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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0602/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Für den nördlichen Randbereich des „Zentrum für soziale Psychiatrie“ (ZSP; vormals PKH) des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) an der Cappeler Straße wird der Bebauungsplan Nr. 10/1, 2. Änd. ‚LWV-Gelände, „nördlicher Teilbereich“, aufgestellt.  Er dient der Umsetzung der für die Weiterentwicklung des ZSP aufgestellten Rahmenplanung „Stadträumliches Strukturkonzept“. Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

  1. Das Wegekonzept mittlerer/oberer Richtsberg – Südbahnhof/Cappeler Straße wird Bestandteil des Bebauungsplanes.
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Sachverhalt

Begründung

Mit dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss für einen Teilbereich des Geländes des ZSP sollen anstehende und geplante Veränderungen planungsrechtlich begleitet werden. Damit wird auch der rahmenplanerischen Zielsetzung des „Stadträumlichen Strukturkonzeptes“ entsprochen.

 

 

1.       Vorgeschichte/Entwicklung des Strukturkonzeptes

In den 90er Jahren sind immer wieder unterschiedliche Einzelbauanträge für die Randbereiche des ZSP-Geländes gestellt worden. Diese Anträge hatten in der Regel -„Wohnen“ als Nutzung. Mit Verweis auf den Bebauungsplan, der das gesamte Areal als Sondergebiet „Psychiatrische Klinik“ ausweist, und da kein anderes Konzept für die Nutzung des ZSP-Geländes vorlag, mussten diese Anträge abgelehnt werden.

 

Durch die Umstrukturierungen im ZSP durch den LWV in 2001 sind Teile des Geländes für die Kliniksnutzung obsolet geworden. Um diese Bereiche weiterentwickeln zu können und dabei dem öffentlichen Interesse an dem Areal Rechnung zu tragen, hat die Stadtverordnetenversammlung im November 2001 beschlossen, ein „Stadträumliches Strukturkonzept“ als Rahmenplanung für die Weiterentwicklung des ZSP-Geländes aufzustellen.

 

In 2002 ist der Rahmenplan unter intensiver Mitarbeit aus der Bürgerschaft (Arbeitsgruppen) und in Rückkopplung mit dem LWV erstellt worden. Unter Begleitung der Politik ist so ein konsensfähiges Entwicklungskonzept entstanden, dass inhaltlich mit dem LWV und der ZSP-Leitung vor Ort abgestimmt ist.

 

Im Mai 2003 ist das „Stadträumliche Strukturkonzept“ als Rahmenplanung für die Weiterentwicklung des ZSP-Geländes, das sich im Eigentum des LWV befindet, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden.

 

 

2.    Inhalt des Strukturkonzeptes/Umsetzungsmodell

In dem Rahmenplan wird das ZSP-Gelände in drei Entwicklungsbereiche eingeteilt:

 

  1. dem zentralen Kernbereich, der auch weiterhin der Kliniksnutzung ZSP vorbehalten bleiben soll,
  2. den Randbereichen, die für Nutzungen, die mit dem Kliniksbetreib verträglich sind, auch durch Neubaumaßnahmen zu ergänzen sind und
  3. dem Grünbereich, der im Norden und Osten die Wegeverknüpfungen (für Fußgänger und Radfahrer) und die Freiflächenversorgung des Stadtquartiers verbessern soll.

 

Die Umsetzung der Entwicklungsbereiche 2 und 3 ist folgendermaßen denkbar (vgl. Skizze Umsetzungsmodell in der Anlage):

Umsetzungsphase A: Nördlich des zentralen Kernbereiches

Die Weiterentwicklung sieht für diesen Randbereich neben dem Erhalt bestehender Gebäudesubstanz auch 2 Neubauoptionen sowie die Wegeverknüpfung mittlerer/oberer Richtsberg – Südbahnhof/Cappeler Straße vor.

 

Die Umsetzung ist hier kurzfristig möglich und notwendig, da drei Bauherren, u. a. die Stadt, aktuell Interesse für die Bauzonen bekundet haben bzw. bekunden (s. u. Pkt. 4).

 

 

Umsetzungsphase B: Südöstlich des zentralen Kernbereiches

Hierfür sieht die Weiterentwicklung eine größere Neubauzone vor, die über die Friedrich-Ebert-Straße erschlossen werden muss. Das schließt die Neuordnung des dort liegenden Einkaufszentrum ein.

 

Eine Umsetzung/Realisierung ist hier eher mittelfristig denkbar.

 

 

Umsetzungsphase C: Der große Grünbereich im Osten

Der große zusammenhängende Grünbereich im Osten als Freiraum zum Richtsberg bildet langfristig die letzte Phase der Umsetzung.

 

Zur Vermarktung/Umsetzung der in dem „Stadträumlichen Strukturkonzept“ außerhalb des Kernbereiches dargestellten Areale hat der LWV über den Magistrat die Stadtentwicklungsgesellschaft SEG als Dienstleister beauftragt.

 

 

3.    Weitere planerische Vorarbeiten

Die Umsetzung wird durch weitere Konkretisierungen bzw. alternative Entwurfsideen vorbereitet. Aufbauend auf den Rahmenplanbeschluss der Stadtverordnetenversammlung handelt es sich insbesondere für die Umsetzungsphase B um eine Machbarkeitsstudie.

 

Zur Zeit wird eine vom Rahmenplan „Stadträumliches Strukturkonzept“ für das Areal südöstlich des zentralen Kernbereiches (Bauzone und Erschließung über die Friedrich-Ebert-Straße mit Neuordnung des Einkaufszentrums; s. o. Umsetzungsphase B) als notwendig erachtete Machbarkeitsstudie erarbeitet. Deren Inhalte sind auch im Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ und im Magistrat diskutiert, als sinnvoll erachtet und somit für das Programmjahr 2002 beantragt und vom Land bewilligt worden. In ihr werden dann auch abgestimmt auf die Erschließung Aussagen zur räumlichen Verteilung, zur Höhenentwicklung, zur Nutzung und zur Gestaltung einer möglichen Bebauung getroffen. Nach Fertigstellung soll sie im Rahmen von Ausschusssitzungen öffentlich vorgestellt werden.

 

Darüber hinaus haben Studenten der Gesamthochschule Siegen Entwürfe und Ideen erarbeitet bzw. entwickelt, die ebenfalls Vorschläge zur Bebaubarkeit dieses Bereiches aber auch für Grundstücke nördlich des zentralen Kernbereiches beinhalten. Diese studentischen Arbeiten hatten lediglich das „Stadträumliche Strukturkonzept“ als Vorgabe. Sie sind somit unverbindlich und haben keinerlei Umsetzungsoption.

 

 

4.       Projektträger/Bauherrn

Wie oben bei der Beschreibung der Umsetzungsphase A angedeutet, gibt es für die zwei Neubauzonen 3 Projektträger/Bauherren mit konkrete Bau- und Nutzungsabsichten, die z. T.  Bauantragsqualität aufweisen und schon mit dem FD Stadtplanung erörtert worden sind. Die Stadt als einer der 3 Interessenten hat ihr Vorhaben bekanntlich schon umgesetzt. Die anderen beiden stehen in den Grundstücksverhandlungen mit der SEG und dem LWV.

  1. Stadt Marburg

Umbau des in der östlichen Bauzone der größeren Neubauoption bestehenden Ergotherapiegebäudes für die Schule Praktisch Bildbare (PB) und eine Kindertagesstätte (Magistratsbeschluss v. 19.5.2003, VO/1362/2003).

 

  1. AurA Aktives und rüstiges Altern e. V.

Neubau einer gerontopsychiatrischen Tagespflege in der westlichen Bauzone der größeren Neubauoption

Diese Konzeption ist als bedarfsgerechte Altenhilfeplanung von Bund, Land, Kommune und vom Kuratorium Deutsche Altenhilfe in Marburg als sinnvoll und förderungsfähig bewertet. Das Land Hessen wird dieses Projekt fördern, wenn die planungsrechtlichen Vorraussetzungen geschaffen sind.

Eine Projekt- und Baubeschreibung mit Übersichtsplan liegt bei.

 

  1. DRK Schwesternschaft Marburg

Neubau eines Altenwohn- und Pflegeheimes in der kleineren Neubauoption. Auch hierzu liegt eine Projekt- und Baubeschreibung mit Übersichtsplan bei.

Bei diesem Projekt soll die kleine parkartige Grünfläche mit dem Teich, der Grillhütte und den alten Eichen zur Cappeler Straße hin in das Freiflächenkonzept einbezogen werden.

 

 

5.       Wegeverbindung

Neben den privaten Bau- und Nutzungsinteressen gilt es auch das öffentliche Interesse an der Wegeverbindung (Wegeverknüpfung mittlerer/oberer Richtsberg – Südbahnhof/Cappeler Straße) in dieser 1. Phase umzusetzen. Sie verläuft am nördlichen Rand des ZSP-Geländes (innerhalb des jetzigen Zaunes; vgl. Anlage Wegekonzept) - wie vom „Stadträumlichen Strukturkonzept“ vorgesehen - auf den jeweiligen Baugrundstücken. Betroffen wären davon die möglichen neuen Eigentümer DRK Schwesternschaft Marburg, AurA e. V. und die Stadt sowie der LWV selbst.

 

Hierzu soll über die privaten Flächen ein Wegerecht im Bebauungsplan verankert und die Herstellung der Wegeverbindung vertraglich mit den Investoren geregelt werden. Die dauerhafte Unterhaltung und Pflege soll der Stadt obliegen. Damit die Wegebeziehung eine einheitliche Gestaltung aufweist und den öffentlichen Ansprüchen genügt, wird von dem FD 67/Grünflächen das Wegekonzept mit den Ausbaustandards noch zu konkretisieren sein. Es bildet die Grundlage für den Bebauungsplan und noch abzuschließende Verträge.

 

Die Notwendigkeit und die finanzielle Belastung ist den Projektträgern in den Vorgesprächen erläutert und nachvollzogen worden.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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