicht durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage - soweit diese
nicht für den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 2004 benötigt wird -
sichergestellt werden.
Um den
Vermögenshaushalt ausgleichen zu können ohne die Rücklage hierfür einsetzen zu
müssen, wird vorgeschlagen, auf diese Veränderungen durch den Erlass einer I.
Nachtragshaushaltssatzung 2004 zu reagieren. Die Rücklage würde auf diese Weise
geschont bzw. bliebe für den Verwaltungshaushalt.
Die
Mindereinnahmen sollen deshalb durch eine Erhöhung der Kreditermächtigung
aufgefangen werden.
Im
Weiteren wurden 2 Vorgänge bei der Veränderung des Vermögenshaushaltes
berücksichtigt, die sonst nur als üpl. oder apl. Ausgabe bewilligt werden
könnten. Der Vollständigkeit halber wurden auch die bisher bewilligten üpl. und
apl. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen aufgenommen.
Neben den
Veränderungen bei den Ausgaben konnten auch Mehreinnahmen im Bereich der
Altstadtsanierung veranschlagt werden.
Eine
Veränderung und Anpassung des Verwaltungshaushaltes wurde nicht vorgenommen, da
die dortigen "noch nicht veranschlagten" Fehlbeträge durch Sperren
aufgefangen werden sollen. Etwaiger Mittelmehrbedarf ist ggf. überplanmäßig
bereitzustellen. Auf die entsprechende Vorlage vom März dieses Jahres und auf
die Begleitverfügung des Regierungspräsidenten in Gießen zum Haushalt 2004 wird
verwiesen.
Möller
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