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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0498/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie weit sind die Bemühungen des Magistrats gediehen, auch in Marburg einen anonymen Waldfriedhof in Anlehnung an das Friedwald-Konzept zu schaffen? Wie sieht die Rechtslage zur Genehmigung solcher Anlagen in Hessen aus, und wie ist die Nachfrage nach solchen alternativen Bestattungsmöglichkeiten in Marburg?

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Sachverhalt

Da sich die Marburger Bürgerinnen und Bürger vermehrt für Urnenbeisetzungen entscheiden (z. Zt. 50 – 55 % weiter steigend), hat die Friedhofsverwaltung bereits im Frühjahr den Gedanken gefasst, selbst „Baumurnenbeisetzungen“ als Zusatzangebot aufzunehmen. Hierbei sollen Urnenbeisetzungen auf Flächen des Marburger Hauptfriedhofes mit altem Baumbestand angeboten werden, auf denen Erdbestattungen im Bereich der Bäume ohne massive Schädigung des Baumbestandes oder wegen der Topographie nicht möglich sind. Da es sich um Flächen innerhalb des Friedhofgeländes handelt, sind Urnenbeisetzungen ohne gesetzliche Einschränkungen möglich. Urnenbeisetzungen außerhalb von Friedhöfen und damit auch die Anlage von „Friedwäldern“ werden in Hessen nicht mehr genehmigt (Erlaß der Hess. Landesregierung).

 

Kontakte hat es auch mit der „Friedwald Deutschland“ GmbH gegeben, die die geschützte Marke „Friedwald“ für Deutschland vermarktet. Deren Konzept ist jedoch z. Z. in Hessen aus rechtlichen Gründen nicht umzusetzen (s. o.). 

 

Die Friedhofsverwaltung beabsichtigt, eine entsprechende Satzungsänderung nach der Sommerpause zu erarbeiten und in die parlamentarische Beratung einzubringen.

 

Darüberhinaus sollen Urnenwände in Marburg angeboten werden, da auch die Nachfrage für diese Bestattungsart sehr groß ist.

 

 

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