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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0328/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme einer Bürgschaft von 5 Mio DM
hier:Treuhandvermögen für das Entwicklungsgebiet Hasenkopf /
Treuhänder Stadtentwicklungsgesellschaft SEG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.09.2001
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●
Erledigt
|
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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|
25.09.2001
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:
Zur
Zwischenfinanzierung im Treuhandvermögen für das städtebauliche Entwicklungsgebiet
Hasenkopf übernimmt die Stadt Marburg gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff.
15 HGO für die Stadtentwicklungsgesellschaft SEG als Entwicklungsträger und
Treuhänder eine Ausfallbürgschaft bis zur Höhe von 5 Mio DM für alle Ansprüche,
die Kreditinstituten und Sparkassen aus der Gewährung von Krediten gegen die
SEG als Treuhänder der Stadt Marburg für das Entwicklungsgebiet Hasenkopf und
ihren jeweiligen Inhaber zustehen oder noch zustehen werden.
Die Bürgschaft ist begrenzt auf die
Entwicklungsmaßnahme.
Gläubiger und Kreditkonditionen werden von der SEG
als Treuhänder der Stadt Marburg für das Entwicklungsgebiet Hasenkopf je nach
Notwendigkeit und Marktlage mit den Kreditinstituten vereinbart.
Sachverhalt
Begründung
Am südwestlichen Kernstadtrand Marburgs entwickelt
sich ein eigener Stadtteil. Neben der modernisierten Siedlung entlang der
Graf-von-Stauffenberg-Straße und der im Konversionsprozeß bereits sehr weit
fortgeschrittenen ehemaligen Tannenbergkaserne ist als letzter Baustein für den
neuen Stadtteil „Stadtwald“ das Gebiet am Hasenkopf unverzichtbar. Dort soll
Wohnraum für ca. 800 Einwohner geschaffen werden. Mit insgesamt rd. 3.400 Einwohnern
wird dann erst die Tragfähigkeit der vorgesehenen Infrastruktureinrichtungen
gewährleistet sein.
Zur Erreichung des stadtentwicklungspolitischen
Zieles der Schaffung eines eigenständigen funktionsfähigen Stadtteiles hat die
Stadt Marburg bereits 1993 die Einleitung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme für die Neubaufläche „Hasenkopf“ beschlossen. (§§ 165 ff.
BauGB). Inzwischen hat die Stadtverordnetenversammlung im November 2000 den
Satzungsbeschluß zur förmlichen Festlegung des Entwicklungsgebietes gefaßt.
Dieses Verfahren hat u. a. zur Folge, daß für den Ankauf der Grundstücke im
Gebiet die Grundstückspreise bei dem entwicklungsunabhängigen Wert „angehalten“
sind, so daß sich durch den entwicklungsbedingten Mehrwert die Maßnahme
aufgrund der beim Verkauf zu erzielenden Preise selbst finanziert.
Weiter fand 1998 ein städtebaulicher
Realisierungswettbewerb statt. Dessen Ergebnisse sind jetzt Grundlage für die
weiteren Planungen.
Schließlich hat die Stadt Marburg, nachdem das
Regierungspräsidium Gießen die SEG als Entwicklungsträger nach § 167 BauGB für
die Entwicklungsmaßnahme „Hasenkopf“ bestätigt hatte, im März 2001 mit der SEG
einen Treuhändervertrag über die Durchführung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme für das Gebiet „Hasenkopf“ in Marburg, Stadtteil Stadtwald
abgeschlossen. Dieser Treuhändervertrag enthält sehr weitgehende Informations-,
Mitwirkungs- und Weisungsrechte der Stadt gegenüber dem Entwicklungsträger und
Treuhänder SEG. So sieht § 7 Ziff. 6 des Vertrages u. a. vor, daß Mittel, die
der Treuhänder darlehensweise von einem Dritten erhält, nur dann zum
Treuhandvermögen gehören, wenn die Stadt der Darlehensaufnahme schriftlich
zugestimmt hat.
Die gesamte Maßnahme Hasenkopf ist bis ins Jahr 2016
projektiert und schließt mit einem geringen Erlösüberschuß ab. Innerhalb dieses
Rahmens hängt der jeweilige finanzielle Status des Treuhandvermögens wesentlich
davon ab, wie die benötigten Grundstücke erworben und nach der Entwicklung und
Erschließung wieder vermarktet werden können. Sicher ist, daß zunächst
Vorleistungen zu erbringen und die Kosten dafür vorzufinanzieren sein werden.
Dafür soll das Treuhandvermögen in die Lage versetzt werden, am Kapitalmarkt möglichst
preiswerte Darlehen aufzunehmen, weil dieses letztlich im direkten Interesse
der Stadt selbst liegt.
Es bietet sich deshalb an, daß die Stadt Marburg mit
einer Bürgschaft die Möglichkeit schafft, Darlehen zu Kommunalkonditionen zu
erlangen.
Ein besonderes Risiko ist darin nicht zu erkennen,
weil es sich bei dem Treuhandvermögen nach wie vor um Vermögen der Stadt selbst
handelt. Die SEG handelt darin auf Rechnung der Stadt und unterliegt dadurch in
Bezug auf das Treuhandvermögen der städtischen Rechnungsprüfung.
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