Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0326/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Lokale Agenda 21
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 67 - Stadtgrün und Friedhöfe
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
Vorberatung
|
|
|
18.09.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
28.09.2001
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die
Stadtverordnetenversammlung bedankt sich ausdrücklich bei allen Bürgerinnen und
Bürgern, Initiativen, Institutionen und Organisationen, die sich bisher an der
Erarbeitung der „Lokalen Agenda 21 Marburg“ aktiv beteiligt haben. Die in dem
Dokument „Lokale Agenda 21 – Leitbilder der Arbeitsgruppen und Stellungnahme
der Verwaltung“ vorgelegten Leitbilder, Ziele und Maßnahmen sowie die seit
Übergabe der Leitbilder im August 2000 ergänzten Leitbilder und Maßnahmen
sollen bei der Zukunftsgestaltung der Stadt Marburg beachtet werden.
2. Für
die inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgeschlagenen Maßnahmen setzen
sich die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung umgehend mit den konkreten
Maßnahmenempfehlungen der Arbeitsgruppen zur Lokalen Agenda 21 auseinander:
· für Maßnahmen denen zugestimmt wird,
ist umgehend eine Prioritätenliste für die Umsetzung zu erstellen und die
benötigten Mittel in den Haushalt einzustellen
· bei abgelehnten Maßnahmen sollen
hierfür die Gründe benannt werden
· die Prioritätenliste sowie die Liste
mit den vorläufig zurückgestellten bzw. abgelehnten Projekten ist baldmöglichst
- spätestens aber bis zum 31.12.2001 - von der Stadtverordnetenversammlung zu
beschließen
· den Arbeitsgruppen der Lokalen
Agenda 21 sind die Ergebnisse umgehend mitzuteilen
3. Der
Stadtverordnetenversammlung ist jährlich über die Entwicklung und Umsetzung der
einzelnen Projekte sowie über die weitere Arbeit der Arbeitsgruppen der Lokalen
Agenda 21 zu berichten
4. Die
noch in der Bearbeitung befindlichen Leitbilder und Maßnahmen werden weiterhin
in den Ausschüssen behandelt und in die Prioritätenliste eingearbeitet.
Sachverhalt
Begründung:
Nach
dem einstimmigen Beschluss der Stadtverordneten von Dezember 1997 für die Erarbeitung
einer „Lokalen Agenda 21“ haben sich viele Bürgerinnen und Bürger engagiert und
arbeiten in insgesamt 8 Arbeitsgruppen an Vorschlägen für die nachhaltigen
Stadtentwicklung.
Die
ersten Leitbilder der Arbeitsgruppen mit konkreten Handlungsempfehlungen wurden
der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Agendaforums am 19.08.2000
übergeben. Seither haben einige Arbeitsgruppen ihre Leitbilder ergänzt.
Das
Land Hessen hat die Kommunen bei der Erarbeitung der „Lokalen Agenden 21“ finanziell
unterstützt – die Stadt Marburg hat insgesamt 80.000 DM Fördergelder vom Land
Hessen erhalten. Die Landesförderrichtlinien schreiben vor, dass die
Stadtverordnetenversammlung nach Übergabe der Leitbilder im Rahmen eines halben
Jahres diese Leitbilder und Maßnahmenempfehlungen verabschiedet haben muss oder
die Fördermittel zurückzuzahlen sind.
Aufgrund
der Kommunalwahl hat die Auseinandersetzung mit den Leitbildern nicht im Rahmen
eines halben Jahres in der Stadtverordnetenversammlung stattfinden können.
Hierfür sprach vor allem der Wunsch, sich in Verwaltung und Politik intensiv
und ernsthaft mit den Leitbildern auseinander zu setzen. Es sollte sich auch
die neue Stadtverordnetenversammlung mit den Leitbildern auseinander setzen
können, da sie ja dann auch mit der Umsetzung einzelner Maßnahmen, die aus den
Leitbildern resultieren, befasst sein wird.
In
der Zwischenzeit hat die Verwaltung zu den Leitbildern Stellung bezogen und in
verschiedenen Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung wurden Auszüge der
Leitbilder und Maßnahmen diskutiert. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen
führten bereits zu gemeinsamen Anträgen im Parlament.
Um
die Fördergelder nicht zu gefährden aber auch um den Arbeitsgruppen der Lokalen
Agenda 21 ein Signal über die inhaltliche Auseinandersetzung mit den
vorgeschlagenen Leitbildern und Maßnahmen zu geben, hat die
Stadtverordnetenversammlung den Grundsatzbeschluss zu fassen, die Grundsätze
der Leitbilder anzunehmen und bei der zukünftigen Stadtentwicklung zu beachten.
Die
inhaltliche Auseinandersetzung soll dann anschließend in den Ausschüssen mit
dem Ziel erfolgen, konkrete Projekte auf ihre mögliche Realisierung zu
überprüfen sowie eine Prioritätenliste zu erarbeiten sowie die hierfür
notwendigen Mittel in den künftigen Haushaltsberatungen bereitzustellen.
Die
Lokale Agenda 21 lebt von der Kommunikation der beteiligten Personen,
Organisationen und Initiativen. Gerade hierin liegt die Stärke der Agenda 21,
das bisher nicht miteinander kommunizierende Gruppen eine inhaltliche
Auseinandersetzung führen. Deshalb sind den Arbeitsgruppen der Lokalen Agenda
21 die Ergebnisse der Abwägungsprozesse umgehend mitzuteilen.
Die
Lokale Agenda 21 ist kein starres Werk, einige der Arbeitsgruppen tagen noch
immer regelmäßig und bearbeiten weitere Themen oder konkretisieren ihre
Vorschläge und Maßnahmen. Die noch in der Bearbeitung befindlichen Leitbilder
und Maßnahmen sollen deshalb im Dialog mit den Stadtverordneten weiterhin in
den Ausschüssen behandelt und in die noch zu erstellende Prioritätenliste
eingearbeitet werden.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen