Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0476/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Regelungen zur Personalüberleitung der Beschäftigten der Stiftung St. Jakob auf die neuen Gesellschaften
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
13.07.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
16.07.2004
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird
gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Wie bei der Umwandlung der Stadtwerke und beim Beschluss, den DBM in die Unternehmensgruppe Stadtwerke zu integrieren, gilt auch für alle bei der Stiftung St. Jakob derzeit Beschäftigten für die kommenden Veränderungen zunächst das Prinzip der Besitzstandswahrung.
- Dazu
gehört die Selbstverpflichtung der Stadt Marburg, die Stiftung bzw. die zu
gründenden Kapitalgesellschaften baldigst (zurück) in einen
Arbeitgeberverband zu führen.
- Die
von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Gründung von
Gesellschaften, die den Zweck der Stiftung besser befördern sollen, soll
baldmöglichst vollzogen werden. Sodann ist unverzüglich der vorgesehene
Aufsichtsrat zu bestellen und das Personal unter Beachtung von Ziff. 1.
überzuleiten.
- Der
Magistrat wird mit der Stiftung bzw. den Stiftungsgesellschaften mit
gleichzeitiger Wirkung vereinbaren, dass alle Kosten der Stiftung zunächst
bei der Stiftung getragen werden ("Ökonomie auf einem Blatt")
und reguläre Haushaltsansätze für die Stiftungsarbeit entfallen.
- Die
dann erkennbar notwendigen Sanierungsarbeiten bei der Stiftung können im
Weiteren zu Belastungen führen, die aber nicht einseitig über eine
Härtefallregelung vom Personal zu tragen sind. Vielmehr sind Verhandlungen
darüber zu führen, wie Beschäftigte und Stadt ihren Beitrag zur Sanierung
beitragen können. Dies gilt im Übrigen auch für die Mitgliedschaft in der
ZVK und die Höhe der Beiträge.
Seitens der Stadt muss vor allem an einer Verbesserung der Schuldensituation der Stiftung gearbeitet werden, die mit ca. 500.000 jährlicher Zinsbelastung den Hauptgrund für die schlechte finanzielle Situation bildet.
- Die
Stiftung St. Jakob wird darüber hinaus beauftragt, ein neues Konzept für
die langfristige Nutzung der Richtsberger Liegenschaft zu entwickeln.
Hierbei könnte eine Partnerschaft mit der GeWoBau angestrebt werden.
Ebenso sollen mit der GeWoBau Optimierungen bei der Liegenschaft "Auf
der Weide" eruiert werden.
Sachverhalt
Begründung:
Aufgrund der strukturellen und
wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Stiftung St. Jakob hatte die
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 28. November 2003 beschlossen,
mit der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH und der Marburger Service GmbH
zwei eigenständige Gesellschaften zu gründen, die das operative Geschäft der
Erbringung sozialer, pflegerischer und therapeutischer Dienstleistungen für
ältere und pflegebedürftige Menschen von der Stiftung St. Jakob übernehmen
sollten. Dabei wurde der Magistrat beauftragt, mit Vorstand und Personalrat der
Stiftung St. Jakob das weitere Verfahren der Umstrukturierung abzustimmen und
nach Abschluss der Beratungen der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Inzwischen wurden zahlreiche
Erörterungsgespräche zu der komplexen Problematik der Umstrukturierung und der
Personalüberleitung mit dem Personalrat, der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di,
dem Kommunalen Hessischen Arbeitgeberverband und der Zusatzversorgungskasse
Kassel geführt. Weiterhin wurden die handels- und unternehmensrechtlichen sowie
finanz-, steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen mit Hilfe externer Berater
abgeklärt.
Um nunmehr den Umstrukturierungsprozess fortzusetzen, soll nach Gründung der neuen Gesellschaften ein Personalüberleitungsvertrag geschlossen werden, in dem der Betriebsübergang und die daraus resultierenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen geregelt werden. Wesentliche Regelungsinhalte dieses Vertrages sind
- der Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen
im Rahmen des Betriebsübergangs und
- die grundsätzliche Wahrung des Besitzstandes der
Beschäftigten.
Nachdem die Stiftung St. Jakob
künftig nur noch Aufgaben im Sinne einer reinen Zustiftung wahrnehmen wird, scheidet sie zum Jahresende
2004 aus Kostengründen endgültig aus dem Arbeitgeberverband aus. Es wird
angestrebt, mit den neuen Gesellschaften jeweils einem in Frage kommenden
Arbeitgeberverband beizutreten.
Sobald der Betriebsübergang erfolgt
ist, muss die Verfassung der Stiftung St. Jakob den neuen Verhältnissen
angepasst werden. Hierzu erfolgt für eine der nächsten Sitzungen der
Stadtverordnetenversammlungen eine gesonderte Beschlussvorlage.
Dr. Franz Kahle
Stadtrat
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen