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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0512/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe/
Zukünftige Zuständigkeit für Tätigkeiten nach SGB II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- Dezernat III - hauptamtl. Stadträtin
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beteiligt:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien; 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten; 10.1 - Allgemeiner Service
- Verfasser*in:
- Stadtrat Dr. Franz Kahle
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Magistrat
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Vorberatung
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|
●
Erledigt
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|
Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.07.2004
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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16.07.2004
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird
gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Magistrat und
Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg appellieren dringend
an den Kreisausschuss und den Kreistag, gemeinsam mit der Arbeitsagentur
Marburg und der Universitätsstadt Marburg die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
mit der Zuständigkeit für die Aufgaben nach SGB II anzustreben und sich nicht
für die sogenannte Optionslösung (Experimentierklausel) zu bewerben.
Sachverhalt
Begründung:
In der Stadt Marburg und der Region
Marburg-Biedenkopf besteht seit langem eine enge Zusammenarbeit zwischen dem
Arbeitsamt (heute Arbeitsagentur) Marburg und den Sozialämtern von Landkreis
und Stadt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist unter anderem als Modellprojekt
die Arbeitsagentur Marburg (AMA) und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Jugendberufshilfe begründet worden. Die Erfolge dieser Zusammenarbeit sind
vielfältig und haben oft bundesweiten Modellcharakter gehabt. Zuletzt konnte
die Vermittlung von Sozialhilfeempfängern/innen im Rahmen des Modellprojekts
MoZart bei einer bundesweiten Vergleichsevaluation einen Spitzenplatz
aufweisen.
Diese Zusammenarbeit darf nicht aufs
Spiel gesetzt werden. Im Rahmen der Neugestaltung des SGB II bietet sich die
Möglichkeit, die bewährte und eingespielte Kooperation in der Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft fortzusetzen. Dies bedeutet ein Höchstmaß an Hilfestellungen.
Außerdem kann allein in dieser Form der Zusammenarbeit weiterhin mit einer
starken Arbeitsagentur Marburg gemeinsam regionale Beschäftigungspolitik
betrieben werden. Hingegen birgt die vom Gesetz eröffnete Experimentierklausel
(Option) die Gefahr, dass künftig insbesondere für die Empfänger/innen von
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld die notwendigen Vermittlungsmaßnahmen nicht
mehr erbracht werden können.
Dietrich Möller Egon Vaupel Dr. Franz Kahle
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat
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