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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0725/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Henning Köster-Sollwedel (Nr.9 10/04)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
15.10.2004
|
Beschlussvorschlag
a)
Wie viele
Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) bieten die Stadt Marburg und die
stadteigenen Unternehmen an?
b)
In welchen
Bereichen werden Arbeitsgelegenheiten angeboten?
c) Wie wird sicher gestellt, dass durch die
Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten keine regulären Arbeitsstellen ersetzt
werden und wer kontrolliert dies?
Sachverhalt
zu a) und b)
Zum
11.10.2004 liegen Anträge für folgende Arbeitsgelegenheiten vor:
Die
Stadtverwaltung beantragt Arbeitsgelegenheiten für 108 Personen, insbesondere
in den Bereichen Schule, Kultur, Bücherei, Jugendförderung, Kinderbetreuung, Bauaufsicht,
Hochbau, Tiefbau, Umwelt- und Naturschutz, Friedhöfe und Bäder, wobei die
Fachdienste Schule, Jugendförderung und Kinderbetreuung den Schwerpunkt bilden.
Der
DBM bietet 50 Arbeitsgelegenheiten insbesondere für zusätzliche Pflegemaßnahmen
an Naturschutzflächen und ein sauberes und bürgerfreundliches Marburg an.
Die
GewoBau bietet 8 Arbeitsgelegenheiten zu Verschönerungsarbeiten an Gebäuden an.
Stadtwerke,
SEG und MTM planen derzeit keine Arbeitsgelegenheiten.
Damit
werden von der Stadt und ihren Beteiligungen derzeit 166 Arbeitsgelegenheiten
angeboten.
zu c
Generell gilt, dass die geschaffenen
Arbeitsgelegenheiten insbesondere gemeinnützig, zusätzlich,
arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig und hinreichend bestimmt
sein müssen. Als gemeinnützig gelten hierbei Arbeitsgelegenheiten, die unmittelbar
den Interessen der Allgemeinheit dienen. Die zu verrichtenden Arbeiten
dürfen nicht privaten, erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen. Ferner ist eine
Wettbewerbsverzerrung auf dem Waren- und Dienstleistungsmarkt auszuschließen.
Als zusätzlich gelten
Arbeiten, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht
zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden. Darüber hinaus darf durch die
Schaffung der Arbeitsgelegenheiten keine Gefährdung bestehender
Arbeitsverhältnisse eintreten.
Unter
diesen Voraussetzungen die auch im Gemeinsamen Mitteilungsblatt der
Stadtverwaltung veröffentlicht wurden erfolgten die Anträge durch die
Fachdienste. Die Fachdienstleitungen haben diese Bestimmungen mit ihrer
Unterschrift auf dem Antrag an die Arbeitsagentur zu bestätigen und sind damit
auch für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich. Darüber hinaus wird
der Personalrat über die bereitgestellten Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der
vertrauensvollen Zusammenarbeit unterrichtet. Weitere Kontrollen, sieht man von
der Genehmigung durch die Arbeitsagentur ab, sind nicht vorgesehen und auch mit
dem vorhandenen Personal nicht möglich