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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0315/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der HSt. 1110/9400 „Beseitigung von brandschutz- und sicherheitstechnischen Mängeln in Gebäuden“ bis zu einem Betrag von 230.000 DM zugestimmt.

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der HSt. 7000/96991 „Kanalauswechslung Marbacher Weg“.

 

Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Im Rahmen einer Sonderbaukontrolle und Gefahrenverhütungsschau in der Emil-von-Behring-Schule durch die Bauaufsicht und das Brandschutzamt sind verschiedene sicherheits- und brandschutztechnische Mängel an dem Gebäude festgestellt worden. Kleinere Mängel sind oder werden momentan mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln aus der HSt. 1110/9400 „Beseitigung von brandschutz- und sicherheitstechnischen Mängeln in Gebäuden“ behoben.

 

Ein gravierender Mangel entsprechend den Feststellungen der Gebäudebegehung ist aber, dass die äußeren Klassenräume des Ostbaues in allen Geschossen keinen zweiten Rettungsweg besitzen. Gemäß § 53 HBO in Verbindung mit Ziffer 3.1 MSchulbauR müssen für jeden Unterrichtsraum in demselben Geschoss mindestens zwei unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu notwendigen Treppenräumen vorhanden sein. Anstelle eines dieser Rettungswege darf ein Rettungsweg über Außentreppen ohne Treppenräume, Rettungsbalkone, Terrassen und begehbare Dächer auf das Grundstück führen, wenn dieser Rettungsweg im Brandfall nicht gefährdet ist.

 

Es muss also dringend ein zweiter Rettungsweg geschaffen werden. Diese Auflage kann durch den Anbau einer Stahlfluchttreppe erfüllt werden. Die Kosten dafür wurden mit 230.000,00 DM ermittelt. Die Realisierung der Maßnahme wäre kurzfristig möglich.

 

Das erfordert jedoch, dass die notwendigen Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden. Die bei der Haushaltsstelle 1110/9400 „Beseitigung von brandschutz- und sicherheitstechnischen Mängeln in Gebäuden“ noch vorhandenen Mittel wären zwar nominell noch ausreichend, sind aber für andere sicherheitstechnische Maßnahmen bereits verplant.

 

Der Magistrat hat in seiner Sitzung vom 06. August 2001 grundsätzlich dem Bau einer Stahlfluchttreppe und dem Verfahren nach § 100 HGO zugestimmt.

 

Die Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Ausgabe ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet.

 

 

 

 

 

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