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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0321/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.  Die Schreiben der Einwender mit Anregungen während der Offenlage werden zur Kenntnis genommen. Den unter 1. - 7. aufgeführten Anregungen wird gemäß der Einzelstellungnahmen widersprochen bzw. in Teilen zugestimmt. Grundzüge der Planung werden hiervon nicht berührt.

 

2.  Der Bebauungsplan Nr. 5/30 für das Gebiet "Leopold-Lucas-Straße" in der Gemarkung Ockershausen wird unter Bezug auf die Begrünung einschließlich der geringfügigen Änderungen und Ergänzungen gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

3.  Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6/9 werden gemäß § 87 HBO als Gestaltungssatzung für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung hat in der Zeit vom 2. Juli bis einschließlich 3. August 2001 öffentlich ausgelegen. Die ortsüblichen Bekanntmachungen erfolgten am 23. Juni 2001 in der Oberhessischen Presse und der Neue Marburger Zeitung. Die Träger öffentlicher Belange sind entsprechend benachrichtigt worden.

 

Die Planänderungen bzw. -ergänzungen nach der Offenlegung umfassen ausschließlich die externen Ausgleichsflächen in der Gemarkung Ockershausen. Die Lage der Ausgleichsfläche A1 ist in Abstimmung mit dem Vorhabenträger und dem ehemaligen ARLL Marburg der Realnutzung angepasst worden; ebenso die textliche Festsetzung bezüglich der Umwandlung der Ausgleichsfläche A1 von Intensivgrünland in eine extensive Streuobstwiese. Bezüglich der Ausgleichsflächen A2, A3 und A4 ist das Nutzungskonzept hinsichtlich der Anpflanzung von Obstbäumen dahingehend geändert worden, dass eine größere Anzahl von Obstbäumen anzupflanzen ist. Diese geringfügigen Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung und sind mit dem Grundstückeigentümer sowie dem berührten Träger öffentlicher Belange abgestimmt worden.

 

Die Abwägungen zu den Schreiben der Einwender, einschließlich der Schreiben, sind als Anlage dieser Vorlage beigefügt und somit Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Ortsbeirat Ockershausen hat in seiner Sitzung am 9. September 2001 dem Bebauungsplan zugestimmt und die Empfehlung ausgesprochen, dass die Grundstücke Nr. 39 und 40 über den verbreiterten Gehweg erschlossen werden sollen.

 

Für die Realisierung dieser Bauleitplanung wird mit den Vorhabenträgern ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen, der insbesondere die Ausgestaltung der inneren Erschließungsstraße (Anger) und der Fußwege sowie die Übernahme durch die Stadt regelt. Darüber hinaus soll durch diesen Vertrag die Erschließung der westlich angrenzenden Flurstücke 39 und 40 durch eine 50 cm-Verbreiterung des Fußweges sicher gestellt werden.

 

Alles Weitere ist den beigefügten Anlagen und der Begründung zu entnehmen.

 

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