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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0321/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg,
Bebauungsplan Nr. 5/30 "Leopold-Lucas-Straße" in der Gemarkung Ockershausen
-Bericht und Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Bau-gesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen
-Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und gemäß § 87 Hessische Bauordnung (HBO)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Verfasser*in:
- Herr Ante
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Anhörung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.09.2001
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die
Schreiben der Einwender mit Anregungen während der Offenlage werden zur Kenntnis
genommen. Den unter 1. - 7. aufgeführten Anregungen wird gemäß der Einzelstellungnahmen
widersprochen bzw. in Teilen zugestimmt. Grundzüge der Planung werden hiervon
nicht berührt.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 5/30 für das Gebiet "Leopold-Lucas-Straße" in der
Gemarkung Ockershausen wird unter Bezug auf die Begrünung einschließlich der
geringfügigen Änderungen und Ergänzungen gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen.
3. Die
gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6/9 werden gemäß § 87 HBO
als Gestaltungssatzung für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes beschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
Der
Bebauungsplanentwurf mit Begründung hat in der Zeit vom 2. Juli bis
einschließlich 3. August 2001 öffentlich ausgelegen. Die ortsüblichen
Bekanntmachungen erfolgten am 23. Juni 2001 in der Oberhessischen Presse
und der Neue Marburger Zeitung. Die Träger öffentlicher Belange sind
entsprechend benachrichtigt worden.
Die
Planänderungen bzw. -ergänzungen nach der Offenlegung umfassen ausschließlich
die externen Ausgleichsflächen in der Gemarkung Ockershausen. Die Lage der
Ausgleichsfläche A1 ist in Abstimmung mit dem Vorhabenträger und dem ehemaligen
ARLL Marburg der Realnutzung angepasst worden; ebenso die textliche Festsetzung
bezüglich der Umwandlung der Ausgleichsfläche A1 von Intensivgrünland in eine
extensive Streuobstwiese. Bezüglich der Ausgleichsflächen A2, A3 und A4 ist das
Nutzungskonzept hinsichtlich der Anpflanzung von Obstbäumen dahingehend
geändert worden, dass eine größere Anzahl von Obstbäumen anzupflanzen ist.
Diese geringfügigen Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung und
sind mit dem Grundstückeigentümer sowie dem berührten Träger öffentlicher
Belange abgestimmt worden.
Die
Abwägungen zu den Schreiben der Einwender, einschließlich der Schreiben, sind
als Anlage dieser Vorlage beigefügt und somit Bestandteil dieses Beschlusses.
Der
Ortsbeirat Ockershausen hat in seiner Sitzung am 9. September 2001 dem Bebauungsplan
zugestimmt und die Empfehlung ausgesprochen, dass die Grundstücke Nr. 39 und 40
über den verbreiterten Gehweg erschlossen werden sollen.
Für
die Realisierung dieser Bauleitplanung wird mit den Vorhabenträgern ein
städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen, der insbesondere die
Ausgestaltung der inneren Erschließungsstraße (Anger) und der Fußwege sowie die
Übernahme durch die Stadt regelt. Darüber hinaus soll durch diesen Vertrag die
Erschließung der westlich angrenzenden Flurstücke 39 und 40 durch eine 50
cm-Verbreiterung des Fußweges sicher gestellt werden.
Alles
Weitere ist den beigefügten Anlagen und der Begründung zu entnehmen.
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