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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0602/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg;*Bebauungsplan Nr. 10/1, 2. Änd., LWV-Gelände, 'nördlicher Teilbereich'**- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Nützel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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13.10.2004
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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06.10.2004
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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15.10.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Für
den nördlichen Randbereich des Zentrum für soziale Psychiatrie (ZSP;
vormals PKH) des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) an der Cappeler Straße
wird der Bebauungsplan Nr. 10/1, 2. Änd. LWV-Gelände, nördlicher
Teilbereich, aufgestellt. Er
dient der Umsetzung der für die Weiterentwicklung des ZSP aufgestellten
Rahmenplanung Stadträumliches Strukturkonzept. Der Geltungsbereich ist
in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
- Das
Wegekonzept mittlerer/oberer Richtsberg Südbahnhof/Cappeler Straße wird
Bestandteil des Bebauungsplanes.
Sachverhalt
Begründung
Mit dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss für einen
Teilbereich des Geländes des ZSP sollen anstehende und geplante Veränderungen
planungsrechtlich begleitet werden. Damit wird auch der rahmenplanerischen
Zielsetzung des Stadträumlichen Strukturkonzeptes entsprochen.
1. Vorgeschichte/Entwicklung
des Strukturkonzeptes
In den 90er Jahren sind immer wieder unterschiedliche
Einzelbauanträge für die Randbereiche des ZSP-Geländes gestellt worden. Diese
Anträge hatten in der Regel -Wohnen als Nutzung. Mit Verweis auf den
Bebauungsplan, der das gesamte Areal als Sondergebiet Psychiatrische Klinik
ausweist, und da kein anderes Konzept für die Nutzung des ZSP-Geländes vorlag,
mussten diese Anträge abgelehnt werden.
Durch die Umstrukturierungen im ZSP durch den LWV in 2001
sind Teile des Geländes für die Kliniksnutzung obsolet geworden. Um diese
Bereiche weiterentwickeln zu können und dabei dem öffentlichen Interesse an dem
Areal Rechnung zu tragen, hat die Stadtverordnetenversammlung im November 2001
beschlossen, ein Stadträumliches Strukturkonzept als Rahmenplanung für die Weiterentwicklung
des ZSP-Geländes aufzustellen.
In 2002 ist der Rahmenplan unter intensiver Mitarbeit aus
der Bürgerschaft (Arbeitsgruppen) und in Rückkopplung mit dem LWV erstellt
worden. Unter Begleitung der Politik ist so ein konsensfähiges Entwicklungskonzept
entstanden, dass inhaltlich mit dem LWV und der ZSP-Leitung vor Ort abgestimmt
ist.
Im Mai 2003 ist das Stadträumliche Strukturkonzept als
Rahmenplanung für die Weiterentwicklung des ZSP-Geländes, das sich im Eigentum
des LWV befindet, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden.
2. Inhalt des
Strukturkonzeptes/Umsetzungsmodell
In dem Rahmenplan wird das
ZSP-Gelände in drei Entwicklungsbereiche eingeteilt:
- dem
zentralen Kernbereich, der auch weiterhin der Kliniksnutzung ZSP vorbehalten
bleiben soll,
- den
Randbereichen, die für Nutzungen, die mit dem Kliniksbetreib verträglich
sind, auch durch Neubaumaßnahmen zu ergänzen sind und
- dem
Grünbereich, der im Norden und Osten die Wegeverknüpfungen (für Fußgänger
und Radfahrer) und die Freiflächenversorgung des Stadtquartiers verbessern
soll.
Die Umsetzung der Entwicklungsbereiche 2 und 3 ist
folgendermaßen denkbar (vgl. Skizze Umsetzungsmodell in der Anlage):
Umsetzungsphase
A: Nördlich des zentralen Kernbereiches
Die Weiterentwicklung sieht für diesen Randbereich neben dem
Erhalt bestehender Gebäudesubstanz auch 2 Neubauoptionen sowie die
Wegeverknüpfung mittlerer/oberer Richtsberg Südbahnhof/Cappeler Straße vor.
Die Umsetzung ist hier kurzfristig möglich und notwendig,
da drei Bauherren, u. a. die Stadt, aktuell Interesse für die Bauzonen bekundet
haben bzw. bekunden (s. u. Pkt. 4).
Umsetzungsphase
B: Südöstlich des zentralen Kernbereiches
Hierfür sieht die Weiterentwicklung eine größere Neubauzone
vor, die über die Friedrich-Ebert-Straße erschlossen werden muss. Das schließt
die Neuordnung des dort liegenden Einkaufszentrum ein.
Eine Umsetzung/Realisierung ist hier eher mittelfristig
denkbar.
Umsetzungsphase
C: Der große Grünbereich im Osten
Der große zusammenhängende Grünbereich im Osten als Freiraum
zum Richtsberg bildet langfristig die letzte Phase der Umsetzung.
Zur Vermarktung/Umsetzung der in dem Stadträumlichen
Strukturkonzept außerhalb des Kernbereiches dargestellten Areale hat der LWV
über den Magistrat die Stadtentwicklungsgesellschaft SEG als Dienstleister
beauftragt.
3. Weitere
planerische Vorarbeiten
Die Umsetzung wird durch weitere Konkretisierungen bzw.
alternative Entwurfsideen vorbereitet. Aufbauend auf den Rahmenplanbeschluss
der Stadtverordnetenversammlung handelt es sich insbesondere für die
Umsetzungsphase B um eine Machbarkeitsstudie.
Zur Zeit wird eine vom Rahmenplan Stadträumliches
Strukturkonzept für das Areal südöstlich des zentralen Kernbereiches (Bauzone
und Erschließung über die Friedrich-Ebert-Straße mit Neuordnung des
Einkaufszentrums; s. o. Umsetzungsphase B) als notwendig erachtete Machbarkeitsstudie
erarbeitet. Deren Inhalte sind auch im Bund-Länder-Programm Soziale Stadt und
im Magistrat diskutiert, als sinnvoll erachtet und somit für das Programmjahr
2002 beantragt und vom Land bewilligt worden. In ihr werden dann auch
abgestimmt auf die Erschließung Aussagen zur räumlichen Verteilung, zur
Höhenentwicklung, zur Nutzung und zur Gestaltung einer möglichen Bebauung getroffen.
Nach Fertigstellung soll sie im Rahmen von Ausschusssitzungen öffentlich
vorgestellt werden.
Darüber hinaus haben Studenten der Gesamthochschule Siegen
Entwürfe und Ideen erarbeitet bzw. entwickelt, die ebenfalls Vorschläge zur
Bebaubarkeit dieses Bereiches aber auch für Grundstücke nördlich des zentralen
Kernbereiches beinhalten. Diese studentischen Arbeiten hatten lediglich
das Stadträumliche Strukturkonzept als Vorgabe. Sie sind somit unverbindlich
und haben keinerlei Umsetzungsoption.
4. Projektträger/Bauherrn
Wie oben bei der Beschreibung der Umsetzungsphase A
angedeutet, gibt es für die zwei Neubauzonen 3 Projektträger/Bauherren mit
konkrete Bau- und Nutzungsabsichten, die z. T.
Bauantragsqualität aufweisen und schon mit dem FD Stadtplanung erörtert
worden sind. Die Stadt als einer der 3 Interessenten hat ihr Vorhaben
bekanntlich schon umgesetzt. Die anderen beiden stehen in den
Grundstücksverhandlungen mit der SEG und dem LWV.
- Stadt
Marburg
Umbau des in der östlichen Bauzone
der größeren Neubauoption bestehenden Ergotherapiegebäudes für die Schule
Praktisch Bildbare (PB) und eine Kindertagesstätte (Magistratsbeschluss v.
19.5.2003, VO/1362/2003).
- AurA
Aktives und rüstiges Altern e. V.
Neubau einer gerontopsychiatrischen
Tagespflege in der westlichen Bauzone der größeren Neubauoption
Diese Konzeption ist als
bedarfsgerechte Altenhilfeplanung von Bund, Land, Kommune und vom Kuratorium
Deutsche Altenhilfe in Marburg als sinnvoll und förderungsfähig bewertet. Das
Land Hessen wird dieses Projekt fördern, wenn die planungsrechtlichen
Vorraussetzungen geschaffen sind.
Eine Projekt- und Baubeschreibung
mit Übersichtsplan liegt bei.
- DRK
Schwesternschaft Marburg
Neubau eines Altenwohn- und
Pflegeheimes in der kleineren Neubauoption. Auch hierzu liegt eine Projekt- und
Baubeschreibung mit Übersichtsplan bei.
Bei diesem Projekt soll die kleine
parkartige Grünfläche mit dem Teich, der Grillhütte und den alten Eichen zur
Cappeler Straße hin in das Freiflächenkonzept einbezogen werden.
5. Wegeverbindung
Neben den privaten Bau- und Nutzungsinteressen gilt es auch
das öffentliche Interesse an der Wegeverbindung (Wegeverknüpfung
mittlerer/oberer Richtsberg Südbahnhof/Cappeler Straße) in dieser 1. Phase
umzusetzen. Sie verläuft am nördlichen Rand des ZSP-Geländes (innerhalb des
jetzigen Zaunes; vgl. Anlage Wegekonzept) - wie vom Stadträumlichen
Strukturkonzept vorgesehen - auf den jeweiligen Baugrundstücken. Betroffen
wären davon die möglichen neuen Eigentümer DRK Schwesternschaft Marburg, AurA
e. V. und die Stadt sowie der LWV selbst.
Hierzu soll über die privaten Flächen ein Wegerecht im
Bebauungsplan verankert und die Herstellung der Wegeverbindung vertraglich mit
den Investoren geregelt werden. Die dauerhafte Unterhaltung und Pflege soll der
Stadt obliegen. Damit die Wegebeziehung eine einheitliche Gestaltung aufweist
und den öffentlichen Ansprüchen genügt, wird von dem FD 67/Grünflächen das
Wegekonzept mit den Ausbaustandards noch zu konkretisieren sein. Es bildet die
Grundlage für den Bebauungsplan und noch abzuschließende Verträge.
Die Notwendigkeit und die finanzielle Belastung ist den
Projektträgern in den Vorgesprächen erläutert und nachvollzogen worden.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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