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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0476/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Wie bei der Umwandlung der Stadtwerke und beim Beschluss, den DBM in die Unternehmensgruppe Stadtwerke zu integrieren, gilt auch für alle bei der Stiftung St. Jakob derzeit Beschäftigten für die kommenden Veränderungen zunächst das Prinzip der Besitzstandswahrung.

 

  1. Dazu gehört die Selbstverpflichtung der Stadt Marburg, die Stiftung bzw. die zu gründenden Kapitalgesellschaften baldigst (zurück) in einen Arbeitgeberverband zu führen.

 

  1. Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Gründung von Gesellschaften, die den Zweck der Stiftung besser befördern sollen, soll baldmöglichst vollzogen werden. Sodann ist unverzüglich der vorgesehene Aufsichtsrat zu bestellen und das Personal unter Beachtung von Ziff. 1. überzuleiten.

 

  1. Der Magistrat wird mit der Stiftung bzw. den Stiftungsgesellschaften mit gleichzeitiger Wirkung vereinbaren, dass alle Kosten der Stiftung zunächst bei der Stiftung getragen werden ("Ökonomie auf einem Blatt") und reguläre Haushaltsansätze für die Stiftungsarbeit entfallen.

 

  1. Die dann erkennbar notwendigen Sanierungsarbeiten bei der Stiftung können im Weiteren zu Belastungen führen, die aber nicht einseitig über eine Härtefallregelung vom Personal zu tragen sind. Vielmehr sind Verhandlungen darüber zu führen, wie Beschäftigte und Stadt ihren Beitrag zur Sanierung beitragen können. Dies gilt im Übrigen auch für die Mitgliedschaft in der ZVK und die Höhe der Beiträge.

Seitens der Stadt muss vor allem an einer Verbesserung der Schuldensituation der Stiftung gearbeitet werden, die mit ca. 500.000 € jährlicher Zinsbelastung den Hauptgrund für die schlechte finanzielle Situation bildet.

 

  1. Die Stiftung St. Jakob wird darüber hinaus beauftragt, ein neues Konzept für die langfristige Nutzung der Richtsberger Liegenschaft zu entwickeln. Hierbei könnte eine Partnerschaft mit der GeWoBau angestrebt werden. Ebenso sollen mit der GeWoBau Optimierungen bei der Liegenschaft "Auf der Weide" eruiert werden.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Aufgrund der strukturellen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Stiftung St. Jakob hatte die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 28. November 2003 beschlossen, mit der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH und der Marburger Service GmbH zwei eigenständige Gesellschaften zu gründen, die das operative Geschäft der Erbringung sozialer, pflegerischer und therapeutischer Dienstleistungen für ältere und pflegebedürftige Menschen von der Stiftung St. Jakob übernehmen sollten. Dabei wurde der Magistrat beauftragt, mit Vorstand und Personalrat der Stiftung St. Jakob das weitere Verfahren der Umstrukturierung abzustimmen und nach Abschluss der Beratungen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Inzwischen wurden zahlreiche Erörterungsgespräche zu der komplexen Problematik der Umstrukturierung und der Personalüberleitung mit dem Personalrat, der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, dem Kommunalen Hessischen Arbeitgeberverband und der Zusatzversorgungskasse Kassel geführt. Weiterhin wurden die handels- und unternehmensrechtlichen sowie finanz-, steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen mit Hilfe externer Berater abgeklärt.

 

Um nunmehr den Umstrukturierungsprozess fortzusetzen, soll nach Gründung der neuen Gesellschaften ein Personalüberleitungsvertrag geschlossen werden, in dem der Betriebsübergang und die daraus resultierenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen geregelt werden. Wesentliche Regelungsinhalte dieses Vertrages sind

 

  • der Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen im Rahmen des Betriebsübergangs und
  • die grundsätzliche Wahrung des Besitzstandes der Beschäftigten.

 

Nachdem die Stiftung St. Jakob künftig nur noch Aufgaben im Sinne einer reinen Zustiftung  wahrnehmen wird, scheidet sie zum Jahresende 2004 aus Kostengründen endgültig aus dem Arbeitgeberverband aus. Es wird angestrebt, mit den neuen Gesellschaften jeweils einem in Frage kommenden Arbeitgeberverband beizutreten.

 

Sobald der Betriebsübergang erfolgt ist, muss die Verfassung der Stiftung St. Jakob den neuen Verhältnissen angepasst werden. Hierzu erfolgt für eine der nächsten Sitzungen der Stadtverordnetenversammlungen eine gesonderte Beschlussvorlage.

 

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Stadtrat

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Finanz. Auswirkung

 

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