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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0699/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2004
hier: Hst. 1.7000/510000.6 'Unterhaltung der Kanalisation'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Hagenbring, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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23.11.2004
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14.12.2004
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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17.12.2004
|
Beschlussvorschlag
Der
Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:
1. Gem.
§ 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer
überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 1.7000/510000.6 Unterhaltung der
Kanalisation bis zu einer Höhe von 60.000 zugestimmt.
2. Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der Hst. 1.7000/840000.0 Rückstellung an Sonderrücklage Kanal in gleicher Höhe.
3. Mit
dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.
4. Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Die Haushaltsmittel aus der üpl. Ausgabe dienen zur
Finanzierung weiterer Sanierungsarbeiten an maroden Kanal-Schachtbauwerken.
Im Rahmen der üblichen Kanal-Unterhaltung sollten diese
Arbeiten mit erledigt werden. Es zeigt sich aber heute, dass die in Qualität
und Quantität umfangreichen Arbeiten neben dem übrigen Unterhaltungsaufwand
nicht finanzierbar sind.
Aus Sicht des Fachdienstes Tiefbau muss die Sanierung der
Schächte aufgrund des Bedarfes unbedingt fortgeführt werden. Einerseits zur
Vermeidung bzw. Beseitigung von Unfallgefahren, andererseits um einen
fortschreitenden Reparaturbedarf - und dadurch weit höhere Kosten - infolge
Unterlassung zu verhindern.
Die
Zuständigkeit für die Beschlussfassung liegt gem. § 7 der Haushaltssatzung für
das Jahr 2004 bei dem Haupt- und Finanzausschuss.
Gewährleistet
wird die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe durch eine entsprechende
Reduzierung der Zuführung zur Sonderrücklage Kanal.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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