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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0500/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Aab (Nr.4 07/04)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
16.07.2004
|
Beschlussvorschlag
Warum
steht die Ankündigung des Landrates (beim Kreisfeuerwehrtag in Michelbach am
20. Juni 2004 anlässlich der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehren des
Landkreises) die Leitstelle für das Rettungswesen und die Freiwilligen
Feuerwehren nach Marburg-Gisselberg zu verlegen, nicht im Einklang mit den
bestehenden Verträgen (Höhe der zuletzt getätigten Investitionen?) und wie will
der Magistrat dem Abzug begegnen?
Sachverhalt
Die Gründe für die Ankündigung des Landrates im Rahmen der
Delegiertenversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes in Marburg-Michelbach zur
Verlegung der Zentralen Leitstelle Marburg-Biedenkopf an einen anderen Standort
sind dem Magistrat der Stadt Marburg nicht bekannt. Der Magistrat sieht
aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen mit dem Landkreis
Marburg-Biedenkopf keine Veranlassung, das Vertragsverhältnis zu beenden.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb der
Zentralen Leitstelle für den Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
wurde zwischen dem Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Universitätsstadt
Marburg mit Wirkung vom 1. April 1995 abgeschlossen. Die Laufzeit dieser
Vereinbarung wurde auf 15 Jahre festgelegt. Die Vereinbarung kann nur dann
gekündigt werden, wenn außerordentliche Gründe hierfür vorliegen. Als
außerordentliche Gründe zählen insbesondere der Wegfall oder wesentliche
Änderungen gesetzlicher Bestimmungen oder die Nichterfüllung der vereinbarten
Aufgaben.
Für den Bau der Zentralen Leitstelle am Standort der
Hauptfeuerwache wurden die hierfür erforderlichen Räumlichkeiten zwischen dem
Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Stadt Marburg einvernehmlich abgestimmt.
Von der Stadt Marburg wurde zunächst die Finanzierung aller bautechnischer
Rahmenbedingungen für den Betrieb der Zentralen Leitstelle übernommen. Der
Landkreis Marburg-Biedenkopf als gesetzlicher Kostenträger erstattet der Stadt
Marburg auf der Basis der Herstellungskosten einen jährlichen Mietzins. Die
baulichen Herstellungskosten beliefen sich auf 479.315,69 Euro und werden durch
einen jährlichen Mietzins in Höhe von 40.501,99 Euro erstattet. Dieser Mietzins
berücksichtigt außerdem noch den Gebäudeerhaltungsaufwand.
Mit einer Verlegung der Zentralen Leitstelle
Marburg-Biedenkopf und der Erhaltung des bisherigen Leistungsangebotes für den
primären Aufgabenbereich für den Brandschutz und den Rettungsdienst würden
zusätzliche Kosten für die Stadt Marburg zum Betrieb einer eigenen
Fernmeldezentrale verursacht. Auch aus diesem Grund sieht der Magistrat der
Stadt Marburg keine Notwendigkeit in eine Diskussion zur Verlegung der
Zentralen Leitstelle einzusteigen.
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