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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0660/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2004
hier: Hst. 2.2304/940100.8 "Erneuerungsmaßnahmen" (Martin-Luther-Schule)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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12.10.2004
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Vorberatung
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26.11.2004
|
Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten zu beschließen:
Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der
Unabweisbarkeit der Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe im
Vermögenshaushalt 2004 bei der Hst. 2.2304/940100.8
"Erneuerungsmaßnahmen" (Martin-Luther-Schule) bis zu einem Betrage
von 50.000 zugestimmt.
Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch
Minderausgaben bei den Hst. 2.2101.941000.0 "Erneuerungsmaßnahmen"
(Astrid-Lindgren-Schule) in Höhe von 35.000 und 2.1300/940200.6 "Umbau
und Sanierung Feuerwehrhaus Wilhelm-Roser-Str." in Höhe von 15.000 .
Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich
freigegeben.
Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon
nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Aufgrund eines defekten Reglers kann die Beheizung der
Turnhalle nicht gesteuert werden. Das Heizventil ist in mittlerer Stellung
geöffnet und kann nur durch Handbetrieb umgestellt werden. Ersatzprodukte des
über 30 Jahre alten Reglers sind nicht mehr lieferbar, so dass aus
energetischen Gründen der Einbau eines neuen Reglers dringend erforderlich ist.
Durch den Einbau eines neuen Reglers sind auch Umbauarbeiten
an der vorhandenen Messsteuerregelanlage (MSR-Anlage) notwendig.
Nach den Bestimmungen der geltenden VDE-Richtlinien und der
Unfallverhütungsvorschrift sowie der Durchführungsverordnung VBG 4 sind
Teilumbauten an MSR-Anlagen nicht zulässig. Deshalb muss gleichzeitig auch die
gesamte MSR-Anlage erneuert werden. Diese Maßnahme wäre ohnehin in den nächsten
Jahren notwendig geworden.
Nach einem Angebot der Firma G. Möbus, Gemünden, betragen
die Kosten für die Durchführung der Maßnahme ca. 50.000 .
Die erforderlichen Umbauarbeiten sollen in den Herbstferien
durchgeführt werden.
Die Deckung des Betrages kann aus den Haushaltsstellen des Vermögenshaushaltes 1300.940200.6 "Umbau und Sanierung Feuerwehrhaus Wilhelm-Roser-Straße" mit 15.000,00 und 2101.941000.0 "Erneuerungsmaßnahmen" (Astrid-Lindgren-Schule) mit 35.000,00 erfolgen.
Die Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Ausgabe ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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