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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0701/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:

 

1. Im Verwaltungshaushalt 2004 werden die Haushaltsstellen 0251/1760 ‚Frauenkalender’ und 0251/7000 ‚Frauenkalender’ eingerichtet.

 

2. Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 0251/7000 ‚Frauenkalender’ i. H. der Mehreinnahmen bei der Hst. 0251/1760 ‚Frauenkalender’, maximal aber bis zu einer Höhe von 3.000 € zugestimmt.

 

3. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen bei der Hst. 0251/1760 ‚Frauenkalender’.

 

4. Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

5. Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Gleichberechtigungsreferat und das Cineplex Marburg haben im Zusammenhang mit der Frauenfilmreihe einen Marburger Frauenkalender konzipiert.

 

Der Kalender enthält Informationen und Bilder von Marburger Frauengruppen wie z.B. über das ‚Geburtshaus’, den Verein ‚Frauen helfen Frauen’, den ‚Sozialdienst katholischer Frauen’, etc., sowie Informationen und Bilder von Gedenktagen wie z.B. dem Internationalen Tag ‚keine Gewalt gegen Frauen’ und dem Aktionstag ‚Girls day’, etc.

 

Der Kalender wird ehrenamtlich erstellt, Kosten entstehen der Stadt Marburg dadurch nicht.

 

Die Druckerei hat für den Druck des Kalenders 400,- € zugesagt. Finanziert wird er durch entsprechende Verkaufserlöse, sowie Sponsorinnen und Sponsoren.

 

Die Einnahmen, die durch Spenden für den Kalender und den Verkauf der Kalender erzielt werden, gehen an Marburger gemeinnützige Vereine. Der Betrag in Höhe von ungefähr 3.000,- € wird gespendet an das ‚Geburtshaus Marburg’, an den ‚Sozialdienst katholischer Frauen’ und an ‚Wildwasser’.

 

Da diese Maßnahme im Haushaltsplan 2004 nicht enthalten und somit kein entsprechender Deckungsvermerk vorhanden ist, sie aber dennoch durchgeführt werden soll, muss die Deckung über eine außerplanmäßige Ausgabe herbeigeführt werden.

 

Die Zuständigkeit für die Beschlussfassung liegt gem. § 7 der Haushaltssatzung für das Jahr 2004 bei dem Magistrat.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe ist durch entsprechende Mehreinnahmen gewährleistet.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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