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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0660/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2004 bei der Hst. 2.2304/940100.8 "Erneuerungsmaßnahmen" (Martin-Luther-Schule) bis zu einem Betrage von 50.000 € zugestimmt.

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei den Hst. 2.2101.941000.0 "Erneuerungsmaßnahmen" (Astrid-Lindgren-Schule) in Höhe von 35.000 € und 2.1300/940200.6 "Umbau und Sanierung Feuerwehrhaus Wilhelm-Roser-Str." in Höhe von 15.000 €.

 

Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

Aufgrund eines defekten Reglers kann die Beheizung der Turnhalle nicht gesteuert werden. Das Heizventil ist in mittlerer Stellung geöffnet und kann nur durch Handbetrieb umgestellt werden. Ersatzprodukte des über 30 Jahre alten Reglers sind nicht mehr lieferbar, so dass aus energetischen Gründen der Einbau eines neuen Reglers dringend erforderlich ist.

 

Durch den Einbau eines neuen Reglers sind auch Umbauarbeiten an der vorhandenen Messsteuerregelanlage (MSR-Anlage) notwendig.

 

Nach den Bestimmungen der geltenden VDE-Richtlinien und der Unfallverhütungsvorschrift sowie der Durchführungsverordnung VBG 4 sind Teilumbauten an MSR-Anlagen nicht zulässig. Deshalb muss gleichzeitig auch die gesamte MSR-Anlage erneuert werden. Diese Maßnahme wäre ohnehin in den nächsten Jahren notwendig geworden.

 

Nach einem Angebot der Firma G. Möbus, Gemünden, betragen die Kosten für die Durchführung der Maßnahme ca. 50.000 €.

 

Die erforderlichen Umbauarbeiten sollen in den Herbstferien durchgeführt werden.

 

Die Deckung des Betrages kann aus den Haushaltsstellen des Vermögenshaushaltes 1300.940200.6 "Umbau und Sanierung Feuerwehrhaus Wilhelm-Roser-Straße" mit 15.000,00 € und 2101.941000.0 "Erneuerungsmaßnahmen" (Astrid-Lindgren-Schule) mit 35.000,00 € erfolgen.

 

Die Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Ausgabe ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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